Nebelleuchten ständig defekt

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    Umfrage

    Ich...

    Insgesamt 27 Stimmen
    1.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (3) 11%
    2.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (5) 19%
    3.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem OLG Urteil) (9) 33%
    4.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (OLG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (0) 0%
    5.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (0) 0%
    6.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem BGH Urteil) (1) 4%
    7.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 1. Inst. (LG) verloren (1) 4%
    8.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 2. Inst. (OLG) verloren (0) 0%
    9.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 3. Inst. (BGH) verloren (0) 0%
    10.  
      ...befinde mich in einer Gemeinschaft zur Sammelfeststellklage (11) 41%
    11.  
      ... habe geklagt und warte immer noch (5) 19%

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    • Silver Y schrieb:

      ie meisten Birnen gehen beim Einschalten kaputt wegen der Überspannung im Einschaltmoment, bis sich der elektrische höhere Widerstand eines heißen Glühwendels aufgebaut hat.


      Frei nach Shakespeare: Es ist der Strom und nicht die Spannung! ^^

      Grusz
      Horst
    • Alles falsch. Ohmsches Gesetz frei nach Blondine: "Oberhalb des Knies steigt die Spannung und der Widerstand wird kleiner..." :whistling:

      Grüße - Bernhard
      ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
      Yeti Ambition CFJA gebaut am 01.10.2010 / z.Zt. ca. 218.000 km / gerührt, nicht geschüttelt
    • BernhardJ schrieb:

      Alles falsch. Ohmsches Gesetz frei nach Blondine: &quot;Oberhalb des Knies steigt die Spannung und der Widerstand wird kleiner...&quot; <img src="http://www.yetiforum.de/wbb3/wcf/images/smilies/whistling.png" alt=":whistling:" />

      Grüße - Bernhard




      Das kommt aber ganz auf die Stärke und Länge des " Kabels " oberhalb des Knie`s an ! :love:
      Die Welt ist nicht voll von Arschlöchern , aber irgendwie sind sie strategisch so platziert , daß dir jeden Tag eines über den Weg läuft . :whistling:
    • Rolf schrieb:

      Bei den Scheinwerfern vorne ist das nicht genau definiert, was sehr viel falsch gemacht wird sind die Nebelrückleuchten, sie dürfen nur bei einer Sicht unter 50 m und nicht in geschlossenen Ortschaften benutzt werden. Das scheint aber kaum einer zu wissen, wenn man so die eingeschalteten Nebelrückleuchten bei nebeligem Wetter sieht.

      Was heißt da "nebeliges Wetter"? Da reicht ein leichter Nieselregen und ich werd' auf dem Zubringer nach Karlsruhe blind, weil diese ... einen mit ihren Nebelschlussleuchten blenden.

      Die Situation "Sicht unter 50m" hatte ich bislang genau ein Mal in meinem Autofahrerleben, und das war oben auf dem Arlberg-Paß. Da ging die Sicht dann aber nicht über die Motorhaube hinaus und wir schlichen im Kriechgang durch die "Suppe".

      Gruß
      Patrick
      People who think they know everything are a great annoyance to those of us who do. (Isaac Asimov)
    • pmhausen schrieb:

      Rolf schrieb:

      Bei den Scheinwerfern vorne ist das nicht genau definiert, was sehr viel falsch gemacht wird sind die Nebelrückleuchten, sie dürfen nur bei einer Sicht unter 50 m und nicht in geschlossenen Ortschaften benutzt werden. Das scheint aber kaum einer zu wissen, wenn man so die eingeschalteten Nebelrückleuchten bei nebeligem Wetter sieht.

      Was heißt da "nebeliges Wetter"? Da reicht ein leichter Nieselregen und ich werd' auf dem Zubringer nach Karlsruhe blind, weil diese ... einen mit ihren Nebelschlussleuchten blenden.

      Die Situation "Sicht unter 50m" hatte ich bislang genau ein Mal in meinem Autofahrerleben, und das war oben auf dem Arlberg-Paß. Da ging die Sicht dann aber nicht über die Motorhaube hinaus und wir schlichen im Kriechgang durch die "Suppe".

      Gruß
      Patrick



      Viele vergessen auch, was unter 50m Sichtweise in terms of Höchstgeschwindigkeit bedeuten täten. Die haben die Nebelschlußleuchte an und brettern mit 150km/h über die Bahn.
      50km/h Höchstgeschwindigkeit, die Beschränkung nur außerhalb geschlossener Ortschaften kenne ich nicht.

      bussgeldkatalog.biz/news/1131.html
    • Lomungdriver schrieb:

      außerhalb geschlossener Ortschaften


      Zitat:

      Gemäß § 17 der deutschen Straßenverkehrsordnung (StVO) dürfen Nebelschlussleuchten nur außerhalb geschlossener Orte benutzt werden, wenn die Sichtweite durch Nebel weniger als 50 m beträgt (§ 17 Abs. 3 Satz 5 StVO).

      Quelle: de.wikipedia.org/wiki/Nebelsch…z_der_Nebelschlussleuchte

      ... wobei diese Formulierung etwas unklar ist, statt dem Komma ein UND und es wäre klar.
      Der Mensch sagt: die Zeit vergeht;
      die Zeit sagt: der Mensch vergeht.
    • Lese ich daraus nicht

      gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__17.html

      (3) Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tage mit Abblendlicht zu fahren. Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein. Bei zwei Nebelscheinwerfern genügt statt des Abblendlichts die zusätzliche Benutzung der Begrenzungsleuchten. An Krafträdern ohne Beiwagen braucht nur der Nebelscheinwerfer benutzt zu werden. Nebelschlussleuchten dürfen nur dann benutzt werden, wenn durch Nebel die Sichtweite weniger als 50 m beträgt.
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