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Ich...

Insgesamt 27 Stimmen
  1.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (3) 11%
  2.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (5) 19%
  3.  
    ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem OLG Urteil) (9) 33%
  4.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (OLG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (0) 0%
  5.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (0) 0%
  6.  
    ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem BGH Urteil) (1) 4%
  7.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 1. Inst. (LG) verloren (1) 4%
  8.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 2. Inst. (OLG) verloren (0) 0%
  9.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 3. Inst. (BGH) verloren (0) 0%
  10.  
    ...befinde mich in einer Gemeinschaft zur Sammelfeststellklage (11) 41%
  11.  
    ... habe geklagt und warte immer noch (5) 19%

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  • Zitat von Achim: „... über 3852,20 € für die Motorreparatur am Yeti hatte ich heute im Briefkasten.“ Autsch, das tut richtig weh! Tröstende Worte lassen sich da kaum finden - mein Beileid! Hauptsache, dein Yeti ist jetzt wieder gesund und schafft die nächsten 100.000 km schadlos! Grüße Bernd

  • @ronne , Ob beschei... oder Seele verkaufen, bitte nicht hier! Grüße Bernd

  • Zitat von ronne: „Ich sage das so wie ich das sehe und nicht was die Leute hören wollen. “ Dann halte dich aber bitte an die Regeln! Zitat: §1.3: Eure Beiträge dürfen nicht enthalten: 1. 2. Anstiftungen oder Hilfestellungen zum Betrug. Zitat ende Grüße Bernd

  • Zitat von ronne: „das ist kein Betrug. “ Dann lies dir das mal durch! Zitat: (1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Zitat ende. Ich sehe da durchaus einen Anfangsverdacht, auch wenn du …

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