Knöllchenbeschluss ...

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    Umfrage

    Ich...

    Insgesamt 27 Stimmen
    1.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (3) 11%
    2.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (5) 19%
    3.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem OLG Urteil) (9) 33%
    4.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (OLG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (0) 0%
    5.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (0) 0%
    6.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem BGH Urteil) (1) 4%
    7.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 1. Inst. (LG) verloren (1) 4%
    8.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 2. Inst. (OLG) verloren (0) 0%
    9.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 3. Inst. (BGH) verloren (0) 0%
    10.  
      ...befinde mich in einer Gemeinschaft zur Sammelfeststellklage (11) 41%
    11.  
      ... habe geklagt und warte immer noch (5) 19%

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    • Knöllchenbeschluss ...

      Wer im EU-Ausland zu schnell unterwegs ist und dafür ein Knöllchen kassiert, muss das künftig weiter zahlen.
      Denn wenn das Bußgeld mehr als 70 Euro kostet, geben die deutschen Behörden die Daten des Fahrzeughalters raus.
      “Knöllchenbeschluss“ nennen die EU-Verkehrsminister das. Wir nennen das ein „unliebsames Urlaubssouvenir“.
      Quelle: WDR - Aktuelle Stunde [Facebook]

      Link: www1.wdr.de/fernsehen/aks/them…lchen-im-ausland-100.html
      LEGENDE im Ruhestand
      • ... manchmal rede ich mit mir selbst
        und dann ... dann lachen wir beide!

    • Richtig so. Die Daten sollten immer transparent sein, nicht nur ab 70 Euro.
      Vielleicht kann so das europäische Ausland mehr zum positiven "Erziehungseffekt" für deutsche Autofahrer beitragen.

      Grüße - Bernhard
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      Yeti Ambition CFJA gebaut am 01.10.2010 / z.Zt. ca. 218.000 km / gerührt, nicht geschüttelt
    • Rock.Opa schrieb:

      Wer im EU-Ausland zu schnell unterwegs ist und dafür ein Knöllchen kassiert, muss das künftig weiter zahlen.
      Denn wenn das Bußgeld mehr als 70 Euro kostet, geben die deutschen Behörden die Daten des Fahrzeughalters raus.
      “Knöllchenbeschluss“ nennen die EU-Verkehrsminister das. Wir nennen das ein „unliebsames Urlaubssouvenir“.
      Quelle: WDR - Aktuelle Stunde [Facebook]

      Ich weiß nicht, wer diesen Text verfasst hat, aber er ist ziemlicher Blödsinn. Die Herausgabe von Halterdaten an ausländische Behörden ist nicht an einen bestimmten Mindestbetrag gebunden sondern erfolgt unabhängig von der Höhe einer Verwarnung oder eines Bußgeldes. Wer z.B. in Frankreich falsch parkt und das Knöllchen nicht bezahlt, bekommt irgendwann Post von der Behörde, voraussichtlich in Form eines Bußgeldbescheids. Davon zu trennen ist die Vollstreckbarkeit rechtskräftiger Bußgeldbescheide aus dem Ausland. Dies ist nur möglich, wenn der Betrag 70 Euro übersteigt, wobei die Verfahrenskosten mitgerechnet werden. Eine Vollstreckung ausländischer Bußgeldbescheide ist aufgrund eines EU-Rahmenbeschlusses, dem die meisten EU-Länder unterzeichnet haben, möglich. Bußgeldbescheide aus Ländern, die nicht der EU angehören oder den Rahmenbeschluss nicht mittragen (Italien, Irrland, Kroatien, Griechenland), können hier dagegen nicht vollstreckt werden. Eine Zahlungsverweigerung ist dennoch riskant, wenn man beabsichtigt, noch einmal in das Land zu fahren.

      Andreas
    • Vor einigen Jahren fuhr ich in Holland innerhalb einer geschl. Ortschaft etwas mehr 10 km/h zu schnell. Hat aber mal eben knapp 120,- gekostet. Nach etwa zwei Wochen kam die Zahlungsaufforderung von einer beauftragten dt. Behörde, die von denen beauftragt wurde. Keine Ahnung mehr welche es war (Landkreis?), war aber höchst offiziel und nichts dubioses.

      Nach meinen damaligen Recherchen hätte ich nicht zahlen müssen. Aber weil wir ganzjährig in besagter niederl. Provinz unterwegs sind und ich im Falle der Nichtzahlung u. a. mit Beschlagnahme meines Autos rechnen musste, habe ich in den sauren Apfel gebissen und das Geld überwiesen.

      Die Strafe an sich war ja gerechtfertigt, aber damals war ich mehr als geschockt als ich den geforderten Betrag auf dem Bescheid sah. Damals kostete so ein Verstoß bei uns gerade mal ein Taschengeld. Und selbst heute kostet es sicherlich weniger als die Hälfte (EDIT: würde heute 25,- kosten :rolleyes: ). Andere Länder, andere Sitten ... ;)

      Ich finde es richtig, dass die Strafen auch hier vollstreckt werden können. Man kann sich auch im Ausland an geltendes Recht halten.
      Dank des Dieselbetrugs auch ohne Kfz aus dem VW-Konzern ganz glücklich :D .

      Dieser Beitrag wurde bereits 4 mal editiert, zuletzt von delvos ()

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