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Ich...

Insgesamt 27 Stimmen
  1.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (3) 11%
  2.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (5) 19%
  3.  
    ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem OLG Urteil) (9) 33%
  4.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (OLG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (0) 0%
  5.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (0) 0%
  6.  
    ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem BGH Urteil) (1) 4%
  7.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 1. Inst. (LG) verloren (1) 4%
  8.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 2. Inst. (OLG) verloren (0) 0%
  9.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 3. Inst. (BGH) verloren (0) 0%
  10.  
    ...befinde mich in einer Gemeinschaft zur Sammelfeststellklage (11) 41%
  11.  
    ... habe geklagt und warte immer noch (5) 19%

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  • Zitat von Herne: „Geld (35 %) bekommt der Rechtsverdreher nur bei Erfolg.“ So schlecht finde ich die Idee nicht. Das Kostenrisiko ist bei einen soliden Vertrag gleich Null. Und ohne Aussicht auf Erfolg lohnt sich die Mühe für den Rechtsbeistand nicht. Also wozu sollte er das anbieten? Ich selbst habe schon Einzelverträge in anderen Rechtsfällen geschlossen, mit Festhonorar. Bei Nichterfolg 50% der Vertragssumme. Die Erfahrungen waren immer positiv und der Anwalt hatte einen Anreiz . Die Vertrags…

  • Zitat von old man: „Es ist schön zu lesen, daß es noch anständige und ehrlich Rechtsanwälte gibt, die ihren Kunden nicht nur das Geld aus der Tasche ziehen wollen“ Schauen wir mal wer am Ende Recht behält! Am Wochenende habe ich bei meiner Werkstatt schriftlich hinterlegen lassen das keinerlei Update ohne unsere ausdrückliche Zustimmung vorgenommen wird. Erfolgt! Aber mit dem Hinweis das wir nach Aufforderung 1 Jahr Zeit haben, dann hat das Fahrzeug keine gültige Zulassung. Ich mit großer Freude…

  • Zitat von BernhardJ: „Kannst Du das bitte nochmal erklären? Du hast die Werkstatt angewiesen kein Update durchzuführen, soweit okay. Was bedeutet das Nachfolgende? Hat Dir die Werkstatt gesagt, dass wenn Du das Update mehr als 1 Jahr nicht machen lässt, verliert Dein Auto die Zulassung? Habe ich's richtig verstanden? Wie kommen die zu so einer Aussage? Wie Andreas schon geschrieben hat, die Typmusterzulassung für Europa erfolgte in England. Dort müsste die zuerst zurückgenommen werden, erst dana…

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