Wer hat denn schon seine Kreditbearbeitungsgebühr für die Yeti Finanzierung bei seiner Bank zurück gefordert ?
Weitere Informationen inkl. Musterschreiben dazu findet man hier .
Der BGH hat nun entschieden , dass noch bis zum Jahresende alle
Bearbeitungsgebühren aus den vergangenen 10 Jahren eingeklagt werden können.
Gilt im übrigen nicht nur bei Autokrediten, sondern bei allen Verbraucher-Krediten.
Ja ne is klar ........ und die Bank redet sich dann raus " einen Brief, von Ihnen, ne haben wir nie erhalten ....
Ich mach's immer 3-fach:
E-Mail an allgemeine E-Mail-Addy mit Lesebestätigung (von der allgemeinen Addy bekommt man im Regelfall die Bestätigung)
Fax
und per einfache Briefpost - auf dem Originalbrief steht dann aber drauf: vorab per E-Mail (E-Mail-Addy) und per Fax - beleghaft - (Fax-Nr.)
Das hat bisher immer geklappt und ich glaube nicht, dass ein Richter im Ernstfall der Bank glaubt, dass das Schreiben auf drei verschiedenen Wegen verloren gegangen ist.
Ich müsste schon einen sehr schlechten Draht zu meiner Bank haben, wenn sie eine so hohe Gebühr von mir verlangt und der faire Kontakt anscheinend nur per Einschreiben möglich ist. Ich schieße da i.A. nicht mit Kanonen auf Spatzen.
R.S.
... nur per Einschreiben möglich ist. Ich schieße da i.A. nicht mit Kanonen auf Spatzen. R.S.
Bei einem möglichen Fristablauf würde ich anlässlich einer Kündigung eines Vertrages oder einem Widerspruch gegen einen Bescheid immer mit einem "Einschreiben Einwurf" arbeiten.
Ich müsste schon einen sehr schlechten Draht zu meiner Bank haben, wenn sie eine so hohe Gebühr von mir verlangt und der faire Kontakt anscheinend nur per Einschreiben möglich ist. Ich schieße da i.A. nicht mit Kanonen auf Spatzen.
Trotz eines sicherlich netten Kontaktes zur (Haus)bank hat diese eine ungerechtfertigte Kreditgebühr verlangt .
Das hat das Gericht festgestellt und die Bankkunden können von den sympatischen Banken diese Gebühr zurückfordern .
Ob ein Einschreiben mit Rückschein zur Rubrik "Kanonen auf Spatzen" zählt, ist bei der genannten Summe m.E. fraglich. Ich würde ähnlich wie Doom handeln.
Die Bank hat sich doch bereits einmal rechtswidrig verhalten, warum sollte sie einen "Bonus" bekommen ?
MfG
...man muss kein Huhn sein, um beurteilen zu können , ob ein Ei schmeckt.
Ich müsste schon einen sehr schlechten Draht zu meiner Bank haben, wenn sie eine so hohe Gebühr von mir verlangt ...
... vielleicht war's ja nicht die eigene Hausbank sondern eine vom Händler mit angebotene Finanzierung - oder gar die ŠKODA Bank (Zweigniederlassung der Volkswagen Bank GmbH). Als Nichtbetroffene(r) kann man schlau immer "reden".
Bei Ablauf einer Frist würde ich das auch tun.
Ansonsten gilt immer: wie tritt der "Gegner" auf: regulierungswillig, rechthaberisch, drohend? Entsprechend tritt man ihm gegenüber auf. Wer sich da für besonders schlau hält, hat schon verloren, und für die Zukunft sowieso. Und der Spruch, ich werde rechtliche Schritte einleiten, ringt mir nur ein Schmunzeln ab.
R.S.
Ich finde Kategorien wie Vertragspartner passender .
Ein kleiner Hinweis vom [lexicon]TE[/lexicon] ob es sich um die Hausbank, oder eine Kundenkreditbank im Sinne von YiR (#12) handelt, wäre hilfreich.
MfG.
...man muss kein Huhn sein, um beurteilen zu können , ob ein Ei schmeckt.
und der faire Kontakt anscheinend nur per Einschreiben möglich ist. Ich schieße da i.A. nicht mit Kanonen auf Spatzen.
Dies dient zu meiner Sicherheit und wenn ich die Einschreibegebühr bezahlen will dann ist das doch ganz allein mein Problem.
Dem Empfänger entstehen dabei keinerlei Kosten außer das er eine Unterschrift leisten muss um den Empfang zu bestätigen.
Ich traue in D-Land keinem mehr, habe die "rosarote Brille" schon lange abgelegt.