Die ganze Winterreifen-Kennzeichnungs-Problematik ist noch nicht ganz ausgegoren, da hat der Gesetzgeber noch Handlungsbedarf! Im Gesetz steht: Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) § 2 Straßenbenutzung durch Fahrzeuge (3a) Bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte darf ein Kraftfahrzeug nur mit Reifen gefahren werden, die die in Anhang II Nummer 2.2 der Richtlinie 92/23/EWG des Rates vom 31. März 1992 über Reifen von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern und über ihre Montage…
Zitat von Silver Y: „Wer und wie entscheidet dann im Falle eines Unfalls, ob einer mit unzulässigen Reifen im Winter unterwegs war?“ Nach der derzeitigen Gesetzeslage reicht (noch) das M+S Symbol, dann sind die Reifen zulässig! Da wird wohl niemand dem Fahrer einen Vorwurf machen können. (so sehe ich das jedenfalls mit meinem Jura-Grundstudium) Für die eigene Sicherheit im Straßenverkehr sollte man einen Reifen mit Schneeflocken-Symbol nehmen. Ist nicht vorgeschrieben aber zu empfehlen! Grüße Be…
Zitat von dooley242: „Wie der ADAC eindrucksvoll bewiesen hat, stimmt leider nicht immer, was dort schwarz auf weiss steht.“ bzw. es stimmt nur teilweise Entscheidend ist, was im Gesetz steht! Mir ist auch nicht bekannt, ob es Reifen nur mit der Schneeflocke gibt. Wenn, dann müssten es ja Importe aus China oder den USA sein. Da weltweit allen Herstellern bekannt sein dürfte, wie ein Reifen für den deutschen/europäischen Markt beschaffen sein muss, gehe ich auch mal davon aus, dass es bekannt ist…