Einzelhändler sagen Nein ... (Verkaufsboykott ?) ... dürfen die das ?

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    Umfrage

    Ich...

    Insgesamt 27 Stimmen
    1.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (3) 11%
    2.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (5) 19%
    3.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem OLG Urteil) (9) 33%
    4.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (OLG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (0) 0%
    5.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (0) 0%
    6.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem BGH Urteil) (1) 4%
    7.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 1. Inst. (LG) verloren (1) 4%
    8.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 2. Inst. (OLG) verloren (0) 0%
    9.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 3. Inst. (BGH) verloren (0) 0%
    10.  
      ...befinde mich in einer Gemeinschaft zur Sammelfeststellklage (11) 41%
    11.  
      ... habe geklagt und warte immer noch (5) 19%

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    • Einzelhändler sagen Nein ... (Verkaufsboykott ?) ... dürfen die das ?

      Eigendlich wollte ich das Thema ja unter Gesetz und Recht packen,
      da dies aber für Verkehrsrecht und Bußgeld reserviert bleiben soll, packe ich das mal in den Smalltlk.

      Vorneweg - auch ich bin kein Freund dieser zeitungsähnlichen Publikation
      und bin der Meinung, dass es dieses Blatt nun wirklich nicht unbedingt braucht.
      Außer - einige WOLLEN sich darüber Aufregen - Aber da gibt es doch wichtigere Dinge über die man sich aufregen kann!

      Mir geht es hier aber um etwas grundsätzliches - nennen wir es mal einen "Verkaufsboykott".
      1. bildblog.de/63806/einzelhaendl…en-nein-zur-bild-zeitung/
      2. contra-magazin.com/2015/03/sch…mer-mehr-verkaufsregalen/
      3. diefreiheitsliebe.de/gesellsch…annen-bild-aus-sortiment/
      4. markenboykott.wikia.com/wiki/Axel_Springer_AG
      Kann/Darf ein Zeitungsverkäufer (Kiosk/Laden/Tankstelle) überhaupt den Verkauf einer Tageszeitung boykottieren ?
      Wie sieht es denn aus, wenn jemandem dann die "FAZ", die "Süddeutsche", die "Titanic", "Charlie Hebdo"
      oder irgend ein anders Blatt nicht passt ?!?!?
      Kann er dann einfach sagen: "Ich glaube das nicht, das passt mir nicht, das verkaufe ich nicht" ???

      Wie gesagt, es geht hier nicht um diese Publikation mit den vier großen Buchstaben,
      die eh keiner braucht, oder anderen auswürfen dieses Verlages.
      Es geht um die rechtliche Frage eines "Verkaufs"boykott.
      Ich sage mir "Lesen und lesen lassen".
      Jeder ist seines Glückes Schmied und soll/darf selber entscheiden wie er sich bildet,
      und ob er als Endkunde ("Leser") dieses Blatt dann boykottiert,
      darf doch der Tankstellenpächter oder der Kioskbesitzer nicht entscheiden ?!?!

      Jetzt wird es sicher hier den Einen oder Anderen geben der auch gleich auf DAS Blatt mit den vier Buchstaben einschlägt
      oder mich per "PN" persönlich angreift (hatten wir schon - soll man nicht glauben).
      Diesen Leuten sage ich vorneweg - ihr habt es nicht verstanden.

      Damit eröffne ich diese Diskussion mit der Frage: "Darf ein Einzelhändler eine Publikation (egal welche) boykottieren?"
      Sicher - er kann den Stapel einfach nicht ins Regal räumen und am nächsten Tag mit dem Hinweis "Wollte keiner haben" zurückschicken.

      Gruß
      Rock.Opa
      LEGENDE im Ruhestand
      • ... manchmal rede ich mit mir selbst
        und dann ... dann lachen wir beide!

    • Da in Deutschland Vertragsfreiheit herrscht, darf jeder Einzelhändler frei und selbstständig entscheiden, was er verkauft und was nicht – es sei denn, er ist zuvor freiwillig einen "Knebelvertrag" mit einem Zulieferer/Verlag eingegangen.

      Auch jeder Kunde darf selbst entscheiden wo er welches Angebot nutzt.
    • Rock.Opa schrieb:


      "Darf ein Einzelhändler eine Publikation (egal welche) boykottieren?"

      Kann man da überhaupt von einem Boykott sprechen?
      Meiner Meinung nach kann ein Einzelhändler doch selbst entscheiden, welche Produkte er anbietet und welche nicht. Nennt man das nicht unternehmerische Freiheit?
      Anders dürfte der Fall z.B. bei Tankstellenpächtern liegen. Ich habe keine Ahnung, was die für Verträge mit ihren "Mutterkonzernen" haben, ich könnte mir da aber vorstellen, dass die Pächter vertraglich verpflichtet sind, bestimmte Artikel, also auch bestimmte Druckerzeugnisse, im Sortiment haben zu müssen!

      Grüße
      Bernd
      ........


      "Das Auto ist erfunden worden, um den Freiheitsspielraum des Menschen zu vergrößern, aber nicht, um den Menschen in den Wahnsinn zu treiben"

      Enzo Ferrari
    • Kein Waschmaschinenhändler muss Siemens verkaufen, und kein Zeitschriftenhändler muss Bild anbieten. Natürlich abgesehen davon, man hätte mit der entsprechenden Firma einen Vertrag.
      Mein Chef wollte mich durch einen Roboter ersetzen.
      Er konnte keinen finden, der nur Solitär spielt und im Internet surft.
    • YETI_in_red schrieb:

      Da in Deutschland Vertragsfreiheit herrscht

      Harry App schrieb:

      Kein Waschmaschinenhändler muss Siemens verkaufen, und kein Zeitschriftenhändler muss

      Yep - das mit der Vertragsfreiheit war mir ja klar, aber Zeitungen werden idR vom Pressegroßhandel geliefert.
      Für ein bestimmtes Gebiet, in dem die Tanke/Kiosk/Einzelhändler sitzt, ist ein bestimmter Grossist zuständig
      Kann es da keine Probleme geben ? Die liefern doch immer Abnahme-Pakete der gängigen Zeitschriften ?
      Also FIX-Pakete mit den meistverkauften - und der Einzelhändler kann dann noch die eine oder andere Zeitung dazubuchen die bei ihm zus. gekauft werden. Da sind die vier Buchstaben doch im FIX-Paket und m.W. nicht abwählbar - oder ?!?!?
      Ich kann mir durchaus vorstellen, dass es da vielleicht rechtliche Konsequenzen geben kann.
      LEGENDE im Ruhestand
      • ... manchmal rede ich mit mir selbst
        und dann ... dann lachen wir beide!

    • Mal ehrlich wie schlau ist das?

      Als Kaufmann will ich Geld mit Verkaufshandel verdienen.

      Da bietet man sinnvollerweise Produkte an die sich verkaufen lassen.

      Wenn ein Bild Leser seine Illustrierte a Kiosk a nicht bekommt, wird er woanders hingehen. Dort wird er dann wahrscheinlich auch seine Zigaretten, Kaffee to go, Flachmann oder ähnliches holen.

      Er wird wahrscheinlich nicht zur FAZ oder Charlie Hebdo wechseln.

      Angebot und Nachfrage eben
    • Wer keine Blöd verkauft verzichtet auch auf das Zusatzgeschäft von Kaffee, Zigaretten, Schokoriegel, Brötchen etc. und der Zeitungskäufer sucht sich eine andere Verkaufsstelle. So einfach ist das. :thumbup: Keiner wird gezwungen Umsatz zu machen.
      Yeti * 01.12.10 - † 11.05.22
      Jazz gehts los
      Selbstladend ohne Steckdose, sparsamer als ein Goggomobil
    • Meine ganz persönliche Meinung:
      Der Mann gefällt mir, er verzichtet freiwillig auf Umsatz um auf das Niveau seiner Kunden Einfluss zu nehmen. :Top:
      Das nenne ich Charakter - auch wenn er damit dem Grundsatz eines Unternehmers - Gewinn zu erwirtschaften - entgegenwirkt.

      Wir leben ja schließlich in einer "freien Marktwirtschaft".
    • YETI_in_red schrieb:

      Meine ganz persönliche Meinung:
      Der Mann gefällt mir, er verzichtet freiwillig auf Umsatz um auf das Niveau seiner Kunden Einfluss zu nehmen.
      Das nenne ich Charakter - auch wenn er damit dem Grundsatz eines Unternehmers - Gewinn zu erwirtschaften - entgegenwirkt.

      Jau - hatte ich mir auch gedacht. Hat einen gewissen Charme.
      Und darüber hinaus:

      Stattdessen spenden wir die nächsten Monatseinahmen, die wir damit gehabt hätten, an MSFaces, einem lokalen Verein, die sich um in Not geratene MS - Erkrankte kümmern.

      Nur ist es ja nicht mehr nur Einer - sondern schon viele Händler die daran teilnehmen.
      Das www ist voll davon.
      LEGENDE im Ruhestand
      • ... manchmal rede ich mit mir selbst
        und dann ... dann lachen wir beide!

    • Wie bereits mehrfach geschrieben, kann jeder Kioskbesitzer oder Buchhändler, im Rahmen der gesetzlichen Regelungen (Öffnungszeiten / Verkauf von Alkohol an Kinder bzw. Jugendliche unter 16 Jahren, usw.) anbieten und verkaufen was er will.

      Bei Pressepublikationen kann er, je nach Nachfrage, einzelne Publikationen bei seinem Lieferer jederzeit dazu bestellen.

      Gruß Kajo
    • Rock.Opa schrieb:

      Wie sieht es denn aus, wenn jemandem dann die "FAZ", die "Süddeutsche", die "Titanic", "Charlie Hebdo" oder irgend ein anders Blatt nicht passt ?!?!?

      Das erinnert mich an den James Bond Film "Die Welt ist nicht genug". In der Schlüsselszene geht Bond an einen Zeitungskiosk und sagt: "Ich hätte gerne die FAZ, die Süddeutsche, die Bild, den Express, den Münchner Merkur, das Hamburger Abendblatt und die Berliner Morgenpost." "Was wollen Sie denn mit so vielen Zeitungen?" entgegnet der Kioskbesitzer. Darauf Bond: "Die Welt ist nicht genug!" :D

      Aber jetzt im Ernst: Ob ein Kioskbesitzer sich weigern kann, bestimmte Zeitungen zu verkaufen, hängt allein von den vertraglichen Regelungen mit den jeweiligen Verlagen zusammen. Wird darin eine Verpflichtung zum Verkauf begründet, macht sich der Kioskbesitzer eines Vertragsbruchs schuldig, wenn er den Verkauf boykottiert, was je nach Ausgestaltung des Vertrags einen Schadensersatzanspruch oder auch eine Vertragsstrafe begründen kann. In solchen Fällen bleibt dem Kioskbesitzer nur, den Vertrag mit dem Verlag unter Einhaltung der vereinbarten Kündigsfrist zu kündigen.

      Mit einer ähnlichen Frage hat sich übrigens 1969 mal das Bundesverfassungsgericht befasst. Darin ging es um die Hamburger Wochenzeitung "Blinkfuer", die das DDR-Fernsehprogramm abdruckte. Der Springer-Verlag forderte die Zeitungshändler auf, keine Zeitungen mit DDR-Fernsehprogramm mehr zu verkaufen und drohte ihnen sogar mit dem Abbruch der Geschäftsbeziehungen, falls sie es doch täten. Der Verleger des Blinkfuer zog vor Gericht und verlor in letzter Instanz vor dem BGH. Der BGH meinte, dass der Boykottaufruf von der allgemeinen Meinungsfreiheit gedeckt sei. Der Verleger erhob darauf wegen dieser Auslegung des Grundgesetztes Verfassungsbeschwerde vor dem Bundesverfassungsgreicht und bekam recht. Die Verfassungsrichter waren nicht nur der Ansicht, dass in dem Boykottaufruf ein Eingriff in die Pressefreiheit liege sondern auch, dass ein solcher Aufruf dann nicht mehr vom Grundrecht auf freie Meinungsäußerung gedeckt sei , wenn er sich nicht nur auf Argumente stützte, sondern zusätzlich wirtschaftlicher Druck ausgeübt werden soll, was bei der Aufforderung an die Zeitschriftenhändler der Fall gewesen sei.
      telemedicus.info/urteile/Press…-BvR-61963-Blinkfuer.html

      Andreas
    • Als ich am Sonntag früh beim Semmeln-holen die Schlagzeilen der Bild gelesen habe, war ich regelrecht angewidert.
      Es ging natürlich um den ach so grausamen Copiloten...

      Von daher: Respekt den Händlern, die auf wahrscheinlich nicht wenig Umsatz verzichten, weil sie diesen Schund und diese Meinungsmache nicht verkaufen.517035
    • floflo schrieb:

      Aber jetzt im Ernst: Ob ein Kioskbesitzer sich weigern kann, bestimmte Zeitungen zu verkaufen, hängt allein von den vertraglichen Regelungen mit den jeweiligen Verlagen zusammen.

      Ein Boykott zeitungsähnlicher Publikationen wäre hier in Mittelhessen schwierig, der Einzelhandel wird überwiegend nicht von den Verlagen selbst sondern von einer Presse Vertriebsgesellschaft beliefert.

      In dem Vertrag, den er dazu abschließen muss steht, dass er das gesamte Sortiment führen muss:

      pvg.de/grosso/uploads/media/Li…ungen_PVG_ab_20110601.pdf

      Mit "im Rahmen seiner Möglichkeiten" ist vielleicht ein kleines Hintertürchen offen, allerdings wird es schwierig sein, das Nicht-Bereithalten der (ich mag das Wort gar nicht schreiben) **** Zeitung zu begründen.
      ciao Pit

      after all is said and done there's a lot more said than done....
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