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Ich...

Insgesamt 27 Stimmen
  1.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (3) 11%
  2.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (5) 19%
  3.  
    ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem OLG Urteil) (9) 33%
  4.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (OLG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (0) 0%
  5.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (0) 0%
  6.  
    ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem BGH Urteil) (1) 4%
  7.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 1. Inst. (LG) verloren (1) 4%
  8.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 2. Inst. (OLG) verloren (0) 0%
  9.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 3. Inst. (BGH) verloren (0) 0%
  10.  
    ...befinde mich in einer Gemeinschaft zur Sammelfeststellklage (11) 41%
  11.  
    ... habe geklagt und warte immer noch (5) 19%

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  • Zitat von gerry: „Mir ist aufgefallen, das in solchen Situationen meist "Länderspezifisch" reagiert wird. Will zwar nicht alle in den gleichen Topf schmeissen, aber ... lg“ Da gibt es sogar Unterschiede innerhalb Deutschlands: In der "DDR-Straßenverkehrsordnung" war festgelegt, dass ein Fahrzeugführer bei Annäherung eines Einsatzfahrzeuges mit Sondersignal sofort rechts ran zu fahren und zu halten hatte. Mir selbst ist es auch schon ein paar Male passiert, dass ich dann mit Blaulicht und Tütata …

  • Zitat von Kajo: „Kurzum, das Problem sitzt immer hinter dem Lenkrad, auch beim Nichtbilden einer Rettungsgasse.“ Genau das ist der Punkt! Ich beobachte immer wieder, wie hilflos Autofahrer reagieren, wenn auf der BAB Blaulicht von hinten naht! Meiner Meinung nach sollte in den 3 Min vor der Tagesschau nicht mit "Respekt, wer's selber macht" geworben werden sondern der 7. Sinn sollte wiederbelebt werden Grüße Bernd

  • Zitat von carstix: „Das Problem ist der Idiot hinter dem Steuer...“ Absolut richtig! Wobei "der Idiot" sowohl in männlicher als auch in weiblicher Variante anzutreffen ist. Grüße Bernd

  • Eine relativ einfache Lösung gibt's bereits, diese Banner an relevanten Autobahnbrücken sind doch schon mal ein Schritt in die richtige Richtung Grüße Bernd

  • Man könnte zusätzlich auch die vorhandenen Autobahnplakate "umdekorieren" mit einsprechenden Hinweisen auf die Rettungsgasse! Grüße Bernd

  • Zitat von joepi51: „Leider bin ich in meinem Sichtfeld meistens der Einzige der das macht. “ Wir Yeti-Fahrer/innen sind halt umsichtig und kennen uns aus Die Anderen... Grüße Bernd

  • Zitat von rabbit: „auch LKW Fahrer stehen können, die ihre gesetzlichen Ruhezeiten einhalten müssen. “ Das wäre dann "Parken auf dem Seitenstreifen", da wissen auch LKW-Fahrer, dass das verboten ist! In der StVO regelt der § 35, wer Sonderrechte (auch für die Rettungsgasse) nutzen darf. Die Sonderrechte befreien von der Einhaltung der StVO. Im § 38 StVO steht: „Alle übrigen Verkehrsteilnehmer haben sofort freie Bahn zu schaffen“ Stelle ich mein Auto zum Bilden einer Rettungsgasse auf den Seitens…

  • Zitat von BernhardJ: „Ich persönlich halte ein Vorankommen in der Rettungsgasse für sicherer als auf dem Seitenstreifen. “ Diese Entscheidung muss jeder Fahrer eines Einsatzfahrzeuges vor Ort und lageabhängig selbst treffen. Grüße Bernd

  • Zitat von YETI_in_red: „Auch Rettungsfahrer haben keine "Narrenfreiheit". “ Das ist absolut richtig, aber außer den von dir genannten gesetzlichen "Schranken" gibt's noch weitere Beschränkungen. Die Befreiung von den Vorschriften der StVO beinhaltet auch, dass Geschwindigkeitsbeschränkungen für Einsatzfahrzeuge unter Sonderrechten nicht gelten. In Großstädten ist die "zulässige Geschwindigkeitsüberschreitung" meist auf 20 bis 30 km/h Überschreitung begrenzt. Das steht in keinem Gesetz sondern is…

  • Nein! Durch dein "Ausweichen auf den Standstreifen" schaffst du freie Bahn für die Rettungskräfte und behinderst sie nicht Grüße Bernd

  • Zitat von tueddelkram: „wenn ich das richtig verstanden habe, ist das nur in Ausnahmefällen erlaubt. “ In diesen "Ausnahmefällen" geht es um das Befahren des Seitenstreifen, um z.B. schneller die nächste Ausfahrt zu erreichen. Das Ausweichen auf den Seitenstreifen dienst ja der Sicherung einer schnellen Hilfe. (Höherwertigeres Gut!) Zur Sicherung des höherwertigeren Gutes (Menschenleben) würde das Ausweichen auf den Seitenstreifen einen Rechtfertigungsgrund darstellen. Grüße Bernd

  • Zitat von Rolf: „Ich dachte immer, das es verboten ist, im Stau (evtl. Unfallstau) sich auf den Seitenstreifen zu "mogeln" “ Mit "Ausnahmefälle" meinte ich den Link zum Artikel, natürlich ist das Befahren verboten! @Rolf , klar darf das die Polizei, aber nur mit Sonder- und Wegerechten. Grüße Bernd

  • Zitat von Rolf: „steht eigentlich außer Frage “ Eigentlich heißt - du bist dir nicht ganz sicher? Im § 35 (1) StVO steht: Zitat: Von den Vorschriften dieser Verordnung sind die Bundeswehr, die Bundespolizei, die Feuerwehr, der Katastrophenschutz, die Polizei und der Zolldienst befreit, soweit das zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben dringend geboten ist. Zitat ende Das bedeutet, beim Einsatz unter Sonder/Wegerecht gilt die StVO für die Einsatzkräfte nicht (unter entsprechenden Auflagen) Zitat von…

  • Jetzt hast du mir den Ball zugeworfen Zitat von YETI_in_red: „Hundertschaft Polizisten zeitgleich auf der Autobahn alle diejenigen ordentlich abkassieren, die keine Rettungsgasse bilden. “ Ich kann zwar mich und meinen Berufsstand sehr gut "auf den Arm nehmen", aber "Polizisten" und "ordentlich abzocken" in einem Satz klingt nach Willkür! (Ja, ich weiß - manchmal bin ich pingelig aber mir ist schon klar, wie du das meinst) Grüße Bernd

  • Zitat von Rolf: „Leider mangelt es hier an der Kontrolle bzw. es gibt gar keine Kontrolle, das Gefühl hat man jedenfalls hier bei uns. “ Das Problem gibt es flächendeckend in ganz Deutschland! Solange die Sicherheitsbehörden unter betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten geführt werden, ändert sich da nichts, Erfolge durch Prävention lassen sich schlecht in Zahlen messen. Diese kurzen Spots würden helfen, da könnte unser Bundesverkehrsminister mal sinnvoll aktiv werden! Grüße Bernd

  • Zitat von Käfer62: „mal sinnvoll aktiv werden! “ mal ist die Kurzform von einmal Grüße Bernd

  • Zitat von Rolf: „7 km/h zu schnell und das sollte gut 150 € kosten. “ 7 km/h - da sollte man doch die Kirche im Dorf lassen (Ja, ich kenn' die Preise in I) Es kommt natürlich darauf an, wie hoch die zulässige Geschwindigkeit war, aber 150 Euro ist ganz schön fett Grüße Bernd

  • Zitat von Margiani: „die Punkte die einem vom 20er Vorrat abgezogen werden. “ Bis die Kollegen sagen: 3 - 2 - 1 - meins Grüße Bernd

  • Zitat von BernhardJ: „das ADAC-Logo links wegschneiden. “ Da gibt's doch bestimmt auch was von Ratioph... Grüße Bernd

  • Zitat von BernhardJ: „die vielen deutschen Staus ohne Unfallursache. “ Aus meiner Sicht macht das gefühlte 80% aus, wenn nicht mehr! Wenn (fast) nie Blaulicht von hinten kommt, wer denkt da schon an eine Rettungsgasse, wenn es sich mal wieder staut Grüße Bernd

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