Sehr gute Frage. Wer haftet bei Unfällen, auf den Weg zur Fachwerkstatt, wenn die Absicht abzubiegen nicht angezeigt werden kann. Ich möchte und kann einen Wechsel der [lexicon]Glühbirne[/lexicon] mit diesen Aufwand nicht auf der Straße und erst recht nicht bei Nacht ausführen. Ist die Aussage des Herstellers noch legal? Kann ich mich im Garantiefall auf dessen Kosten abschleppen lassen ? Sehr eigenartig ! F.U.
Zitat: „ Von schrauberass Wie hoch ist die Defektwahrscheinlichkeit einer Glühlampe? In meiner über dreißigjährigen Berufspraxis habe ich wenns hoch kommt 5 defkteGlühlampen an Blinkern vorn oder hinten erlebt. Abgeplatzter lack zählt als defekt nicht Unfälle auch nicht Also aus meiner Sicht eher zu vernachlässigen. In der Tat wäre es einfacher zum Tauschen wenn es ein extra bauteil im Stoßfänger wäre, von außen schraubbar pp. Seht aber unschön aus und wäre teurer ..... [list][*][/list] “ sehe i…
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