Einzelhändler sagen Nein ... (Verkaufsboykott ?) ... dürfen die das ?

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    Umfrage

    Ich...

    Insgesamt 27 Stimmen
    1.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (3) 11%
    2.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (5) 19%
    3.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem OLG Urteil) (9) 33%
    4.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (OLG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (0) 0%
    5.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (0) 0%
    6.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem BGH Urteil) (1) 4%
    7.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 1. Inst. (LG) verloren (1) 4%
    8.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 2. Inst. (OLG) verloren (0) 0%
    9.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 3. Inst. (BGH) verloren (0) 0%
    10.  
      ...befinde mich in einer Gemeinschaft zur Sammelfeststellklage (11) 41%
    11.  
      ... habe geklagt und warte immer noch (5) 19%

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    • Q5-Killer schrieb:

      Der Händler kann allenfalls einer 'Abnahmepflicht' unterliegen, in sehr seltenen Fällen noch einer 'Präsentationspflicht' (d.h. das Produkt muss in die Auslage).....Niemand kann gezwungen werden eine erworbene oder in Kommission genommene Ware (zB Zeitungen, etc.) auch weiter zu veräußern.

      Natürlich kann ein Einzelhändlrer nicht verpflichtet werden, ein bestimmtes Produkt tatsächlich zu verkaufen (dazu gehören ja auch immer zwei, ein Verkäufer und ein Käufer), er kann aber verpflichtet werden, ein Produkt zum Verkauf anzubieten und darüber hinaus, dies auch werbewirksam zu tun. Bezogen auf den Verkauf von Zeitungen scheint mir eine solche Pflicht - du hast sie Präsentationspflicht genannt - keinesfalls so selten zu sein. In dem von minoschdog verlinktem Vertragsmuster der Vertriebsgesellschaft ist jedenfalls eine solche Pflicht verankert, womit es dem Kioskbesitzer eben untersagt ist, bestimmte Zeitungen quasi einfach unter der Ladentheke verschwinden zu lassen (ausgenommen Zeitungen/Zeitschriften/Heftchen etc., die nicht jugendfrei sind und sogar unter die Ladentheke müssen). Eine ganz andere Frage ist, wie sich die Einhaltung einer Präsentationspflicht überwachen und damit durchsetzen lässt.

      Andreas
    • floflo schrieb:

      Natürlich kann ein Einzelhändlrer nicht verpflichtet werden, ein bestimmtes Produkt tatsächlich zu verkaufen (dazu gehören ja auch immer zwei, ein Verkäufer und ein Käufer), er kann aber verpflichtet werden, ein Produkt zum Verkauf anzubieten und darüber hinaus, dies auch werbewirksam zu tun.

      Derartige Knebelverträge sind glücklicherweise in vielen Branchen abgeschafft - das haben die Händler selbst getan, indem sie derartige Vereinbarungen nicht mehr geschlossen haben.

      Leider scheinen da die Vertriebsgesellschaften von Presseprodukten eine gewisse Monopolstellung zu "genießen". X( ;(
    • floflo schrieb:

      Eine ganz andere Frage ist, wie sich die Einhaltung einer Präsentationspflicht überwachen und damit durchsetzen lässt.

      Das wurde von der Vertriebsgesellschaft durchaus kontrolliert (mein Schwiegerdrachen führte einen Schreibwarenhandel mit angegliedertem Kiosk), da wurde auch um jeden m² gefeilscht für Aufsteller und derlei Werbemaßnahmen, manche "Blätter" wetteiferten da geradezu um die Gunst des Ladeninhabers.
      ciao Pit

      after all is said and done there's a lot more said than done....
    • YETI_in_red schrieb:

      Derartige Knebelverträge sind glücklicherweise in vielen Branchen abgeschafft - das haben die Händler selbst getan, indem sie derartige Vereinbarungen nicht mehr geschlossen haben.

      Leider scheinen da die Vertriebsgesellschaften von Presseprodukten eine gewisse Monopolstellung zu "genießen".

      hallo yir, da liegst du (diesmal) leider falsch mit deiner meinung.
      der pressevertrieb ist in D in engen gesetzliche grenzen geregelt, um die pressefreiheit und pressevielfalt flächendeckend zu gewährleisten.
      D ist in vertriebsgebiete aufgeteilt, für die dann der jeweilige pressegrossist das monopol hat.
      und kein einzelhändler ist verpflichtet, "knebelverträge" abzuschließen bzw. überhaupt presseerzeugnisse zu vertreiben, das macht er alles freiwillig! dann aber muss man sich auch an die branchenüblichen gepflogenheiten halten, und nicht den besserwisser gegenüber seiner kundschaft heraushängen lassen. ein händler der so handelt, hat seine aufgabe nicht verstanden, und ist letztendlich auch kommerziell "auf dem holzweg".

      "Wenn zu viele Leute plötzlich hurra schreien, sollte man skeptisch werden, und nicht umgekehrt, wenn die Hurrarufe zu schütter ausfallen..."

      J. Fleischhauer
    • yyeettii schrieb:

      hallo yir, da liegst du (diesmal) leider falsch mit deiner meinung.

      Eine Meinung kann weder richtig noch falsch sein - eine kann man Meinung haben (sogar eine eigene). ;)

      yyeettii schrieb:

      und kein einzelhändler ist verpflichtet, "knebelverträge" abzuschließen bzw. überhaupt presseerzeugnisse zu vertreiben, das macht er alles freiwillig!

      Genau das ist meine Meinung --> schau mal in meine erste Antwort #2 zu diesem Thema:

      YETI_in_red schrieb:

      es sei denn, er ist zuvor freiwillig einen "Knebelvertrag" mit einem Zulieferer/Verlag eingegangen.


      yyeettii schrieb:

      der pressevertrieb ist in D in engen gesetzliche grenzen geregelt, um die pressefreiheit und pressevielfalt flächendeckend zu gewährleisten.
      D ist in vertriebsgebiete aufgeteilt, für die dann der jeweilige pressegrossist das monopol hat.

      Das hab ich auch "gesagt" (hast du selbst zitiert) - Monopolisten und Lobbyisten dürfen bestimmen.

      ... und wo ist jetzt dein Problem - dass ich 'ne andere Meinung dazu habe ob der Verkäufer "den Besserwisser gegenüber seiner Kundschaft raushängen" lässt?
    • YETI_in_red schrieb:

      Derartige Knebelverträge sind glücklicherweise in vielen Branchen abgeschafft - das haben die Händler selbst getan, indem sie derartige Vereinbarungen nicht mehr geschlossen haben.

      Echte Knebelverträge sind zum Glück recht selten und dann häufig auch wegen Sittenwidrigkeit nichtig. Bei den Verträgen in der Pressevertiebsbranche handelt es sich nicht um Knebelverträge, well neben einer übermäßigen Beschränkung der Handlungsfreiheit vor allem auch eine langfristige Bindung, aus der man schwer wieder herauskommt, hinzutreten muss. Ich sehe bereits die erste Voraussetzung als nicht erfüllt an. Zumindest aber die langfristige Bindung bei fehlender Kündigungsmöglichkeit ist hier nicht gegeben.

      YETI_in_red schrieb:

      Eine Meinung kann weder richtig noch falsch sein - eine kann man Meinung haben (sogar eine eigene).

      :thumbup:
      Endlich mal jemand, der zwischen Meinungsäußerung und Tatsachenbehauptung zu unterscheiden weiß.

      Andreas
    • floflo schrieb:

      Echte Knebelverträge sind zum Glück recht selten und dann häufig auch wegen Sittenwidrigkeit nichtig.

      Der Begriff "Knebelvertrag" ist leider schwammig - wenn mich mein Vertragspartner in meiner Unternehmerischen Tätigkeit einschränkt, fühle ich mich geknebelt.
      In der Branche, in der ich was unternehme, war es z. B. vor Jahren üblich, Verträge direkt mit Herstellern abzuschließen – darin wurde ausgeschlossen, dass Verträge mit andere n Herstellen abgeschlossen worden, dadurch waren einzelne Produktgruppen von vornherein ausgeschlossen.
      Wie haben derartige Verträge nie unterzeichnet - hatten dabei allerdings auch diverse "Beschaffungsprobleme" und Umsatzeinbußen, wenn der Kunde bestimmte Produkte haben wollte.
      Das selbst zu entscheiden und mich nicht zu verkaufen, verstehe ich unter "unternehmerische Freiheit".

      Zum Glück kann ich heute für meine Kunden die Produkte dort fertigen lassen, wo ich es für richtig erachte - und das völlig OHNE Verträge, lediglich nach Anerkennung der AGB's – dabei weiß ich aber auch, dass meine Einkaufskonditionen vom Umsatz abhängig sind.
      Das ist finde ich fair. :D
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