Zählen die denn wenigstens weiter, damit ich nie mehr Strafe für überzogene Parkzeit bezahlen muss.
Gruß
Rolf
LG Rolf
Yetifahrer von 2009 bis 2019, TSI + TDI 4x4, jetzt steht nur noch das Yetimodell in der Vitrine, aber alle in Pazifikblau.
Seit 2018 begleitet uns noch ein Fabia III mit dem 1,0 Dreizylinder zur besten Zufriedenheit, natürlich auch in Pazifikblau.
Ich finde das es eine gute Idee ist wenn sie denn wirklich von den Ordnungsämtern akzeptiert werden.
Nur der Preis der für die Dinger aufgerufen wird ist schlichtweg ne Frechheit, dafür kann ich mindestens noch 3mal die Parkscheibe vergessen...
da läßt sich jemand die Idee richtig gut bezahlen.
Nur der Preis der für die Dinger aufgerufen wird ist schlichtweg ne Frechheit, dafür kann ich mindestens noch 3mal die Parkscheibe vergessen...
Volle Zustimmung!
In unserem Umfeld hier existieren zudem so gut wie keine Parkzonen mehr, wo man für "lau" mit einer Parkscheibe parken könnte, überall stehen die keinarmigen Banditen und verlangen nach mind. 1.- Euro.
Und auch die füttere ich nur, wenn so ein Hilfssheriff in Sicht ist, ganz selten zahl' ich dann mal 10.- Euro für ein ticket in den jackpot ein, unterm Strich fahre (parke) ich so seit Jahren am günstigsten.
Bin ich jetzt kriminell?
ciao Pit
after all is said and done there's a lot more said than done....
Dann kann ich ja weiter meinen alten "Pappdeckel" benutzen.
Gruß
Rolf
LG Rolf
Yetifahrer von 2009 bis 2019, TSI + TDI 4x4, jetzt steht nur noch das Yetimodell in der Vitrine, aber alle in Pazifikblau.
Seit 2018 begleitet uns noch ein Fabia III mit dem 1,0 Dreizylinder zur besten Zufriedenheit, natürlich auch in Pazifikblau.
Eigentlich sollte man ja meinen, dass Rechtsauskünfte des ADAC Hand und Fuß haben und man sich darauf verlassen kann. In der letzten Zeit ist mir allerdings schon öfter aufgefallen, dass der ADAC zuweilen Rechtsansichten vertritt, die zumindest grenzwertig sind. Für grenzwertig halte ich auch die Zulässigkeit elektronischer Parkscheiben. Zwar hat der Gesetzgeber in § 13 Abs. 3 eine Regelung aufgenommen, wonach zur Überwachung der Parkzeit auch elektronische Vorrichtungen zulässig sind, doch wie die genau beschaffen sein müssen, ergibt sich daraus nicht. Dies ergibt sich lediglich aus einer Verlautbarung des Verkehrsministeriums. Solange der Gesetzgeber die elektronische Parkscheibe aber nicht ausdrücklich auch in die Verkehrszeichenregelung der StVO einbindet, ist sie m.E. nicht zulässig. Das Aussehen der Parkscheibe ist in der StVO konkret geregelt und diese Regelung lässt sich durch eine bloße Verlautbarung des zuständigen Ministeriums auch nicht einfach außer Kraft setzen. Wenn ein Verkehrszeichen eine Parkscheibe vorschreibt, dann muss die Parkscheibe auch so beschaffen sein, wie das in der StVO derzeit geregelt ist. Um die elektronische Parkscheibe zu legalisieren, bedarf es daher weiterer Änderungen der StVO, so dass ich von der Verwendung einer solchen Parkscheibe nur abraten kann. Jedenfalls ist der Ärger mit den zuständigen Ordnungsbehörden vorprogrammiert, zumal die derzeit im Handel befindlichen Exemplare von außen gar nicht erkennen lassen, ob sie eine amtliche Zulassung haben.
Das Aussehen der Parkscheibe ist in der StVO konkret geregelt und diese Regelung lässt sich durch eine bloße Verlautbarung des zuständigen Ministeriums auch nicht einfach außer Kraft setzen.