Unfall, vielleicht Totalschaden

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    Umfrage

    Ich...

    Insgesamt 27 Stimmen
    1.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (3) 11%
    2.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (5) 19%
    3.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem OLG Urteil) (9) 33%
    4.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (OLG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (0) 0%
    5.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (0) 0%
    6.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem BGH Urteil) (1) 4%
    7.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 1. Inst. (LG) verloren (1) 4%
    8.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 2. Inst. (OLG) verloren (0) 0%
    9.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 3. Inst. (BGH) verloren (0) 0%
    10.  
      ...befinde mich in einer Gemeinschaft zur Sammelfeststellklage (11) 41%
    11.  
      ... habe geklagt und warte immer noch (5) 19%

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    • Nicht ärgern, alles wird gut. Danach kannst Du immer noch den reparierten Yeti verkaufen.

      Von der Versicherung hättest Du so oder so keinen Neuwagen bekommen, da der Schaden kleiner ist als der Marktwert. Die Neuvertversicherung greift soweit ich weiß nur bei Totalschaden - sonst würde jeder wegen einem Bagatelschaden gleich ein neues Auto wollen.

      Grüße - Bernhard
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      Yeti Ambition CFJA gebaut am 01.10.2010 / z.Zt. ca. 218.000 km / gerührt, nicht geschüttelt
    • Guinnes schrieb:

      Sprich die Werkstatt hat mich am ersten Tag ein Zettel unterschreiben lassen, das ich ihnen erlaube das Auto zu reparieren und mit der Versicherung ab zu rechnen.


      Damit hast du den Schaden an die Werkstatt abgetreten.

      (Sehr umtriebig deine Werkstatt - oder vielmehr die der Versicherung - den geschockten Fahrer sofort mit sowas zu kommen. :rolleyes: )

      Ich habe damals die Werkstatt meines Vertrauens informiert (Wagen war noch fahrbereit). Der Gutachter hat dort das Auto besichtigt und das Gutachten angefertigt. Erst danach habe ich der Werkstatt den Schaden abgetreten.
      Das nächste Mal weiß aber auch ich Bescheid, dass ich bei der Werkstatt vor Ort den Leihwagen kostenlos bekommen hätte(interessanterweise keine Werkstattbindung!). Andererseits würde ich beim nächsten Mal bei der Werkstatt meiner Wahl einen kostenlosen Ersatzwagen heraushandeln oder der Wagen wird woanders repariert...

      Hinterher ist man leider immer klüger...


      LG
      Mi-go


    • Guinnes schrieb:

      ... Und ich würde einen Neuen bekommen, aber die Werkstatt hat auf Grund meiner Unterschrift, das ich das Auto reparieren will schon Teile besorgt ( habe sie mir zeigen lassen). Somit wird er repariert.

      Ich bin der Dumme weil ich dann nun keinen Neuen bekomme trotz abgeschlossener Zusatzversicherung Die Versicherung ist der Dumme, da sie von ihrer eigenen Werkstatt über den Tisch gezogen wird.

      Nächste Woche hole ich ihn ab.
      In diesem Fall hätte ich erwartet, dass die Versicherung ein wenig Druck auf "ihre Vertragswerkstatt" ausübt.

      Gruß Kajo
    • Hallöchen,
      mir kommen die Tränen.
      Wann begreifen Einige endlich, daß die Versicherungen nur unser Bestes wollen, nähmlich unser Geld.

      Kajo schrieb:

      In diesem Fall hätte ich erwartet, dass die Versicherung ein wenig Druck auf "ihre Vertragswerkstatt" ausübt.
      MfG
      old man
      Nichts ist so beständig wie der Wandel :thumbup:
      Heraklit von Ephesos
    • schrauberass schrieb:

      dejure.org/gesetze/BGB/355.html



      Da geht kein Weg dran vorbei! Auch der Händler kann die Teile zurückgeben!

      Sollte er Kosten fordern würde ich einen Anwalt einschalten.
      Soweit ich weiß gilt das nur bei Fernabsatzverträgen, sonst könntest
      dem Bäcker das Brötchen ja nach 14 Tagen auch wieder bringen.
      Also auf den § würde ich mich nicht berufen ohne das durch einen
      Anwalt geklärt zu haben.
      Gruß Joachim
    • old man schrieb:

      Hallöchen, mir kommen die Tränen. Wann begreifen Einige endlich, daß die Versicherungen nur unser Bestes wollen, nähmlich unser Geld...
      Darum geht es im konkreten Falll nun einmal nicht. Schließlich wollte die Versicherung bei dem festgestellten Schaden in Höhe von 11.000,00 € das Unfallfahrzeug lieber verkaufen und Guinnes einen neuen zur Verfügung stellen. Von daher habe ich kein Verständnis, dass diese Absicht der Versicherung, die ja auch im Interesse ihres Versicherungsnehmers gewesen wäre an ein paar bereits gelieferten Teilen scheitern sollte.


      Gruß Kajo
    • Hallo Kajo,
      Du glaubst doch wohl nicht, daß sich eine freie Werkstatt gegen den Versicherungsauftraggeber stellt.
      Siehe das bitte doch mal realistisch. Hier sprechen zwei Vetragspartner die möglichst günstige Lösung für die Versicherung ab.
      MfG
      old man
      Nichts ist so beständig wie der Wandel :thumbup:
      Heraklit von Ephesos
    • old man schrieb:

      Hallo Kajo, Du glaubst doch wohl nicht, daß sich eine freie Werkstatt gegen den Versicherungsauftraggeber stellt. Siehe das bitte doch mal realistisch. Hier sprechen zwei Vetragspartner die möglichst günstige Lösung für die Versicherung ab. MfG old man
      Genau das wollte ich eigentlich ausdrücken.

      Wünsche ein schönes Wochenende - Gruß Kajo
    • Nun bin ich verwirrt.

      Also,
      habe von einem Sachverständiger ein Brief bekommen. So Daten zu meinem Unfall, unter anderem der Restwert den einer Geboten hat 7870€ (=Restwert), NP war 16900€ ( Wiederbeschaffungspwert steht bei 16800€) und er hat jetzt 13000km auf der Uhr.

      Rep soll 10700€ (ohne MwSt 9024€) kosten. Das Angebot mit den 7870€ steht für mich bis zum 19.9.14 zur Verfügung.

      ---

      1. Die Werkstatt hat auf einmal viel Zeit, warum?? Hat da einer eine Erklärung für.

      2. Wie würde die Versicherung jetzt mein Auto abrechnen, wenn er nicht repariert werden würde.

      (Ich frage weil doch sehr dubiose Schäden in dem Gutachten stehen. Rahmenlängsträger beidseitig verformt, ich kann mir das nicht erklären. Zumindest Rahmenrichtbankeinsatz erforderlich)

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Guinnes ()

    • Du musst das Angebot ja nicht annehmen.
      Solche Restwertangebote sind üblich, und in der Regel macht man da Verlust.
      es sei die Versicherung zahlt die Repkosten zusätzlich an dich aus.
      Da es kein Totalschaden ist würde ich reparieren lassen.

      Ich würde als erstes mit dem Versicherungsvertreter meines Vertrauens telefonieren.
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