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Musterfeststellungsklage
BeitragZitat von Rock.Opa: „Habe mich auf der Seite der Verbraucherzentrale für den Newsletter zu diesem Thema angemeldet. “ Hab ich auch gerade gemacht, ob das Ganze irgenwann von Erfolg gekrönt wird, bleibt abzuwarten, ich hab da so meine Zweifel... Dümmer werde ich jedenfalls nicht davon! Grüße Bernd
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Musterfeststellungsklage
BeitragZitat von otto36: „Du bist doch mit dem Yeti und auch dem update zufrieden? “ Ich habe immer geschrieben: BIS JETZT , und zwar nach 2 Jahren und über 40.000 km seit dem Update! Ich habe auch nie geschrieben, dass ich klagen möchte! Wie meine Meinung dazu in 2 oder 3 Jahren aussieht, kann ich heute nicht sagen. Man kann ja schon mal einen Fuß in die Tür stellen... Grüße Bernd
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Musterfeststellungsklage
BeitragZitat von Rock.Opa: „Mit dem Urteil zum Dieselfahrverbot im Februar 2018 ist der Wiederverkaufspreis lt. Schwackeliste - praktisch über Nacht - um 35-50% gesunken (je nach Ausstattung). “ Betrifft das nicht nahezu alle EURO 5 Diesel, nicht nur die Skodas, VWs etc.? Das hat dann wenig mit der Musterfeststellungsklage zu tun, aber allein das Makel "Schummeldiesel" hat für einen Wertverlusst gesorgt! Es geht nun mal um den EA 189. Grüße Bernd
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Musterfeststellungsklage
BeitragZitat von Chief Joseph: „...oder gibt es in so einem Fall eh nix. “ Es steht mir nicht zu, hier eine juristische Bewertung abzugeben, aber... Du hast Anfang 2017 einen Diesel-Yeti gekauft, da war aus Presse, Funk und Fernsehen bekannt, dass VW da "geschummelt" hat. Ich bin da - vorsichtig ausgedrückt - skeptisch. Grüße Bernd
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Musterfeststellungsklage
BeitragZitat von Chief Joseph: „Anfang letzten Jahres wurde ja langsam alles bekannt. “ War das nicht schon 2015? Mein Yeti hat seit November 2016 das Update. Gekauft hab ich ihn im Februar 2014. Grüße Bernd
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Musterfeststellungsklage
BeitragZitat von old man: „damit stehst Du nicht alleine da . “ Richtig, seit 2 Tagen gehöre ich auch zu den "mehr als 28000". Schaun wir mal, wann Volkswagen nervös wird... Grüße Bernd
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Musterfeststellungsklage
BeitragZitat von floflo: „Sollte die Musterfeststellungsklage Erfolg haben, gehe ich ohnehin davon aus, dass VW versucht, allen, die sich für das Verfahren registrieren ließen, durch Zahlung einer pauschalen Summe ähnlich dem Vorgehen in den USA zu entschädigen. “ Das vermut ich auch, das würde wohl für VW "günstiger" werden als eine große Anzahl von Verfahren "durchzustehen". Warten wir's ab. Grüße Bernd
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Musterfeststellungsklage
BeitragZitat von Michaeld: „...wird aber für mich keinen Sinn machen... “ Dazu musst du für dich zwei Fragen beantworten: Erstens: Als du den "Schummeldiesel" gekauft hast, war da schon bekannt, dass er ein Update mit eventuellen negativen Folgen benötigt oder sogar schon hatte? Zweitens: Hast du den Diesel mit "Wertverlust" verkauft, sozusagen als "Notverkauf"? Hattest du einen finanziellen Schaden (wie hoch der auch immer sein mag), dann könnten Schadensersatzansprüche durchaus Sinn machen! Grüße Ber…
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Musterfeststellungsklage
Beitrag@CAROMITO , du hast in deiner Aufzählung die vergessen, die keinen blassen Schimmer von der ganzen Materie haben, aus welchen Gründen auch immer... Grüße Bernd
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Musterfeststellungsklage
BeitragUnterschätze nie einen Eubiotiker! Grüße Bernd
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Musterfeststellungsklage
BeitragMan könnte auch argumentieren: Wenn schon der Staat nicht dafür sorgt, dass VW anständig einen zwischen die Löffel bekommt, müssen halt die Verbraucher dafür sorgen! Grüße Bernd
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Musterfeststellungsklage
BeitragZitat von Samoht: „Kann das positive Ergebnis der Sammelklage eventuell vererbt werden “ Naja, ein positives Ergebniss der Musterfeststellungsklage hätte ja erst mal keine unmittelbaren Auswirkungen. Wer dann auf Schadenersatz klagen möchte, muss dies in einem eigenen zivilrechtlichen Verfahren anstreben. Wenn der Geschädigte dieses Recht dann nicht mehr in Anspruch nehmen kann, hat sich das wohl erledigt Grüße Bernd
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Musterfeststellungsklage
BeitragZitat von row-dy: „Wie kommst Du darauf das der Staat nicht dafür sorgt? “ Das muss doch nicht meine persönliche Meinung sein, ich schrieb ganz allgemein -"Man könnte auch argumentieren:..." Es gibt sicherlich Menschen, die genau so argumentieren! Zitat von row-dy: „Bist Du Dir da sicher. “ Nein, Erbrecht ist nicht mein Spezialgebiet! Ich könnte es mir aber durchaus vostellen, dass im Zivilrecht die persönlichen Schadenersatzansprüche eines Geschädigten nicht an einen Erben weitergegeben werden …
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Musterfeststellungsklage
BeitragZitat von floflo: „Ein schlechtes Gewissen habe ich dabei nicht, da ich der Ansicht bin, dass VW jeden betroffenen Fahrzeughalter entschädigen müsste, wenn der BGH eine Schadensersatzpflicht feststellt. “ Genau so sehe ich das auch! Leider kann ich für diesen ausfühlichen Beitrag aus technischen Gründen nur ein geben. Zusätzlich: Grüße Bernd
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Musterfeststellungsklage
BeitragNeues von der Verbraucherzentrale. Zitat: Der Jahreswechsel steht bevor, und es haben sich schon mehr als 200.000 Betroffene für eine Eintragung ins Klageregister angemeldet. Das Register ist bis mindestens Ende Januar 2019 geöffnet. Der sicherste Weg ist jedoch eine Anmeldung noch im Jahr 2018. Zitat ende. Grüße Bernd
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Musterfeststellungsklage
BeitragZitat von Paule011: „Müssen denn alle die Geld bekommen ihr Auto-YETI zurück geben? “ Nein! Es geht doch hierbei um eine "Entschädigung" für die betroffenen Besitzer. Als Schaden konnte hier die Wertminderung durch den Diesel-Skandal geltend gemacht werden, also interessant für denjenigen, die ihren Wagen nicht "auffahren" möchten. Grüße Bernd
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Musterfeststellungsklage
BeitragZitat von Meister Lämpel: „Lief ohne Probleme. Erstaunlich ... “ Ich hatte so etwas ähnliches vor ein paar Monaten: Die Kontrollleuchte für den Dieselpartikelfilter leuchtete plötzlich und ging auch nach ca. 100 km nicht wieder aus. Mir schwante böses. Den Termin beim hatte ich schon, aber nach einer erneuten BAB Fahrt war die Leuchte aus und ging auch seit dem nicht wieder an. Dem Termin hab ich dann natürlich nach Rücksprache abgesagt Grüße Bernd
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Musterfeststellungsklage
BeitragIch hole diesen Fred mal wieder vor. Damals hatte ich mich ja auch für die Musterfeststellungsklage angemeldet, das war am 30.09.2019. Ich hatte damals den Bescheid bekommen, dass die Frist für die Anmeldung verstrichen war. (es gab Probleme mit meinem E-Mail Programm) Jetzt hab ich Post vom Bundesamt für Justiz bekommen, nach einem Entscheid vom Bundesgerichtshof war der Antrag aber doch noch fristgerecht, wonach ich gebeten werde mitzuteilen, ob ich die nachträgliche Erfassung meiner Anmeldung…
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Musterfeststellungsklage
BeitragZitat von floflo: „Das wären in deinem Fall dann 3.426 Euro, also ein tolles Weihnachtsgeld. “ Ja, diese Höhe der Entschädigung hatte ich auch auf der Seite der Verbraucherzentrale gefunden, ich glaube jedoch nicht, dass ich das Geld noch vor Weihnachten bekommen werde. Ich habe jedoch die Hoffnung, dass es im nächsten Jahr für die Urlaubskasse reichen wird und die Hoffnung stirbt ja bekanntlich zuletzt! Grüße Bernd