Schnee gilt auch im Sommer, lt. Gerichtsurteil

    • [ Gesetz ]

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    Umfrage

    Ich...

    Insgesamt 27 Stimmen
    1.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (3) 11%
    2.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (5) 19%
    3.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem OLG Urteil) (9) 33%
    4.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (OLG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (0) 0%
    5.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (0) 0%
    6.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem BGH Urteil) (1) 4%
    7.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 1. Inst. (LG) verloren (1) 4%
    8.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 2. Inst. (OLG) verloren (0) 0%
    9.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 3. Inst. (BGH) verloren (0) 0%
    10.  
      ...befinde mich in einer Gemeinschaft zur Sammelfeststellklage (11) 41%
    11.  
      ... habe geklagt und warte immer noch (5) 19%

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    • Schnee gilt auch im Sommer, lt. Gerichtsurteil

      focus.de/auto/news/gericht-bes…mmerhitze_id_4201925.html
      WIE BITTE??? [lexicon]IMHO[/lexicon] justizwillkür, um ein exemplar zu stationieren, ähm nein, ein exempel zu statuieren.
      also ich, mit über 40 jahren (unfallfreier) fahrpraxis wusste das nicht.
      wie sieht es mit den anderen foristen hier aus???

      "Wenn zu viele Leute plötzlich hurra schreien, sollte man skeptisch werden, und nicht umgekehrt, wenn die Hurrarufe zu schütter ausfallen..."

      J. Fleischhauer
    • Naja, abseits des Sensationsjournalismus ist es ein wenig weniger hirnrissig...

      Es gab also offenbar eine Geschwindigkeitsbegrenzung (das runde Schild mit der Zahl drin...) und darunter ein Zusatzschild mit der Schneeflocke. So wie ich das verstehe eben nicht das dreieckige aus dem Artikel, sondern so ein kleines rechteckiges. Da gilt dann natürlich die Geschwindigkeitsbeschränkung in jedem Fall, auch ohne Schnee.

      Hirnrissig ist allerdings trotzdem, bei trockener Fahrbahn so ein Schild auf eine elektronische Anzeige zu schalten.
      Mein Chef wollte mich durch einen Roboter ersetzen.
      Er konnte keinen finden, der nur Solitär spielt und im Internet surft.
    • dienen pädagogischen Zwecken
      Das ist ja wohl wirklich ein guter - nee, schlechter - Witz! Wo liegt hier die Pädagogik? "Achtung, auch im Sommer kann es schneien (zumindest in...in...äh...naja, in...also in...Südamerika...zum Beispiel)." Oder wie? 8|


      Der angesprochene Autofahrer war zu schnell - so oder so...aber die 'Begründung' für das Zusatzzeichen ist wohl schlicht hanebüchen...Sachen gibt's...
      Demnächst müssen wir dafür zahlen, wenn es wegen eines Gewitters im Juli einen Hagelschauer gibt und wir ohne Winterreifen einen Unfall bauen...nö...nö...nö...

      LG Markus
      Alle Verallgemeinerungen sind falsch - einschließlich dieser! (Donald H. Rumsfeld)
    • Zum Zankapfel geriet ein rotes Dreieck mit einer schwarzen Schneeflocke auf weißem Grund. Ein Autofahrer war auf einer Bundesstraße im Siegerland mit Tempo 125 geblitzt worden. Ein elektronisch gesteuertes Verkehrszeichen zeigte aber nur Tempo 80 an. Darunter hing das Schneeflocken-Schild.

      Der Autofahrer ist zu Recht verknackt worden, wenn ich den Artikel richtig verstehe. Wenn 80 angezeigt wird, gilt das auch. Ein Schneeflockenschild da drunter ist nicht mehr als ein Hinweis. Ok, über den Sinn kann man streiten. :wacko:
      Auf einer Bundesstraße gilt darüber hinaus meist 100 km/h als Höchstgeschwindigkeit. Der Fahrer wollte nur um das Fahrverbot herum kommen.

      Handtuch
      DON'T PANIC!
    • Das eine Schild hat doch mit dem anderen nix zu tun. Heißt doch nur das es bei Schnee eine besondere Gefahrenstelle ist. Soll man die Schilder alle im Sommer abnehmen und im Winter wieder hin hängen?

      Im Text steht das darunter ein Schild mit Schneeflocke hing, hört sich nicht nach Elektronik an.

      Grüße
      Carsten
    • yyeettii schrieb:

      WIE BITTE??? [lexicon]IMHO[/lexicon] justizwillkür

      Nein, keine Justizwillkür, ja nicht einmal ein zweifelhaftes Urteil sondern ganz einfach eine konsequente Anwendung geltenden Rechts. Auf den ersten Blick mag das Ergebnis unsinnig erscheinen, aber nur dann, wenn man sich der Bedeutung der Schneeflocke (Zz 1007-30) nicht bewusst ist, denn die bedeutet nichts weiter als "Gefahr unerwarteter Glatteisbildung". Solche Zusatzzeichen werden oft in Verbindung mit Geschwindigkeitsbeschränkungen angebracht und haben lediglich eine Warnfunktion, ansonsten aber keine Auswirkungen auf die angeordnete Geschwindigkeitsbeschränkung. So bedeutet z.B. das Zusatzzeichen "Rollsplitt" auch nicht, dass man nur bei tatsächlichem Vorhandensein von Rollsplitt die angegebene Geschwindigkeit einhalten muss und wenn etwa unter einer Geschwindigkeitsbegrenzung eine Kröte ist (Zz 1006-37), bedeutet das nicht, dass das Tempolimit nur bei einer gerade stattfindenden Krötenwanderung gilt. Sicherlich muss sich fragen, was es soll, im Sommer eine Geschwindigkeitsbeschränkung zu belassen, deren Anordnung vermutlich in einer nur im Winter möglichen Glatteisbildung liegt, wobei auch das nicht einmal zwingend sein muss. Ein solcher Unsinn berechtigt aber nicht dazu, das Verkehrszeichen einfach zu missachten genauso wie du an einer roten Ampel auch dann zum Warten verpflichtet bist, wenn weit und breit kein Auto zu sehen ist, das deine Fahrbahn kreuzen könnte. Eine Ausnahme bei den Zusatzzeichen bildet lediglich das Zeichen "Bei Nässe". Durch den Zusatz "bei" wird hier klargestellt, dass die Geschwindigkeitsbegrenzung situationsbezogen ist.

      Andreas
    • Andreas ein sehr guter Beitrag, er trifft den Nagel auf dem Kopf.
      Immer wieder lese und höre ich über Justizwillkür und Abzocke. Dabei ist die StVO eindeutig. Wer sich an den Regeln nicht hält wird bestraft.
      Ich bin auch schon Mal geblitzt worden, ich tue nicht so, als ob ich mich immer an den Regeln halte. Wenn es aber passiert ist ärgere ich mich über mich selbst, ich war derjenige, der den Fehler gemacht hat und suche ich nicht einen "Schuldigen".
      Egal was man heute macht, nicht nur im Straßenverkehr, hat man nie Schuld, sondern immer irgend ein anderer.
      Viele Grüße
      Jannis
    • Die Entscheidung des Richters ist korrekt - wenn auch schmerzlich.
      Wie floflo richtig schreibt, ist eine Geschwindigkeitsbegrenzung - auch wenn elektronisch angezeigt - ist (hier 80 km/h) ist ein Verbotszeichen - schneller fahren = verboten. Das wurde im vorliegenden Fall eindeutig missachtet.
      Das rote Dreieck mit der Schneeflocke ist ein Gefahrenzeichen und bedeutet: Achtung, erhöhte Aufmerksamkeit - es könnte sich eine Schneeflocke ansammeln. Es ist KEIN Zusatzzeichen (weißes Rechteck mit schwarzer Schrift/Symbol), welches möglicherweise ein Verbotszeichen begrenzt (wie z. B. 80 bei Regen). :nana:

      Die Begründung des Richters:
      Zitat: "Die Flocken warnen nicht vor Schnee - sondern dienen pädagogischen Zwecken." ist m. E. schwachsinnig.

      Ein Gefahrenschild soll auf eine mögliche/zu erwartende Gefahr aufmerksam machen und hat KEINEN pädagogischen Zweck - eine Geldstrafe und/oder Fahrverbot in einigen Fällen schon eher.
    • YETI_in_red schrieb:

      Das rote Dreieck mit der Schneeflocke ist ein Gefahrenzeichen und bedeutet: Achtung, erhöhte Aufmerksamkeit - es könnte sich eine Schneeflocke ansammeln. Es ist KEIN Zusatzzeichen (weißes Rechteck mit schwarzer Schrift/Symbol), welches möglicherweise ein Verbotszeichen begrenzt (wie z. B. 80 bei Regen)

      Nur zur Klarstellung: In dem Focus-Artikel ist zwar das Gefahrenzeichen mit der Schneeflocke (Z 113) erwähnt und auch abgebildet, in der Entscheidung ging es jedoch nicht um dieses Zeichen sondern um das Zusatzzeichen 1007-30 (weißes Schild mit schwarzem Rand und einem Schneeflockensymbol (korrekt eigentlich Eiskristallsymbol). Der offizielle Leitsatz der Entscheidung lautet:

      Das eine Schneeflocke (vgl. § 39 Abs. 7 StVO) darstellende Zusatzschild i.S.v. § 39 Abs. 3 StVO zum die Geschwindigkeit begrenzenden Schild enthält bei sinn- und zweckorientierter Betrachtungsweise lediglich einen -- entbehrlichen -- Hinweis darauf, dass die Beschränkung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit der Gefahrenabwehr wegen möglicher winterlicher Straßenverhältnisse dient.

      Das mit dem "pädagogischen Zwecken" ist ein redaktioneller Zusatz" des Focus. Das OLG Hamm hat diesen Begriff nicht gebaraucht.

      Das Gefahrenzeichen 113 wurde übrigens mut Wirkung ab 01.04.2013 abgeschafft, bleibt aber noch bis zum 31.08.2019 gültig.

      Andreas
    • YETI_in_red schrieb:

      Das grenzt ja schon an Sensationsjournalismus - ich habe bisher nicht geglaubt, dass der Focus da mitmacht.


      Das ist leider üblich!
      Es geht bei "seriösen" Medien auch nicht immer zwangsläufig um Sensationen, vielmehr gibt es offensichtlich Journalisten, die nicht wirklich sauber recherchieren!
      Eben passiert und schon online verbreitet. Diese Online-Meldungen werden oft stumpf übernommen.
      Ist mir auch schon passiert:
      Durch gedankenloses Hinzufügen eines Halbsatzes durch die Redaktion erschien online eine abweichende Version eines Ereignisses als das, was ich 2 Std. vorher der Reporterin gesagt hatte.
      Das ist nicht mal böse Absicht, manchmal ist es auch einfach Pfusch!

      Grüße
      Bernd
      ........


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