Zitat von udogigahertz: „Unter "Garantie" stelle ich mir doch die ganz normale Werksgarantie vor, da muss man doch nichts zuzahlen “ So sehe ich das auch. Diese "Werksgarantie" (bei Skoda sind's halt 2 Jahre) entspricht der gesetzlich vorgeschriebenen Garantiezeit, das ist wohl unbestritten. Ohne Zuzahlung. Es geht hier aber um das Thema Garatieverlängerung, d.h. eine Garantie, die über den gesetzlichen Rahmen hinausgeht. Die kostet natürlich extra. Die Garantiezeit z.B. einer Waschmaschine kann…
Zitat von floflo: „Gesetzlich geregelt ist dagegen die sog. Sachmängelhaftung (früher Gewährleistung), “ Ups, da hab ich doch glatt den falschen Begriff gewählt Es hat sich halt umgangssprachlich so eingebürgert:) . Danke für die Richtigstellung! Grüße Bernd
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