Und wer - bitteschön - soll da dann erkennen können, dass die zuletzt gezeigte 'Uhr' auch auf 'Stillstand' steht...oder bei den Digitalen..? Sollen die 'Prüfer' erst ein paar Minuten neben dem Auto stehen bleiben? Wenn das dann der Steuerzahler berappen muss ist das Geschrei wieder riesig...typisch...
Spart doch Euer Geld und legt die Pappe in die Auslage...
Habe übrigens heute bei einem Termin im Ordnungsamt Helmstedt mal spaßeshalber nachgefragt: Zumindest in dieser Stadt werden die digitalen Parkzeitanzeiger (noch) nicht geduldet und bei alleinigem Gebrauch halt für Nichtauslegen einer gültigen Parkzeitanzeige gelöhnt...
LG Markus
Alle Verallgemeinerungen sind falsch - einschließlich dieser! (Donald H. Rumsfeld)
Und wer - bitteschön - soll da dann erkennen können, dass die zuletzt gezeigte 'Uhr' auch auf 'Stillstand' steht...oder bei den Digitalen..? Sollen die 'Prüfer' erst ein paar Minuten neben dem Auto stehen bleiben?
Das ist doch nicht dein Problem. Solange die Parkscheibe so aussieht (Bild 318 StVO) und das Uhrwerk gestoppt ist, kann dir die nette Dame vom Ordnungsamt oder die Rennleitung nix.
Außerdem gehe ich davon aus, dass der (die) Prüfer(in) nicht in der Hosentasche steht und genau zu dem Zeitpunkt prüft, zu dem du das Uhrwerk angehalten hast.
Es gibt sogar eine StVO-konforme "Tussi-Parkscheibe" in pink. Nein - ich hab 'ne blaue (nicht mitlaufende) aus Kunststoff, die unter der Beifahrerfußmatte liegt.
Und warum steht dann im Angebot die folgende Bemerkung?
"Der Artikel entspricht nicht der Straßenverkehrsordnung (StVO)"
Die äußere Form entspricht der StVO. Die StVO verbietet auch nicht das Anbringen eines Uhrwerks auf der Rückseite. Nicht erlaubt ist es allerdings, die eingestellte Parkzeit nach Beginn des Parkvorgangs zu verändern, sei es manuell durch Weiterdrehen des Einstellrads oder automatisch durch ein Uhrwerk. Da man davon ausgehen muss, dass derjenige, der sich eine Parkscheibe mit automatisch weiterlaufender Ankunftszeit kauft, diese auch entsprechend nutzen möchte, wird die Verkaufsannonce mit dem Hinweis versehen, dass die Parkscheibe nicht der StVO entspricht. Damit sichert sich auch der Verkäufer ab, denn ohne diesen Hinweis könnte sonst vielleicht bei irgendeinem Dummdrösel der Eindruck entstehen, als dürfe man die Parkscheibe auch mit eingeschalteter Uhrfunktion benutzen.
Und warum steht dann im Angebot die folgende Bemerkung?
"Der Artikel entspricht nicht der Straßenverkehrsordnung (StVO)"
Weil die Verkäufer/Hersteller davon ausgehen, dass der generell böse Kraftfahrer diese nur kauft, weil er den Stopp-Schalter NICHT bedienen will.
Weil es sich vorsorglich gegen alles absichern will.
Weil er die StVO nicht kennt.
Wer davon ausgeht, dass der Hersteller/Verkäufer die mitlaufenden Parkscheiben nur herstellt/vertreibt weil er davon ausgeht, dass die Scheiben immer mitlaufen sollen (ohne die Stopp-Funktion zu nutzen) - der hat das Prinzip der Markwirtschaft nicht verstanden.
Modifikationen:+ Bolero Radio + Ambientebeleuchtung + LED innen + TSI Abdeckung + Lenkrad Leder + Schmutzfänger v/h + Steinschlagschutzgitter + Dämm-Matte Motor +Edelstahlschutz Stossfäng. hint. +