Yellow SUV schrieb:
Im Gesetzestext steht: "...jünger als sechs Jahre...".
Dieser kleine Unterschied ist m.M. nach weniger mißverständlich. (Und schließt zum Ende hin die Produktionswoche aus.)
Bei der HU wird das Alter des Reifens nicht geprüft. Es erfolgt lediglich eine Sichtprüfung hinsichtlich der Profiltiefe und bei einem gewissenhaften Prüfer auch eine Sichtprüfung hinsichtlich des Zustands und möglicher Mängel der Reifen. Erscheint ein Reifen hinsichtlich seiner Größe auffällig, wird auch dessen Zulässigkeit überprüft. Die Regelung, dass sich die zugelassene Höchstgeschwindigkeit von 100 Km/h auf 80 Km/h reduziert, wenn der Reifen nicht jünger ist als 6 Jahre, hat seine Grund darin, dass Anhänger meist wenig bewegt werden und lange Standzeiten haben, die den Reifen belasten, was sich nachteilig auf die Fahreigenschaften und Lebensdauer auswirken kann. Das Problem ist, dass sich die Einhaltung dieser Vorschrift praktisch kaum überprüfen lässt.
Um beim eigentlichen Thema zu bleiben: Viele Hersteller von Anhängern oder Wohnwagen rüsten diese werksseitig mit Ganzjahresreifen aus. Obwohl (oder gerade) weil es für Anhänger bei uns keine Winterreifenpflicht gibt, machen Ganzjahresreifen auf Anhängern durch aus Sinn und auch von den Automobilclubs wird das empfohlen.
Andreas