Kreditbearbeitungsgebühr

    • [ Gesetz ]

    Diese Seite verwendet Cookies. Durch die Nutzung unserer Seite erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies setzen. Weitere Informationen

    Sponsoren




    Umfrage

    Ich...

    Insgesamt 27 Stimmen
    1.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (3) 11%
    2.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (5) 19%
    3.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem OLG Urteil) (9) 33%
    4.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (OLG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (0) 0%
    5.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (0) 0%
    6.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem BGH Urteil) (1) 4%
    7.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 1. Inst. (LG) verloren (1) 4%
    8.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 2. Inst. (OLG) verloren (0) 0%
    9.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 3. Inst. (BGH) verloren (0) 0%
    10.  
      ...befinde mich in einer Gemeinschaft zur Sammelfeststellklage (11) 41%
    11.  
      ... habe geklagt und warte immer noch (5) 19%

    Sponsoren



    • Kreditbearbeitungsgebühr

      Kreditbearbeitungsgebühr 8|

      Wer hat denn schon seine Kreditbearbeitungsgebühr für die Yeti Finanzierung bei seiner Bank zurück gefordert ?

      Ich hab´s heute erledigt, das Einschreiben geht am Montag raus. Sind immerhin fast 600€ :whistling:

      MfG Doom
      I Give As Good As I Get
    • Doom schrieb:

      Wer hat denn schon seine Kreditbearbeitungsgebühr für die Yeti Finanzierung bei seiner Bank zurück gefordert ?

      Weitere Informationen inkl. Musterschreiben dazu findet man hier .
      Der BGH hat nun entschieden , dass noch bis zum Jahresende alle
      Bearbeitungsgebühren aus den vergangenen 10 Jahren eingeklagt werden können.

      Gilt im übrigen nicht nur bei Autokrediten, sondern bei allen Verbraucher-Krediten.

      Hier noch ein Video dazu: tagesschau.de/multimedia/video/video-35707.html
      LEGENDE im Ruhestand
      • ... manchmal rede ich mit mir selbst
        und dann ... dann lachen wir beide!

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Rock.Opa ()

    • Rheinschiffer schrieb:

      Wie kann man denn auf fast 600 Euro Kreditbearbeitungsgebühr kommen?

      Tja .... kannst´e mal sehen wie dir die Banken das Geld aus der Tasche ziehen.

      Rheinschiffer schrieb:

      Und die Einschreibegebühr kann man auch sparen.



      Ja ne is klar ........ und die Bank redet sich dann raus " einen Brief, von Ihnen, ne haben wir nie erhalten ....
      I Give As Good As I Get
    • Doom schrieb:

      Ja ne is klar ........ und die Bank redet sich dann raus " einen Brief, von Ihnen, ne haben wir nie erhalten ....

      Ich mach's immer 3-fach:
      • E-Mail an allgemeine E-Mail-Addy mit Lesebestätigung (von der allgemeinen Addy bekommt man im Regelfall die Bestätigung)
      • Fax
      • und per einfache Briefpost - auf dem Originalbrief steht dann aber drauf: vorab per E-Mail (E-Mail-Addy) und per Fax - beleghaft - (Fax-Nr.)
      Das hat bisher immer geklappt und ich glaube nicht, dass ein Richter im Ernstfall der Bank glaubt, dass das Schreiben auf drei verschiedenen Wegen verloren gegangen ist. :lol:
    • Ich müsste schon einen sehr schlechten Draht zu meiner Bank haben, wenn sie eine so hohe Gebühr von mir verlangt und der faire Kontakt anscheinend nur per Einschreiben möglich ist. Ich schieße da i.A. nicht mit Kanonen auf Spatzen.
      R.S.
    • Rheinschiffer schrieb:

      ... nur per Einschreiben möglich ist. Ich schieße da i.A. nicht mit Kanonen auf Spatzen. R.S.
      Bei einem möglichen Fristablauf würde ich anlässlich einer Kündigung eines Vertrages oder einem Widerspruch gegen einen Bescheid immer mit einem "Einschreiben Einwurf" arbeiten.

      Gruß Kajo
    • Nur nette Menschen

      Rheinschiffer schrieb:

      Ich müsste schon einen sehr schlechten Draht zu meiner Bank haben, wenn sie eine so hohe Gebühr von mir verlangt und der faire Kontakt anscheinend nur per Einschreiben möglich ist. Ich schieße da i.A. nicht mit Kanonen auf Spatzen.
      Trotz eines sicherlich netten Kontaktes zur (Haus)bank hat diese eine ungerechtfertigte Kreditgebühr verlangt :( .
      Das hat das Gericht festgestellt und die Bankkunden können von den sympatischen Banken diese Gebühr zurückfordern :) .
      Ob ein Einschreiben mit Rückschein zur Rubrik "Kanonen auf Spatzen" zählt, ist bei der genannten Summe m.E. fraglich. Ich würde ähnlich wie Doom handeln.
      Die Bank hat sich doch bereits einmal rechtswidrig verhalten, warum sollte sie einen "Bonus" bekommen ?( ?

      MfG



      ...man muss kein Huhn sein, um beurteilen zu können , ob ein Ei schmeckt.



      Malachitgrüner 1.8 TSI - Bj. 2012 - Ambi+
    • Bei Ablauf einer Frist würde ich das auch tun.
      Ansonsten gilt immer: wie tritt der "Gegner" auf: regulierungswillig, rechthaberisch, drohend? Entsprechend tritt man ihm gegenüber auf. Wer sich da für besonders schlau hält, hat schon verloren, und für die Zukunft sowieso. Und der Spruch, ich werde rechtliche Schritte einleiten, ringt mir nur ein Schmunzeln ab.
      R.S.
    • Rheinschiffer schrieb:

      Ansonsten gilt immer: wie tritt der "Gegner" auf:
      Ich finde Kategorien wie Vertragspartner passender ;) .
      Ein kleiner Hinweis vom [lexicon]TE[/lexicon] ob es sich um die Hausbank, oder eine Kundenkreditbank im Sinne von YiR (#12) handelt, wäre hilfreich.

      MfG.



      ...man muss kein Huhn sein, um beurteilen zu können , ob ein Ei schmeckt.



      Malachitgrüner 1.8 TSI - Bj. 2012 - Ambi+
    • Rheinschiffer schrieb:

      Ich müsste schon einen sehr schlechten Draht zu meiner Bank haben, wenn sie eine so hohe Gebühr von mir verlangt

      Es handelt sich in meinem Fall um die Bank des Herstellers des Yeti´s ....

      Rheinschiffer schrieb:

      und der faire Kontakt anscheinend nur per Einschreiben möglich ist. Ich schieße da i.A. nicht mit Kanonen auf Spatzen.


      Dies dient zu meiner Sicherheit und wenn ich die Einschreibegebühr bezahlen will dann ist das doch ganz allein mein Problem.
      Dem Empfänger entstehen dabei keinerlei Kosten außer das er eine Unterschrift leisten muss um den Empfang zu bestätigen.

      Ich traue in D-Land keinem mehr, habe die "rosarote Brille" schon lange abgelegt.


      Herne schrieb:

      Es gibt auch schon Banken die sich nach der Forderung auf Rückzahlung dann vom Kunden getrennt haben.



      Hu ... jetzt hab ich Angst. Sollen sie doch dann wird die Restsumme bezahlt und gut ist. (In meinem Fall)

      Gruß Doom
      I Give As Good As I Get
    Dieses Forum ist ein privat betriebenes Fanprojekt und steht in keiner Verbindung zur Skoda Auto Deutschland GmbH.