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Zitat von gerry: „Mir ist aufgefallen, das in solchen Situationen meist "Länderspezifisch" reagiert wird. Will zwar nicht alle in den gleichen Topf schmeissen, aber ... lg“ Da gibt es sogar Unterschiede innerhalb Deutschlands: In der "DDR-Straßenverkehrsordnung" war festgelegt, dass ein Fahrzeugführer bei Annäherung eines Einsatzfahrzeuges mit Sondersignal sofort rechts ran zu fahren und zu halten hatte. Mir selbst ist es auch schon ein paar Male passiert, dass ich dann mit Blaulicht und Tütata …
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Zitat von Kajo: „Kurzum, das Problem sitzt immer hinter dem Lenkrad, auch beim Nichtbilden einer Rettungsgasse.“ Genau das ist der Punkt! Ich beobachte immer wieder, wie hilflos Autofahrer reagieren, wenn auf der BAB Blaulicht von hinten naht! Meiner Meinung nach sollte in den 3 Min vor der Tagesschau nicht mit "Respekt, wer's selber macht" geworben werden sondern der 7. Sinn sollte wiederbelebt werden Grüße Bernd
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Zitat von rabbit: „auch LKW Fahrer stehen können, die ihre gesetzlichen Ruhezeiten einhalten müssen. “ Das wäre dann "Parken auf dem Seitenstreifen", da wissen auch LKW-Fahrer, dass das verboten ist! In der StVO regelt der § 35, wer Sonderrechte (auch für die Rettungsgasse) nutzen darf. Die Sonderrechte befreien von der Einhaltung der StVO. Im § 38 StVO steht: „Alle übrigen Verkehrsteilnehmer haben sofort freie Bahn zu schaffen“ Stelle ich mein Auto zum Bilden einer Rettungsgasse auf den Seitens…
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Zitat von YETI_in_red: „Auch Rettungsfahrer haben keine "Narrenfreiheit". “ Das ist absolut richtig, aber außer den von dir genannten gesetzlichen "Schranken" gibt's noch weitere Beschränkungen. Die Befreiung von den Vorschriften der StVO beinhaltet auch, dass Geschwindigkeitsbeschränkungen für Einsatzfahrzeuge unter Sonderrechten nicht gelten. In Großstädten ist die "zulässige Geschwindigkeitsüberschreitung" meist auf 20 bis 30 km/h Überschreitung begrenzt. Das steht in keinem Gesetz sondern is…
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Zitat von tueddelkram: „wenn ich das richtig verstanden habe, ist das nur in Ausnahmefällen erlaubt. “ In diesen "Ausnahmefällen" geht es um das Befahren des Seitenstreifen, um z.B. schneller die nächste Ausfahrt zu erreichen. Das Ausweichen auf den Seitenstreifen dienst ja der Sicherung einer schnellen Hilfe. (Höherwertigeres Gut!) Zur Sicherung des höherwertigeren Gutes (Menschenleben) würde das Ausweichen auf den Seitenstreifen einen Rechtfertigungsgrund darstellen. Grüße Bernd
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Zitat von Rolf: „steht eigentlich außer Frage “ Eigentlich heißt - du bist dir nicht ganz sicher? Im § 35 (1) StVO steht: Zitat: Von den Vorschriften dieser Verordnung sind die Bundeswehr, die Bundespolizei, die Feuerwehr, der Katastrophenschutz, die Polizei und der Zolldienst befreit, soweit das zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben dringend geboten ist. Zitat ende Das bedeutet, beim Einsatz unter Sonder/Wegerecht gilt die StVO für die Einsatzkräfte nicht (unter entsprechenden Auflagen) Zitat von…
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Jetzt hast du mir den Ball zugeworfen Zitat von YETI_in_red: „Hundertschaft Polizisten zeitgleich auf der Autobahn alle diejenigen ordentlich abkassieren, die keine Rettungsgasse bilden. “ Ich kann zwar mich und meinen Berufsstand sehr gut "auf den Arm nehmen", aber "Polizisten" und "ordentlich abzocken" in einem Satz klingt nach Willkür! (Ja, ich weiß - manchmal bin ich pingelig aber mir ist schon klar, wie du das meinst) Grüße Bernd
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Zitat von Rolf: „Leider mangelt es hier an der Kontrolle bzw. es gibt gar keine Kontrolle, das Gefühl hat man jedenfalls hier bei uns. “ Das Problem gibt es flächendeckend in ganz Deutschland! Solange die Sicherheitsbehörden unter betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten geführt werden, ändert sich da nichts, Erfolge durch Prävention lassen sich schlecht in Zahlen messen. Diese kurzen Spots würden helfen, da könnte unser Bundesverkehrsminister mal sinnvoll aktiv werden! Grüße Bernd