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Ich...

Insgesamt 27 Stimmen
  1.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (3) 11%
  2.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (5) 19%
  3.  
    ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem OLG Urteil) (9) 33%
  4.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (OLG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (0) 0%
  5.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (0) 0%
  6.  
    ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem BGH Urteil) (1) 4%
  7.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 1. Inst. (LG) verloren (1) 4%
  8.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 2. Inst. (OLG) verloren (0) 0%
  9.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 3. Inst. (BGH) verloren (0) 0%
  10.  
    ...befinde mich in einer Gemeinschaft zur Sammelfeststellklage (11) 41%
  11.  
    ... habe geklagt und warte immer noch (5) 19%

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  • Guten Abend, mir scheint es, dass es bei der Kölner Behörde nicht besonders weit her mit den Verwaltungsrechtskenntnissen ist... "Ich fordere sie auf, mir bis zum 21.06.2018 die Besetigung nachzuweisen." Das ist m. E. ein klassischer Verwaltungsakt (die Maßnahmen einer Behörde auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts zur Regelung eines Einzefalls mit Außenwirkung.... vgl. § 35 VwVfG auch in NRW). Haben aber keine Rechtsbehelfsbelehrung drunter... also 1 Jahr Zeit, dass Ding anzufechten und solange…

  • Zitat von Kajo: „Bei dem im Anhang von Hexe beigefügten Schreiben handelt es sich um eine Anhörung und noch nicht um einen "klassischen Verwaltungsakt", so dass eine Rechtsbehelfsbelehrung nicht von Nöten ist. “ Es ist aber nicht immer drin was drauf steht...

  • Zitat von floflo: „Aber auch nur für Laien. Beide Anhörungen sind nicht gerade bürgerfreundlich formuliert (besonders die Kölner Anhörung), sind formal jedoch korrekt. “ Hallo floflo, ich weiß was du meinst, aber wenn du mir in der Laufbahnausbildung so eine "Anhörung" in einer Prüfung präsentieren würdest, dann würdest du höchtens 1 Punkt bekommen.... Aber lassen wir das, sonst hat es nichts mehr mit dem eigentlichen Thema zu tun. Grüße

  • Mahlzeit, habe heute auch mein Schreiben vom KBA bekommen. Sehe das ganz entspannt, Klage gegen Skoda Bank liegt im Entwurf bereits vor. Aber mal an die "die es wissen wollen": Zu dem bereits formulierten Schreiben von floflo an das KBA kann man doch ohne Weiteres noch einen Antrag auf Akteneinsicht stellen (§ 29 VwVFG bzw. hilfsweise nach § 3 UIG oder § 1 IFG). Die Fristen um behördlicherseits zu reagieren sind grundsätzlich recht kurz. Kann mir gut vorstellen, dass auf solchen Wegen auch viele…

  • Zitat von SQ5: „In der rechtssicheren Verwaltung gibt es kein Ermessen. “ Ähm, wie kann das sein? Die Ermessensvorschriften stehen im Gesetz...

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