Kurzzeitkennzeichen nur noch mit TÜV ...

  • [ Gesetz ]

Sponsoren




Umfrage

Ich...

Insgesamt 27 Stimmen
  1.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (3) 11%
  2.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (5) 19%
  3.  
    ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem OLG Urteil) (9) 33%
  4.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (OLG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (0) 0%
  5.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (0) 0%
  6.  
    ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem BGH Urteil) (1) 4%
  7.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 1. Inst. (LG) verloren (1) 4%
  8.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 2. Inst. (OLG) verloren (0) 0%
  9.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 3. Inst. (BGH) verloren (0) 0%
  10.  
    ...befinde mich in einer Gemeinschaft zur Sammelfeststellklage (11) 41%
  11.  
    ... habe geklagt und warte immer noch (5) 19%

Sponsoren



  • Kurzzeitkennzeichen nur noch mit TÜV ...

    Guckst du: auto-reporter.net/articles/5496
    und autobild.de/artikel/kurzzeitke…-neue-regeln-5335645.html
    oder auch hier: motor-talk.de/news/neue-auflag…-tage-blech-t5068657.html

    Abgemeldete Fahrzeuge "ohne TÜV" zu kaufen wird schier unmöglich gemacht bzw. nicht mehr bezahlbar sein.
    Man ist dann auf einen Anhänger oder einen Transporteur angewiesen, was zusätzliche kosten verursacht.
    Besonders schwer wird es für Oldtimer-Lieb- und Inhaber, -Restaurateure und Tuner treffen.
    Mit der roten Nummer dann mal eben zu einem Oldtimer-Treffen zu fahren geht nur, wenn der TÜV zugestimmt hat.
    Auch viele Werkstätten/Schrauber/Privatkäufer haben bisher die Kurzzeitkennzeichen für Probe- und/oder Überführungsfahrten genutzt, auch wenn der TÜV abgelaufen war.

    Wie immer gibt es dabei sicher sehr viele "Für und Wider" und ich stelle das Thema mal hier zur Diskussion.
    LEGENDE im Ruhestand
    • ... manchmal rede ich mit mir selbst
      und dann ... dann lachen wir beide!

    Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Handtuch () aus folgendem Grund: Tags bearbeitet

  • Es liegt natürlich an den schwarzen Schafen, die einfache und vernünftige Regeln missbrauchen. Dann werden die Regeln halt verschärft, sind nicht mehr einfach und erst recht nicht vernünftig, und mit Sicherheit findet sich ein Weg, wie die schwarzen Schafe sie doch wieder missbrauchen können...
    Mein Chef wollte mich durch einen Roboter ersetzen.
    Er konnte keinen finden, der nur Solitär spielt und im Internet surft.
  • Für Fahrten zum TÜV oder zwecks Reparatur in die Werkstatt wird man das Kurzzeitkennzeichen auch künftig noch ohne aktuelle [lexicon]HU[/lexicon] nutzen können. Für alle andere Zwecke sehe ich auch keine Notwendigkeit einer Nutzung und finde die Einschränkung richtig. Zu überlegen wäre allerdings, ob man, wie auch bei der Überschreitung des HU-Termins, eine zweimonatige Karenz Karenz zubilligt, innerhalb derer das Kurzzeitkennzeichen noch ohne Buß- oder Verwarnungsgeld genutzt bzw. zugeteilt werden kann, denn es ist eigentlich nicht nachvollziehbar, die Nutzer von Kurzeitkennzeichen schlechter zu stellen als die Halter von Fahrzeugen mit "nomalem" Kennzeichen, deren [lexicon]HU[/lexicon] abgelaufen ist. Damit würde man dann allen Interessen gerecht.

    Andreas
  • Hallo zusammen,

    ich finde die Regelung gut.

    Bei uns finden sich jede Menge Campingplätze. Und wenn die zum Herbst hin abgeräumt werden, dann sieht man die Uralt-Campinganhänger mit Kurzzeit-Kennzeichen, aus dem Rhein-Main Gebiet oder auch aus dem Rurgebiet. Ohne die jeweiligen Bewohner zu kränken, stelle ich fest, dass die Anhänger runde 100 km über die Autobahn geschaukelt werden und das in einem fragwürdigen Zustand... die letzte [lexicon]HU[/lexicon] war wohl vor 1o oder 15 Jahren.

    Und das gleiche Spiel nur in umgekehrter Reihenfolge spielt sich im Frühjahr ab.

    Und wie berme richtig festgestellt hat, sind manche Händler aus dem hiesigen Raum wochenlang mit nem R 129 unterwegs, dem man ansieht, dass er seine besten Tage lange hinter sich hat.

    Wir dürfen uns nich wundern, wenn solche Maßnahmen ergriffen werden... leider


    Gruß

    Marcus
  • berme schrieb:

    Ich finde das aus sicherheitstechnischen Gründen gut. :thumbup:, auch wenn ich sehe was für dubiose Händler und deren Aushilfen hier in Berlin wochenlang mit roter Nummer und ohne TÜV rumkurven.

    Es geht hier nicht um die roten Nummern, sondern um die 5-Tage-Kennzeichen. Über diese "Aushilfen" können wir uns an anderer Stelle aufregen.

    Auch wenn mir bewust ist, dass es "kreative Auslegungen" der Regeln für Kurzzeitkennzeichen gibt, bin ich gegen eine zu restriktive Einschränkung.
    Ein Beispiel: Ein Auto wird für den Verkauf abgemeldet. Es dauert länger und die [lexicon]HU[/lexicon] läuft ab. Damit ist der Wagen fast unverkäuflich, weil kaum ein Käufer das Auto legal vom Hof bewegen darf. :(
    Für wesentlich sinnvoller würde ich häufigere (nicht schärfere) Kontrollen durch die Polizei auf der Strasse halten.

    Handtuch
    DON'T PANIC!
  • Ich finde die Regelung auch sehr gut. Autos, die nicht verkehrssicher sind haben in den öffentlichen Verkehr nichts zu suchen, sie gefährden die anderen Teilnehmer. Egal ob Probefahrt oder Spazierfahrt. Für die Fahrt zum TÜV hat der Gesetzgeber eine Ausnahme gemacht.

    Handtuch schrieb:


    Ein Beispiel: Ein Auto wird für den Verkauf abgemeldet. Es dauert länger und die [lexicon]HU[/lexicon] läuft ab. Damit ist der Wagen fast unverkäuflich, weil kaum ein Käufer das Auto legal vom Hof bewegen darf.

    Handtuch

    Ich sehe da überhaupt kein Problem. Der Verkäufer bringt den Wagen zum TÜV und dann kann er ihn verkaufen. Oder der Wagen ist sowieso nicht verkehrssicher und wird als "Bastlerauto" verkauft. Dann braucht man keine Probefahrt und muss mit dem Abschlepper abgeholt werden.
    Das Gegenbeispiel: mein Sohn hatte vor Jahren einen, für das Auto, schweren Unfall (ihm ist gar nichts passiert). Der Wagen war total verzogen. Die Polizei hat ihm erzählt, er durfte nicht weiter fahren, der ADAC hat den Wagen zu Werkstatt gebraucht. Wir haben damals den Unfallwagen an einem Fähnchenhändler verkauft und er hat ihn aus Hamburg, 100 km weit über die Autobahn mit Kurzzeitkennzeichen abgeholt. Als ihm sagte, der Wagen ist nicht verkehrssicher hat mich der Händler ausgelacht.
    Viele Grüße
    Jannis
  • Wieviele Autos sind täglich mit abgefahrenen Reifen und defekten Bremsen unterwegs und das trotz Tüv. Ich finde die reglung auch gut, ob sie was nützt?
    Yeti 1,4 Style 4x4 DSG.
    TDI 2,0 4x4 Adventure
    Tesla Model 3 SR
    Tesla Model 3 LR
  • fett-yet schrieb:


    Da gibt es schon einen Fred zu: Kurzzeitkennzeichen nur noch mit TÜV ...
    Dann sind die Ankündigungen von September ja jetzt in Stein gemeisselt.
    Dann können die MODs die beiden ja zusammenlegen. :mod:
    LEGENDE im Ruhestand
    • ... manchmal rede ich mit mir selbst
      und dann ... dann lachen wir beide!

    Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Rock.Opa ()

  • >>>
    Kurzzeitkennzeichen werden ab dem 1. April 2015 zugeteilt, wenn

    das Fahrzeug den Zulassungsbehörden bekannt ist,
    eine gültige Hauptuntersuchung (HU)/Sicherheitsprüfung (SP) nachgewiesen wird und
    das Fahrzeug im Fahrzeugschein konkret bezeichnet wird.
    <<<<<

    Eine gültige HU, ...heisst jetzt nicht bestanden. (bin in der Hauptuntersuchung) . Also mit ein paar Mängeln darfst du auch fahren.

    Man ist das alles ein bürokraten Wahnsinn. Geldschneiderei....typisch deutsch.
Dieses Forum ist ein privat betriebenes Fanprojekt und steht in keiner Verbindung zur Skoda Auto Deutschland GmbH.