Sonderkündigungsrecht KFZ-Versicherung

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    Umfrage

    Ich...

    Insgesamt 27 Stimmen
    1.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (3) 11%
    2.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (5) 19%
    3.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem OLG Urteil) (9) 33%
    4.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (OLG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (0) 0%
    5.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (0) 0%
    6.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem BGH Urteil) (1) 4%
    7.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 1. Inst. (LG) verloren (1) 4%
    8.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 2. Inst. (OLG) verloren (0) 0%
    9.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 3. Inst. (BGH) verloren (0) 0%
    10.  
      ...befinde mich in einer Gemeinschaft zur Sammelfeststellklage (11) 41%
    11.  
      ... habe geklagt und warte immer noch (5) 19%

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    • Sonderkündigungsrecht KFZ-Versicherung

      Moin, moin!

      Ich komme bei meiner Suche per Google nicht so recht weiter, deshalb versuche ich es jetzt mal hier.

      Ich habe eine KFZ-Versicherung für ein Mazda 2 bei der direct line. Laufzeit September - September.

      Nun möchte ich gerne meine Tochter (20 J.) als zusätzlichen Fahrer mit anmelden. Mein Problem ist, das die direct Line dafür statt ~470 dann ~900+ €uro dafür haben möchte. (Laut Online-Portal). Nur mal so zum Vergleich: Bei meinem Yeti hat meine HUK 50 €uro Aufschlag (vor einem Jahr, Führerschein war gerade 1 Woche alt) genommen.

      Bei anderen Versicherungen z. B. BavariaDirekt würde die Versicherung ~ 550 €uro kosten.

      Wie komme ich jetzt (sauber) aus diesem direct Line Vertrag?
      Ändert sich die Art bzw, Fahrzeug-Verwendung? Dann soll man nach Erhalt des neuen Beitragserhöhung innerhalb eines Monats kündigen können.

      Das mit diesen Versicherungen ist jetzt nicht gerade meine "Welt", vielleicht kennt sich hier ja jemand damit aus oder hat selbst so was durchexerziert. Es würde mir auch schon helfen, wenn ihr mir ein passendes Forum zeigt, in dem man solche Fragen stellen kann (in dem man min. so nett wie hier im Forum behandelt wird:-)

      Mit Dank und Gruss
      Mounty
    • Kfz-Versicherungen laufen immer ein Kalenderjahr. Daher kannst du ganz normal zum Jahresende kündigen. Ende November endet die Kündigungsfrist für dieses Jahr.
      Ein Sonderkündigungsrecht hat du meines Wissens nicht. Nur beim Verkauf des Kfz.
      Dank des Dieselbetrugs auch ohne Kfz aus dem VW-Konzern ganz glücklich :D .
    • Delvos hat es richtig dargestellt. Bis zum 30.11. kannst du den Vertrag ganz normal zum Ende des Jahres kündigen und dann mit Wirkung ab 01.01.2015 einen neuen Vertrag bei einem anderen Versicherer abschließen. Du kannst aber auch versuchen mit deiner Versicherung (unter Androhung der Kündigung) zu handeln. Sehr viele Versicherer lassen mit sich handeln, wodurch man z.T. ganz erhebliche Rabatte oder Vergünstigungen erzielen kann. Ein Sonderkündigungsrecht aus dem von dir genannten Grund hast du nicht. Sollte die Versicherung allerdings zum 01.01.2015 die Prämien erhöhen, was viele Versicherungen tun, hast du aus diesem Grund ein außerordentliches Kündigungsrecht. Die Kündigung müsste dann innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung über die Prämienerhöhung ausgesprochen werden.

      Andreas
    • Moin, moin!

      Die meisten Versicherungen enden am Jahresende, ist aber kein muss. Meine Mazda2 Versicherung läuft vom 22.09. bis zum 22.09. nächstes Jahr. Ich habe auch ordnungsgemäss die Jahresabrechnung im Juli bekommen.

      Eine von ganz vielen Seiten zur Kündigung im Netz --> klick

      Dank und Gruss
      Mounty
    • Mounty schrieb:

      Meine Mazda2 Versicherung läuft vom 22.09. bis zum 22.09.

      Leider gibt es immer mehr Versicherungen, die nicht mehr das Kalenderjahr zum Versicherungsjahr machen sondern auf den Zeitpunkt des Vertragsabschlusses abstellen. Dadurch erfolgt die Einstufung in die nächst niedrigere Schadensfreiheitsklasse grundsätzlich erst nach einem Jahr und nicht bereits zum 1.1., wie dies sonst der Fall ist, wenn der Vertrag im ersten Halbjahr geschlossen wurde. In deinem Fall empfehle ich dir zu versuchen, unter Androhung, die Versicherung zum nächst möglichen Zeitpunkt zu kündigen, einen günstigeren Preis auszuhandeln. Alternativ kannst du das Fahrzeug auch abmelden und auf den Namen deiner Tochter oder deiner Frau neu anmelden und dann bei einer anderen günstigeren Versicherung versichern. Ob sich das allerdings unter Berücksichtigung der SF-Klassen rechnet ist fraglich und müsste individuell ausgerechnet werden.

      Andreas
    • Moin, moin!

      Das mit dem übertragen auf meine Tochter hatte ich auch kurz überlegt, allerdings hat sie ihren Führerschein erst 1½ Jahre und ist gerade mal fast 20 J. alt. Das ist für die Versicherungen ein hohes Risiko und entsprechend wäre die Versicherungssumme (so um die 2000 €uro und es geht sogar noch deutlich höher).

      Ich werde morgen mal mit der Versicherung "verhandeln" (na ja, so gut ich das eben kann:-( und muss dann wohl in den "sauren Apfel" beissen. Nützt ja nichts, Tochter ist die einzig (ausser mir) mit Führerschein in der Familie und nur durch Fahren lernt man.

      Mit Dank und Gruss
      Mounty
    • Wenn Du das Auto an Deine Tochter verkaufst, dann kannst Du es trotzdem zu Deinen Konditionen auf Dich versichern.
      Bist dann wie gewünscht Deinen Versicherungsvertrag los.
      Einziger Nachteil dieser Lösung ist, dass Du einen weiteren Halter in den Papieren hast.
      Habe so etwas selber schon einmal gemacht.
      Ein Forum ist so gut wie die Antworten seiner Mitglieder
    • Moin, moin!

      Das ist natürlich auch eine "elegante" Lösung. Danke das du das noch einmal deutlicher geschrieben hast (bin halt nicht so schnell im denken...).

      Ich muss/möchte vorsichtshalber noch einmal kurz den Ablauf nachfragen:
      Auto verkaufen, neu Versicherungskarte anfordern, Auto ummelden (ein Abwasch) und alte Versicherung kündigen.

      Fragt mit Dank und Gruss
      Mounty
    • Ja, genau so geht es.
      Der Versicherungsnehmer und der Fahrzeughalter müssen nicht die gleiche Person sein.
      Natürlich musst Du bei Deiner neuen Versicherung Deine Tochter als Fahrerin angeben
      Das wird dann einiges teurer sein als würdest Du nur selbst fahren.

      Übrigens wenn es sich um einen neu Wagen handeln würde wäre die Versicherung günstiger.
      Hatte die gleiche Nummer mit meinen Kindern auch.
      Eine alte Schrotte war unglaublich teuer in der Versicherung.
      Aber als dann ein Neuwagen gekauft wurde war es deutlich günstiger.

      Also Tipp : Neues Auto auf Tochter zulassen
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    • Moin, moin!

      Der Wagen ist jetzt an meine Tochter verkauft worden. Sie hat den Wagen jetzt auf sich versichert (Eltern zahlen...) und alles ist jetzt in geordneten Bahnen. DirectLine ist jetzt Geschichte.

      Ich möchte mich bei @allen für Hilfe, Anregung und Unterstützung recht herzlich bedanken!
      Es war sehr hilfreich für mich, um sich da rein zu denken. Auch wenn das Ergebnis am Ende einfach aussieht, der Weg dahin war für mich im ersten Moment nicht so leicht :)

      Mit herzlichen Grüssen
      Mounty
    • Schön, wenn das so für dich gut ausgeht.
      Wissen sollte man aber auch, dass bei der Übertragung eines Versicherungsvertrages an ein Kind, dieser grundsätzlich nur in die SF-Klasse eingestuft werden kann, die das Kind seit Besitz des Führerscheines hätte erreichen können. Manche Versicherungen stufen dann noch eine SF runter.
      R.S.
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