Es lebe der Sport

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    Umfrage

    Ich...

    Insgesamt 27 Stimmen
    1.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (3) 11%
    2.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (5) 19%
    3.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem OLG Urteil) (9) 33%
    4.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (OLG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (0) 0%
    5.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (0) 0%
    6.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem BGH Urteil) (1) 4%
    7.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 1. Inst. (LG) verloren (1) 4%
    8.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 2. Inst. (OLG) verloren (0) 0%
    9.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 3. Inst. (BGH) verloren (0) 0%
    10.  
      ...befinde mich in einer Gemeinschaft zur Sammelfeststellklage (11) 41%
    11.  
      ... habe geklagt und warte immer noch (5) 19%

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    • Bin voll auf Bigbenuwes Seite bis ...

      ...auf den Vorschlag Rus die WM zu entziehen. Auch hier hat er grds. Recht, es werden aber dann Prozesse in Gang gesetzt, die wir alle sehr unangenehm finden werden. Da schlucke ich lieber die Kröte in 3 Jahren den W. Putin sich in seinem Land feiern zu sehen. Das hat dann nach der WM ein Ende... Das ist besser als ein Schrecken ohne Ende!

      meint Wetman
    • Wobei es eigentlich nicht schon wieder zweierlei Maß geben dürfte.
      Korruption ist und bleibt Korruption und Menschenrechtsverletzungen sind und bleiben Menschenrechtsverletzungen egal wer sie begeht.
      Ich weiß, wir sind gerne bereit darüber hinweg zu sehen, wenn es sich für uns wirtschaftlich lohnt, e.g. China.
    • minoschdog schrieb:

      Ich lese in dem Zusammenhang (nicht nur hier) immer von Fans oder auch "Fans", für mich haben diese Krawallos nichtmal ansatzweise etwas mit Fans zu tun, für mich sind das Straftäter die mit dem Vorsatz ins Stadion gehen, Straftaten zu verüben, Punkt.

      Ich frage mich warum eigentlich nur beim Fußball sog. Hooligans also organisierte Vandalen aktiv sind und schwere Straftaten begehen ?( . Bei anderen "Massensportarten" ist das anscheinend nicht der Fall. Gibt es da irgendwie belastbare Erkenntnisse ?

      bigbenuwe schrieb:

      Maximal 2 Amtszeiten des FIFA Präsidenten und Rotation bei den Funktionären verhindern hoffentlich korrupte Strukturen.

      Interessante Vorschläge, möglicherweise hat sich die FIFA am deutschen Wahlrecht und der Kommunalpolitik orientiert :rolf: .

      bigbenuwe schrieb:

      Zu Fragen der Menschenrechte kann man anerkannte Institutionen hinzuziehen.

      Das ist ein weites Feld, die Menschenrechte, der Sport und andere Geschäfte :pfeif: .
      Ich kenne niemanden der sein "Smartphone" zurückgegeben hätte nur weil es in China von "Arbeitssklaven" hergestellt worden ist :nana: .
      Warum sollen für den Sport andere Regeln gelten als für den Rest der Geschäftswelt ? Ich schlage vor die Politik aus dem Fred rauszulassen und mehr die sportliche Seite des Sports in den Focus zu stellen :) .

      MfG.



      ...man muss kein Huhn sein, um beurteilen zu können , ob ein Ei schmeckt.



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    • Nur soviel, bestimmte Mindestanforderungen bezüglich Arbeitsbedingungen müssen sogar US-Firmen im Ausland garantieren. Das wäre das Minimum. Die Bedingungen in Katar für Arbeiter wären nicht zulässig.
    • Oetzie schrieb:

      und der Verein kann zusätzlich ein Stadionverbot verhängen . Je nach schwere der Sache wegen mir bis auf Lebenszeit.

      Und genau das passiert auch so!
      Diese selbsternannten "Fans" - also die Hooligans - (amtlich "Gewalttäter Sport") sind polizeilich erfasst und haben auch entsprechende Stadienverbote.
      Das geht bis zum bundesweiten Stadionverbot!
      Materielle Schäden durch Hools entstehen aber weniger in Stadien - da dürfen die eh nicht rein - sondern im öffentlichen Umfeld.
      Natürlich kann man dann den oder die Täter haftbar machen sofern man sie erwischt, aber wenn da nichts zu holen ist...

      Grüße
      Bernd
      ........


      "Das Auto ist erfunden worden, um den Freiheitsspielraum des Menschen zu vergrößern, aber nicht, um den Menschen in den Wahnsinn zu treiben"

      Enzo Ferrari
    • Käfer62 schrieb:

      Und genau das passiert auch so!
      Diese selbsternannten "Fans" - also die Hooligans


      Das weis ich Bernd ich möchte da weiter gehen . Wie jeder weis auch in den letzten Spielen wieder sehr gut zu sehen Die Bengalischen Feuerwerker die sollte es genau so treffen es mussten schon einige Spiele deswegen abgebrochen werden gab auch Verletzte.Das ist doch keine Art und Weise.
      Intelligenz wird oft verwechselt mit der Fähigkeit, seine Dummheit besser verbergen zu können als andere Menschen.

      Gruß: Klaus
    • Oetzie schrieb:

      Die Bengalischen Feuerwerker die sollte es genau so treffen

      Absolut richtig, das ist keine Art und Weise!
      Feuerwerk ist in den Stadien meistens verboten, es wird sich nur nicht daran gehalten.
      Für das Einhalten der Verbote ist der Veranstalter - also meist der Verein - verantwortlich, dafür hat er ja auch einen Ordnungsdienst.
      Es gibt nur zwei Probleme: Erstens ist eine 100%ige Eingangskontrolle mit Durchsuchung der Person und mitgeführten Taschen sehr schwierig, zweitens muss man die "Feuerwerker" erst mal erwischen!
      Ich gehe mal davon aus, dass auch erwischte "Feuerwerker" mit entsprechenden Stadienverboten belegt werden.
      Sollten dabei auch noch Straftaten im Raume stehen, dann ist auch die Polizei im Boot und trifft entsprechende Maßnahmen!
      Die Beweisführung ist allerdings schwierig!
      news.toptarif.de/wo-sie-recht-…r-haften-die-verursacher/


      Grüße
      Bernd
      ........


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      Enzo Ferrari
    • Es gab vor Jahren mal einen Bericht über ein Stadion in USA, da gab es fernbediente Strahlrohre am Stadiondach, mit dem jedes beginnende Feuer sofort gelöscht werden konnte, noch in der Entstehungsphase. Wenn bei jedem, der mit Bengalos zündelt, sofort ein C-Rohr draufgehalten würde, würde das sehr schnell unterbleiben.
      Mein Chef wollte mich durch einen Roboter ersetzen.
      Er konnte keinen finden, der nur Solitär spielt und im Internet surft.
    • Was ist Sport?

      um mal in das thema eine andere dimension einzuflechten:
      spiegel.de/sport/fussball/fifa…ie-wm-2006-a-1037158.html
      IMHO ist der gegenwärtig bekannte teil des fifa-skandals nur die kleine spitze eines gigantischen eisberges, der nicht nur aus der "sport"art fußball besteht.

      "Wenn zu viele Leute plötzlich hurra schreien, sollte man skeptisch werden, und nicht umgekehrt, wenn die Hurrarufe zu schütter ausfallen..."

      J. Fleischhauer
    • yyeettii schrieb:

      IMHO ist der gegenwärtig bekannte teil des fifa-skandals nur die kleine spitze eines gigantischen eisberges, der nicht nur aus der "sport"art fußball besteht.

      Das glaube ich auch, wobei man hier noch differenzieren muss zwischen Leistungen, die ein Entscheidungsträger für sich persönlich annimmt (klassischer Fall von Schmiergeld) und Leistungen, von denen andere, z.B. das Land, eine Firma in diesem Land oder ein Verein profitieren. Wenn man auch diese letzteren Fälle zugrunde legt, dürfte fast der ganze Ozean ein einziger Eisberg sein. Nach deutschem Recht sind strafrechtlich viele dieser Fälle übrigens gar nicht relevant, d.h. begründen keine Strafbarkeit wegen Bestechung oder Bestechlichkeit, weil strafbar nur die Bestechung/Bestechlichkeit im Amt (§ 334 StGB) und im geschäftlichen Verkehr (§299 StGB) ist. Die Vergabe einer Fußballweltmeisterschaft fällt nicht darunter, wohl aber z.B. der Verkauf von Fernsehrechten. Die Abgrenzung zum geschäftlichen Verkehr ist mitunter sehr schwierig. So hat z.B. das LG Kiel einmal bejaht, dass die Schiedsrichterbestechung unter § 299 StGB fällt. Dies ist jedoch eine Einzelfallentscheidung. Die ganz überwiegende Ansicht unter den Strafrechtlern verneint eine Strafbarkeit wegen Bestechung/Bestechlichkeit bei Schiedsrichtern, weil sie eben in dieser Funktion nicht geschäftlich tätig sind. Es kommt dann nur eine Strafbarkeit wegen Betrugs oder Untreue in Betracht.

      Andreas
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