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Zitat von Bergler: „Eins ist klar, wenn es ein Softwareupdate für die Schummelsoftware gibt muss das auch gemacht werden,......................... sonst hat man sicher beim................Verkehrsamt-Besuch ein Problem, “ Bergler wird sich sicher mit den alpenländischen Gewohnheiten auskennen. Wie das in anderen Ländern abläuft ist ja auch noch nicht eindeutig geklärt. Hierzulande könnte ich mir vorstellen, daß man eine mit Stempel und Steuermarke geschmückte Bescheinigung einer autorisierten We…
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BernhardJ schrieb:Der EA189 mit EU5 hat gar keinen Katalysator [/quote] Woher hast Du denn diese Weisheit? Ich wusste bisher: "Der Basismotor ist ein 2,0-Liter Reihenvierzylindermotor mit einem Graugussmotorblock, Vierventilzylinderkopf, VTG-Turbolader, Common-Rail-Einspritzung, Niedertemperaturabgasrückführung, Dieselrußpartikelfilter und Oxidationskatalysator"
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Zitat von floflo: „Weißt du eigentlich, wann es die erste große Flüchtlingswelle gegeben hat? Das war, als der liebe Gott unter der Menschheit die Zufriedenheit verteilt hat. “ Waren da nicht schon vorher eine Eva und ein Adam die seinerzeit die gesamte Menschheit darstellten und die er brutal vertreiben ließ
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Zitat von floflo: „Offenbar sind die Briten mit dem Update bei den DSG-Fahrzeugen noch nicht zufrieden und haben deshalb noch keine Freigabe erteilt. “ Bei meinem Besuch des letzte Woche bot er mir an das Update für meinen 1,6er an. Wie schon erwähnt haben wir aber sowohl den Wechsel der Bremsflüssigkeit als auch evtl. das Update bis zur nächsten regulären Inspektion zu verschieben. Ach übrigens: ich erhielt heute die Einladung zur Vorstellung des Kodiaq am nächsten Samstag und Sonntag. Wer Lust…
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Zitat von berme: „Die 140 PS Diesel mit DSG haben noch keine Freigabe. Ist das eigentlich bei allen EA 189 Yetis mit DSG so ? “ Ich hab zwar "nur" den 1,6er mit 7-Gang DSG, aber der wollte das bei meinem letzten Besuch Mitte März auch gleich mit erledigen, wir haben aber alles bis zur nächsten Inspektion vertagt.
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Zitat von floflo: „Der Weg Praxismessungen zu machen ist der falsche, weil dieses Verfahren rechtlich angreifbar ist, denn in der Praxis lassen sich nicht wirklich vergleichbare Situationen herstellen. “ Genau das ist der entscheidende Punkt. Welche Praxis will man denn da zugrunde legen? Etwa mein Fahrprofil im Sommer auf den achterbahnähnlichen Straßen hier mit Temperaturen um die 50 Grad Celsius in der Sonne (Schatten um die Mittagszeit gibts praktisch nicht)?
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Zitat von mondschein: „Warum soll das nicht gehen? Das gibt es doch im LKW - Bereich schon lange. “ Zweifellos kann man Messungen im alltäglichen Betrieb auf der Straße durchführen und bei den LKW sogar recht problemlos, da die für das Testequipment genügend Platz haben und dessen Gewicht da auch vernachlässigbar ist . Nur mit der Vergleichbarkeit hapert es. Selbst auf der selben Teststraße herrscht nicht immer das selbe Wetter und schon ein etwas böiger Wind kann da von heute auf morgen untersc…
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Zitat von BernhardJ: „Für mich im Teil schon, denn ein Prüfstandsfahrzeug ist meistens ein speziell dafür präpariertes was mit einem Serienfahrzeug welches auf die Straße darf, oft wenig zu tun hat. “ Mondschein schrieb allerdings im selben Beitrag auch: " Insofern kann man vielleicht die Norm als Solche kritisieren" Und die von Dir genannten speziellen Prüfstandsfahrzeuge gehören exakt zu den zu kritisierenden Punkten.