Was haltet ihr von der Garantieverlängerung?

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    Umfrage

    Ich...

    Insgesamt 27 Stimmen
    1.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (3) 11%
    2.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (5) 19%
    3.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem OLG Urteil) (9) 33%
    4.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (OLG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (0) 0%
    5.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (0) 0%
    6.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem BGH Urteil) (1) 4%
    7.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 1. Inst. (LG) verloren (1) 4%
    8.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 2. Inst. (OLG) verloren (0) 0%
    9.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 3. Inst. (BGH) verloren (0) 0%
    10.  
      ...befinde mich in einer Gemeinschaft zur Sammelfeststellklage (11) 41%
    11.  
      ... habe geklagt und warte immer noch (5) 19%

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    • Auszug aus einem Vertrag:
      Garantieverlängerung
      - Nicht versicherte Gefahren:
      .....
      .....
      ..... für die ein Dritter eintrittspflichtig ist, bzw. deren Behebung im Rahmen einer gewährten Kulanz erfolgt (ist).

      Finde ich eindeutig.
      R.S.
    • attila schrieb:

      Genau wie floflo es gerade beschrieben hat, wurde die Abwicklung meines Turboladerschadens letzten Monat durchgeführt. Turbolader hat :F: auf Kulanz ersetzt, aber die Reparaturkosten wurden durch die Zusatzgarantieversicherung beglichen.

      Gruß attila

      Nein, das hatte nicht floflo so beschrieben, sondern ich.

      floflo meinte, dass man lieber die Kulanz ablehnen sollte (dann muss man aber erst gar nicht einen Kulanzantrag stellen, ansonsten ist das doch dummes Zeug: Man stellt einen Kulanzantrag und sagt dann nach Genehmigung: "Ätsch! Will ich aber gar nicht!").

      Stattdessen wäre es vorteilhafter, den vollen Schaden zunächst auf Heller und Pfennig zu bezahlen und sodann den Teilbetrag, der einem laut Reparaturversicherung zusteht, von dieser zu kassieren, da man dann wiederum volle 2 Jahre Garantie auf das ausgetauschte Ersatzteil hätte.

      Leider machen da die Reparaturversicherer nicht mit, wie uns freundlicherweise Rheinschiffer mitteilt:

      Rheinschiffer schrieb:

      Auszug aus einem Vertrag: Garantieverlängerung - Nicht versicherte Gefahren:............... für die ein Dritter eintrittspflichtig ist, bzw. deren Behebung im Rahmen einer gewährten Kulanz erfolgt (ist). Finde ich eindeutig.R.S.


      Also es ist so, wie ich das bereits geschrieben hatte: Kulanz geht immer vor! Punkt. Basta. Ende.

      Ich weiß nicht, wieso der Diskutant "floflo" mir bei absolut jedem meiner Beiträge von Grund auf widerspricht, ist das ein Reflex?


      Grüße
      Udo
    • udogigahertz schrieb:

      Ich weiß nicht, wieso der Diskutant "floflo" mir bei absolut jedem meiner Beiträge von Grund auf widerspricht, ist das ein Reflex?

      Es fragt sich, wer hier wem widerspricht. Bei diesem Thema warst du es jedenfalls, der mir widersprochen hat, und zwar mit den reizenden Worten "Mit Verlaub, aber das ist Quatsch". Der Hinweis von Rheinschiffer ändert an meiner Darstellung übrigens nichts. Bei den Ausschließungsgründen wird einmal auf eine Ersatzpflicht Dritter abgestellt und zum andern auf eine tatsächlich gewährte Kulanzleistung. Das schließt nicht aus, dass man eine mögliche Kulanz nicht in Anspruch nimmt und wenn man sie nicht in Anspruch genommen hat, liegt auch kein Ausschließungsgrund vor. Ich gebe zu, das sind jetzt juristische Spitzfindigkeiten, die man nicht unbedingt nachvollziehen können muss, aber die Richter, die im Streitfall darüber zu befinden haben, beherrschen diese Gedankengänge. Wenn ich eine Garantieleistung in Anspruch nehmen kann, käme ich übrigens nie auf den Gedanken, einen Kulanzantrag zu stellen.

      Andreas
    • Recht hat nicht mit dem zu tun, was man meint oder empfindet, da hat @floflo Recht.
      Sonst bräuchten wir nicht für jeden Sch... einen Anwalt.

      Ich sehe es auch so, dass in dem Vertrag nicht drinsteht, dass eine Kulanz zwingend in Anspruch zu nehmen ist, sondern nur dieselbe im Falle der Inanspruchnahme anzugeben ist damit keine doppelte Leistung erfolgt.
      Das ist in vielen Versicherungsverträgen geregelt, nur eine Form der Absicherung kann in Anspruch genommen werden (z.B. Unfallversicherung, Krankentagegeld etc.).
      frag-einen-anwalt.de/Private-K…rsicherung---f218256.html

      Es gibt zum Beispiel in vielen Verträgen die Klausel, dass Nebenabreden oder Änderungen der Schriftform bedürfen, viele kennen diesen Passus und meinen das dieser sie schützt.
      Was die meisten aber nicht wissen, dass es ein BGH - Urteil gibt, das im Falle einer beweisbaren mündlichen Absprache dieser Passus aufgehoben wird, da in Deutschland Vertragsfreiheit herrscht.
      lorenz.userweb.mwn.de/urteile/xiizr312_02.htm
    • bigbenuwe schrieb:

      Ich sehe es auch so, dass in dem Vertrag nicht drinsteht, dass eine Kulanz zwingend in Anspruch zu nehmen ist,


      Doch, wird Kulanz gewährt, gilt diese als "Dritter" und ist eintrittspflichtig.
      Man kann auf den Kulanzanteil natürlich verzichten, die Versicherung springt dafür aber nicht ein.

      Nebenbei ist der VN gehalten, den Schaden für die Versicherung zu begrenzen.
      Die Wahl hat der VN ohnehin nicht, das regeln Hersteller und Versicherung unter sich.
      R.S.
    • Rheinschiffer schrieb:

      Nebenbei ist der VN gehalten, den Schaden für die Versicherung zu begrenzen.


      Bei Eintritt eines Versicherungsschadensfalles ist der Versicherungsnehmer immer gehalten den Schaden so gering wie möglich zu halten. Als Beispiel sei hier nur die Nutzung eines Leihwagens, sowohl hinsichtlich der Größe als auch der Zeit der Inanspruchnahme, erwähnt.

      Rheinschiffer schrieb:

      Die Wahl hat der VN ohnehin nicht, das regeln Hersteller und Versicherung unter sich.


      Wenn ich einen Vertrag mit einer Versicherung abgeschlossen habe regele ich auch einen Schadensfall mit der Versicherung. Die Werkstatt regelt das nur für mich wenn ich eine Abtretungserklärung unterschrieben habe.

      Gruß Kajo
    • Rheinschiffer schrieb:

      Das macht die Versicherung schon von sich aus. R.S.


      Schon möglich, wenn hierfür eine vertragliche Vereinbarung bei Versicherungsabschluss geschlossen wurde, meist ist in solch einem Fall dann auch eine Werkstattbindung vorgesehen.

      Gruß Kajo
    • ....räusper, jetzt ich mal - sozusagen dazwischen gegrätscht - mit meiner Meinung:

      1. Um zunächst zur Ursprungsfrage dieses Threads zurückzukehren: Eine Verlängerung der Gewährleistung ist für denjenigen sinnvoll, der riskoavers ist. Mehr gibt's da im ersten Moment meines Erachtens gar nichts dazu zu sagen.

      2. Ja, Udo, Du bist schon ein "Haudrauf", aber im Kern unterstütze ich Deine letzte Aussage. Eine vertragliche oder juristisch auferlegte Verpflichtung/Leistungserbringung kommt dann zum Tragen, wenn man sich auf anderem Wege nicht einigen kann. Kulanz ist eine solche andere Einigung. Wenn also was kaputt ist, frage nach Werkskulanz. Wenn Sie gewährt wird, dann zahlt hier also das Werk, nicht der Versicherer oder der Händler oder der Käufer. Da gibt es dann keine juristische oder vertraglich zu erbringende Leistung. Insofern finde ich den Einwand von Udo richtig. Und eigentlich sollte man den beherzigen.

      3. OT: Ich folge Udo noch nicht lange in diesem Forum, denn ich bin immer noch ein Frischling. Aber ehrlich gesagt finde ich die Einwende und Ausführungen von Udo oftmals, bis überwiegend, total gut. Ich verstehe gar nicht warum viele hier immer so auf Udo herumhacken. Udo, Du muss viele schlimme Sachen geschrieben haben vor meiner Zeit hier im Forum. Kann ich nicht bewerten. Aber ich finde Du solltest Dir insgesamt treu bleiben. (Natürlich nur so lange wie es mich nicht trifft. :P ....). Okay, dass mit dem GLK ist wirklich .. :whistling: :sleeping: .

      Ich verstecke mich jetzt mal wieder... Nacht!
      Wetman
    • Garantieverlängerung

      Ich stand jetzt auch vor der Überlegung ob ich die Garantieverlängerung abschließe oder nicht.

      Die Kosten sind in meinen Augen sehr hoch (ca.1500 € für 3 Jahre). Für den SU2UKI meiner Frau war die Garantieverlängerung, hier mit 2 Jahren Laufzeit abgeschlossen, gegenüber der 2 Jahre Verlängerung für meinen Yeti, um ca. 50% billiger.

      Da Risiken normalerweise aus Eintrittswahrscheinlichkeit und Höhe der Kosten pro Schadensereignis berechnet werden, schlägt hier natürlich der höhere Grundpreis des Yeti und seiner Teile zu. Daher hinkt der Vergleich ein bisschen.

      Ausserdem könnte man aber argwöhnisch werden ob Skoda den eigenen Produkten nicht so sehr vertraut, sonst müsste die längere Garantie preiswerter, oder gar kostenlos zu haben sein, wie bei manchen Mitbewerbern.

      Ich habe mich dann für eine andere Form der Absicherung entschieden. Drittanbieter verkaufen Reparaturkosten Versicherungen, diese bieten aber einen anderen Leistungsumfang als eine Herstellergarantie. Sie deckt aber in meinem Fall in Sachen "Preis-Leistungsverhältnis" meine Wünsche besser ab. Bei Interesse einfach mal googlen, z.B. die Firma Verg*lst, sonst eher für Räder und Reifen bekannt, bietet so was in Kooperation mit einem Versicherungsunternehmen an.
    • Die Anschlussgarantie für den Yeti kostet für zwei weitere Jahre und maximal 90.000 Km 549,00 €. Das finde ich jetzt nicht wirklich teuer.

      Gruß Kajo
    • Hallo Zusammen,
      habe auch noch ein geistiges Problem mit Garantieverlängerung, weil, wie ich den fast ein Jahr alten Yeti gekauft habe, hat man mir eine bis 1000 Tage GAV Garantie bei der German Assistance Versicherung (DEVK) mit verkauft die nach den 2 Jahren Werksgarantie greifen würde. Nun war ich aber bei dem Ölservice bei meinem Freundlichen, wegen elektronischem Serviceplan etc.) und der sagte das das nicht so wie bei Skoda direkt wäre und es sich Schadensabhängig manches Mal nicht so einfach darstellt????????? (SB)
      Hat vielleicht schon mal jemand Erfahrungen gesammelt. Wir hatten mal einen Polo mit Werksgarantieverlängerung und die hatte sich im nachhinein als sehr gut herausgestellt.
      schönen Tag noch
    Dieses Forum ist ein privat betriebenes Fanprojekt und steht in keiner Verbindung zur Skoda Auto Deutschland GmbH.