Nach einen wirtschaftlichen Totalschaden erhielten wir eine Teilsumme vom Aufkäufer des Fahrzeuges. Die größere Restsumme wurde von der Versicherung geleistet allerdings unter dem Abzug der Mehrwertsteuer auf diese Summe. Als Ausgleich haben wir eingebrauchtes Fahrzeug von privat erworben. Jetzt ist die Versicherung der Meinung das wir kein Anrecht auf die Zahlung der Mehrwertsteuer haben weil diese beim Kauf nicht angefallen ist und die Kaufsumme den Wert das Altfahrzeuges nicht überschreitet. …
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