Unfall, vielleicht Totalschaden

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    Umfrage

    Ich...

    Insgesamt 27 Stimmen
    1.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (3) 11%
    2.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (5) 19%
    3.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem OLG Urteil) (9) 33%
    4.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (OLG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (0) 0%
    5.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (0) 0%
    6.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem BGH Urteil) (1) 4%
    7.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 1. Inst. (LG) verloren (1) 4%
    8.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 2. Inst. (OLG) verloren (0) 0%
    9.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 3. Inst. (BGH) verloren (0) 0%
    10.  
      ...befinde mich in einer Gemeinschaft zur Sammelfeststellklage (11) 41%
    11.  
      ... habe geklagt und warte immer noch (5) 19%

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    • Hallo,

      für mich klingt das Restwertangebot eigentlich nicht schlecht für die Versicherung.

      Sie nimmt die 7870,-, packt noch 9030,- drauf, und zahlt dir den Neupreis von 16.800,-.

      Fürs Reparieren muss sie doch 1040,- mehr zahlen. Klingt für mich ok, falls Du für 16.800,- wieder was vergleichbares bekommst.

      ?( ?( ?( Oder hab ich da irgendwo nen Denkfehler 8| ?(
      Grüsse vom OWLler
    • Ich würde wie gesagt das Auto lieber reparieren lassen und dann selber verkaufen, wenn überhaupt. So um die 10.000...12.000 Euro müßte man mit dem fachmännisch reparierten Unfallwagen auf dem Markt auf jeden Fall erzielen können.

      Grüße - Bernhard
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      Yeti Ambition CFJA gebaut am 01.10.2010 / z.Zt. ca. 218.000 km / gerührt, nicht geschüttelt

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von BernhardJ ()

    • Ja, wenn's denn so wäre und die Versicherung die knapp 17.000 Euro tatsächlich und vollumfänglich zahlt, dann ja. Der Wiederbeschaffungswert ist ja hier unerwartet erfreulich hoch angesetzt worden.

      Grüße - Bernhard
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      Yeti Ambition CFJA gebaut am 01.10.2010 / z.Zt. ca. 218.000 km / gerührt, nicht geschüttelt
    • BernhardJ schrieb:

      Ich würde wie gesagt das Auto lieber reparieren lassen und dann selber verkaufen, wenn überhaupt. So um die 10.000...12.000 Euro müßte man mit dem fachmännisch reparierten Unfallwagen auf dem Markt auf jeden Fall erzielen können.

      Und was hat Guinnes davon?
      Einen Verlust von 4800-6800 Euro.

      Hier bietet ihm die Versicherung 9000 Euro an, dazu einen Aufkäufer, der fast 8000 Euro für den kaputten Yeti hinlegt.
      Da für kann er sich - soweit vorhanden - einen neuen Yeti ohne Unfallschaden zulegen (oder was vergleichbares).
      Dabei wäre es mir egal, wer den Yeti aufkauft. Da die Werkstatt auf einmal massig Zeit hat und wegen der bereits angeschafften Teile keinen Stress macht, tippe ich mal darauf, dass sie den Wagen aufkaufen und günstiger reparieren. Oder die Versicherung hat selber Interesse.

      Frag doch mal bei der Werkstatt an, was sie dir für einen Wagen anbieten können (für die 16.800 Euro).


      LG
      Mi-go


    • Das Problem ist ja noch das ich ja bei der Werkstatt schon etwas unterschrieben habe.

      Weiter leihen sie mir jetzt ab morgen ein Auto, da ich sonst ohne Fahrzeug wäre.

      Ein Leihwagen für eine Woche habe ich im Internet für 520€ pro Woche zzgl. Vollkasko.

      Wenn ich das alles drauf rechne mit 1-2 Wochen so laufe ich unterm Schnitt mit 1000-2000€ minus durch die Zeit.

      Natürlich lockt das Angebot , sofern die Zahlen alle so stimmen und die Versicherung mich genau wie ihr es denkt auszahlt. Habe im Netz was gelesen, das sie ganz gerne die Lackierungskosten abziehen und irgendwie ohne Mehrwertssteuer auszahlen.
    • Nicht nur wenn der Rahmen verzogen ist, würde ich das Angebot annehmen!

      Nichts wird so sehr gescheut, wie einen Unfallwagen zu kaufen. Insbesondere, wenn der Schaden so hoch ist.

      Die Versicherung, /der Sachverständige soll die Beauftragung mit der Werkstatt klären, dann die 16.800 € kassieren und umgehend ein neues Fahrzeug /ein gebrauchtes Fahrzeug suchen.

      Mietfahrzeuge gibt es auch billiger, als für > 500 € in der Woche.

      Gruß Jörg
    • mi-go schrieb:

      ... Hier bietet ihm die Versicherung 9000 Euro an, dazu einen Aufkäufer, der fast 8000 Euro für den kaputten Yeti hinlegt. Da für kann er sich - soweit vorhanden - einen neuen Yeti ohne Unfallschaden zulegen (oder was vergleichbares). Dabei wäre es mir egal, wer den Yeti aufkauft. Da die Werkstatt auf einmal massig Zeit hat und wegen der bereits angeschafften Teile keinen Stress macht, tippe ich mal darauf, dass sie den Wagen aufkaufen und günstiger reparieren. Oder die Versicherung hat selber Interesse ...
      Würde ich auf jeden Fall annehmen und mir dann einen anderen neuen oder auch neuwertigen Yeti zulegen.

      Reparieren und dann Verkaufen bzw. Inzahlunggabe ist nach meiner Meinung abwägig.


      Gruß Kajo
    • Die Spinnen wohl, diese Versicherungen

      Okay, ich kann ein Fazit ziehen.

      Es wird bei einem Unfallwagen bleiben und er wird repariert.

      Die Berechnung der Versicherung klingt unwahrscheinlich dämmlich, aber so sind ihre Regeln.
      Ich werde kurz um euch erklären, wo der Hacken hängt.

      Also ich habe aus guten Glauben der Versicherung einen gefallen zu tun "mit Werkstattbindung" angekreuzt. Diese Werkstattbindung hat bei einem Schaden 2 Hacken.

      Der 1. ist, wenn ich ohne Werkstattbindung gewählt hätte und anschließend doch die Werkstatt der Versicherung genommen hätte, so würde die Versicherung einen Leihwagen bezahlen. Quasie als Dank das man nicht zu seiner Hauswerkstatt fährt

      und zum 2. Punkt komme ich jetzt.

      Also laut Gutachten ist der Wagen im Restwert bei 16800€ ohne Mehrwertsteuer 14117€, dieser Wert 14117 würde von der Versicherung abgerechnet.

      Sprichte 14117- 7870€ vom Aufkäufer= 6247€ würde die Versicherung sofort bezahlen, die Mehrwertssteuer erst wenn wir einen neuen kaufen.
      Also wenn wir den neuen haben, 8930€ Gesamtkosten.
      Soweit die theorie.

      In der Praxis sieht es aber wie folgt aus.
      Wir haben uns für eine Werkstattbindung entschieden, da rechnen die Versicherung anders.Sie ziehen vom Restwert 20% ab.
      13440€ ohne MwSt 11294€
      11294€ -7870€=3424€ zahlen sie direkt und die MwSt erst beim kauf, also 5570€

      8930€ ohne Werkstattbindung stehen

      5570€ mit Werkstattbindung gegenüber, für uns eine Verlust von 3360€ und denke das ist auch der Wertverlust den ich erleide , wenn ich ihn als Unfallwagen verkaufe.

      Jetzt schauen wir uns aber mal die Rep.-Kosten an.

      10738€ stehen auf der Rechnung und wenn sie mich komplette auszahlen 8930€= 1808€ ist die Reparatur teurer

      Es gibt einige Dinge im Leben die man nicht verstehen kann, die Versicherung sagt strickt sie müssen sich dran halten. Der Werkstattbetreibe sagte mir gestern, vielleicht muss er gar nicht auf die Richtbank. Der Gewinner des ganz ist die Werkstatt, weil er sämtliche Reparaturen auch abrechnen kann.

      So kurz um , der Wagen wird repariert.

      Ich bedanke mich bei Euch für alle Unterstützungen ( und beim Reh dafür die Werkstattbindung nicht mehr zu nutzen ;) )

      Es grüßt der Guinnes :thumbsup:
    • Guinnes schrieb:

      ...Werkstattbindung ... Sie ziehen vom Restwert 20% ab.

      Die Werkstattbindung bedeutet immer: Kleinere Versicherungsbeiträge dafür Verluste im Schadensfall.

      Und solche Vertrags-Haken habe ich nämlich vermutet als ich meinte den Wagen reparieren zu lassen.
      Dass die Versicherung den ganzen zuerst geschätzten Wiederbeschaffungswert ohne weiteres einfach auszahlt habe ich angezweifelt.

      Grüße - Bernhard
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      Yeti Ambition CFJA gebaut am 01.10.2010 / z.Zt. ca. 218.000 km / gerührt, nicht geschüttelt
    • Man weiß ja nicht was wirklich dahinter steckt. Vielleicht wird da mit der Werkstatt so abgerechnet, dass es nach Steuern wieder für die Versicherung billiger wird als vermutet. Dazu ist das alles zu undurchsichtig und wir wissen nicht was da für Mengenverträge oder noch etwas anderes zwischen den Versicherungen und den Werkstätten läuft.

      Grüße - Bernhard
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      Yeti Ambition CFJA gebaut am 01.10.2010 / z.Zt. ca. 218.000 km / gerührt, nicht geschüttelt
    • BernhardJ schrieb:

      Die Werkstattbindung bedeutet immer: Kleinere Versicherungsbeiträge dafür Verluste im Schadensfall...
      Auf keinen Fall. Bei meiner Versicherung (HUK-Coburg) ist durch die Werkstattbindung die Versicherungssumme geringer und im Schadenfall wird das Fahrzeug bei mir abgeholt, einen kostenlosen Leihwagen vor die Tür gestellt und nach erfolgter Reparatur wird mein Fahrzeug gebracht und der Leihwagen abgeholt.

      Bei einem Totalschaden / wirtschaftlichem Totalschaden wird an Hand des Gutachtens abgerechnet. Vom Gesamtbetrag wird der Betrag abgezogen, den die Versicherung für das Unfallfahrzeug bei einem Aufkäufer erzielen kann. Will ich das Unfallfahrzeug behalten, selbst verwerten oder "in Zahlung geben" wird der jeweils höhere Betrag in Abzug gebracht. Deswegen sind hier übereilige Schritte nicht angezeigt. Die MWSt wird nur bei erfolgter Reparatur bzw Kauf eines Ersatzfahrzeuges ausgezahlt. Unterbleibt die Reparatur bzw. Kauf eines Ersatzfahrzeuges wird auch die MWSt in Abzug gebracht.

      BernhardJ schrieb:

      Man weiß ja nicht was wirklich dahinter steckt. Vielleicht wird da mit der Werkstatt so abgerechnet, dass es nach Steuern wieder für die Versicherung billiger wird als vermutet. Dazu ist das alles zu undurchsichtig und wir wissen nicht was da für Mengenverträge oder noch etwas anderes zwischen den Versicherungen und den Werkstätten läuft. Grüße - Bernhard
      Vollkommen richtig, sonst würde der Vertrag zwischen Versicherung und Werkstatt ja keinen Sinn machen. Das ist aber für den Versicherungsnehmer völlig egal. Das Fahrzeug wird fachmännisch instandgesetzt.

      Gruß Kajo
    • Nur mal so als Seiteninfo:
      Ich habe KEINE Werkstattbindung. Dennoch bekam ich keinen kostenlosen Ersatzwagen, weil ich nicht die Marken-Vertragswerkstatt vor Ort gewählt habe, sondern meine Marken-Werkstatt.
      Hätte ich die Werkstattbindung gehabt, wäre der Wagen bei einer freien Vertragswerkstatt (nicht Markenwerkstatt) repariert worden.

      Verstehe das, wer will. War mir vorher so auch nicht bekannt. Aber weder möchte ich meinen Wagen in die Werkstatt der Versicherung geben, noch in die Markenwerkstatt vor Ort. Warum? Schlechte Erfahrungen.

      @ Guinnes:
      Echt blöd... :thumbdown:


      LG
      Mi-go


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