Zitat von wigginz: „Habt ihr da Erfahrungen gemacht oder Probleme bekommen? “ Die Ausstattung des Fahrradträgers muss immer den nationalen Vorschriften entsprechen, in dem auch das Fahrzeug zugelassen ist. Ein Fahrradträger an einem Fahrzeug mit deutscher Zulassung muss nur den deutschen Vorschriften entsprechen, dann gibt's auch keine Probleme im europäischen Ausland (EU). Die Warntafeln sind nationale Zusatzvorschriften (Italien, Spanien). Ein anderes Beispiel: In GB muss der Anhänger/Sattelau…
Zitat von wigginz: „So einfach ist es eben leider nicht “ Das sollte es aber sein, schließlich gibt es das "Wiener Übereinkommen über den Straßenverkehr" Probleme hab' ich bis jetzt nur bei fehlenden Warntafeln gehört, vielleicht hat aber jemand andere Erfahrungen Grüße Bernd
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