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Ich...

Insgesamt 27 Stimmen
  1.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (3) 11%
  2.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (5) 19%
  3.  
    ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem OLG Urteil) (9) 33%
  4.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (OLG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (0) 0%
  5.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (0) 0%
  6.  
    ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem BGH Urteil) (1) 4%
  7.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 1. Inst. (LG) verloren (1) 4%
  8.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 2. Inst. (OLG) verloren (0) 0%
  9.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 3. Inst. (BGH) verloren (0) 0%
  10.  
    ...befinde mich in einer Gemeinschaft zur Sammelfeststellklage (11) 41%
  11.  
    ... habe geklagt und warte immer noch (5) 19%

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  • Mein Yeti soll das Update auch nicht bekommen. Der Androhung des Entzugs der Zulassung sehe ich allerdings nicht mehr so locker entgegen. Daher meine Frage: Jetzt noch RV Versicherung abschließen um dann im Mai nicht ohne Rechtsschuz zu sein? Die Wartezeit bis die RV Kosten übernimmt beträgt 3 Monate. Oder übernimmt die RV dann auch nicht, weil das Fahrzeug schon seit 3 Jahren in meinem Besitz ist? Ich habe sicherlich 30 Jahre lang eine RV besessen. Als die Preise explodierten, wurde sie gekündi…

  • Es ist schon eine Schande, wie man in Deutschland um sein Geld gebracht wird. Ich habe keinen Rechtsschutz Ich will das Update nicht Ich habe keine Lust, ca. 4 tsd. € in einen Rechtsstreit zu stecken, den ich nicht will und evtl. verliere. Verkaufen möchte ihn meinen Yeti nicht, da ich nichts vergleichbares für den Zeitwert bekomme, wenn ihn denn überhaupt einer ankauft. Also.... Pech gehabt! Update muss gemacht werden, mit dem Risiko einiges in Reparaturen zu stecken. Oder doch myright? Ist da …

  • Danke für den Hinweis auf die RA Baum und Partner. Scheint mir seriöser zu sein als MR. Das werde ich morgen angehen und auf wohl auf Rücknahme klagen. Aber ich das checken die RA.

  • ich hab die RA Baum nun mit Prozessfinanzierer beauftragt, für mich tätig zu werden. Die 29% zahle ich dann halt, sollte es einen Nettoerlös geben. Ich möchte meinen Yeti nicht unbedingt zurückgeben, sehe dies aber als einzige Möglichkeit mich kurzfristig von dem Konzern VW zu trennen! So gerne ich ihn auch ohne die Schummelsoft fahre, so gut er auch ist... wirklich ein tolles Fahrzeug!

  • Wie geschrieben habe ich die RA beauftragt. Zuerst wird ja nicht geklagt sondern eine aussergerichtliche Einigung versucht zu erzielen. Mal sehen was sie vorschlagen. Ich bin an einem Punkt angelangt wo ich keine Lust mehr habe, mir über Updates, Fahrverbote, Stilllegungen, evtl. Repraturen, Preisabschläge da Diesel usw. Gedanken zu machen. Das Thema VW und Dieselskandal - kein Bock mehr! Über 2 Jahre und keine Lösung in Deutschland. Nein, das Update ist keine Löaung. Ohne Update ok! Mit Updat n…

  • Super Minoschdog. Nach zwei Jahren endlich mal was Positives von einem direkt betroffenem Forumsmitglied! Das scheint der einzig richtige Weg zu sein. Nicht um VW zu schädigen, nicht um Kasse zu machen - einfach nur um Ruhe zu haben. Keinen Gedanken mehr über Stilllegung, Wertverlust, Drohungen vom KBA und vom Straßenverkehrsamt, keine Angst vor dem nächsten Tüv Termin. Das wird dann ja richtig langweilig für Dich

  • <p> Ich habe am Freitag einen Inspektionstemin gemacht. Auf dem KVA steht, dass das Update nicht eingespielt werden darf. Das iat gut! Dabei wurde angedeutet, dass ich die in den kommenden Tagen ein Einschreiben mit Rückschein erhalten werde. Dort soll ich bestätigen das ich das Update nicht einspielen lasse. Das Schreiben soll von Skoda sein. Habt ihr schon eins bekommen? Ein Freund von mir hatte bei seinem Tiguan keinerlei Bedenken, dass Update einspielen zu lassen. 3 Monate später gab es dann…

  • Meine RA haben mir auf den Einwand der Typgenehmigung in GB mitgeteil: „Sollte das Fahrzeug in Deutschland angemeldet sein, gelten die festgelegten typengenehmigten Grenzwerte Deutschlands.“ Die werden durch das Update doch nur verschoben und nicht verbessert. Sollte das Schreiben bei mir ankommen, werde ich trotzdem das Schreiben nutzen und auf meinen Rechtsstreit mit VW hinweisen.

  • Mein Schreiben ist auch da. 4 Wochen Zeit zu reagieren! Dann haut mal rein

  • Natürlich kann und soll jeder für sich entscheiden. Ich fühle mich weiterhin betrogen oder auch vorsätzlich getäuscht. Aber ok.. Bei meinem Yeti ist also nun die Verkehrssicherheit nicht mehr gegeben. Kein Wort von einer Anhörung. „das KBA hat als zuständige Typgenehmigungsbehörde, u.a. für den Hersteller Skoda...“ Wie kann das sein, sie haben doch schon zugegeben, dass es keine Nebenbestimmung für Skoda gibt.

  • Zitat von Rolf: „Zitat von yatidriver: „Meine RA haben mir auf den Einwand der Typgenehmigung in GB mitgeteil: „Sollte das Fahrzeug in Deutschland angemeldet sein, gelten die festgelegten typengenehmigten Grenzwerte Deutschlands.“ “ Da soll sich dein Rechtsanwalt mal mit der Materie auseinander setzen, vielleicht kannst du ihm mal auf die Sprünge helfen. Ich kann eigentlich allen TDI Fahrern, besonders auch denen mit den neuen Yetis den Rat geben zu klagen. Die neueren TDI sind übrigens genau so…

  • So wie bei meinem Freund mit einem Tiguan. Nach 3 Monaten kam das Agr Ventil. Den KM Stand muss ich noch erfragen. Er hat aber sicherlich nicht mehr als 50.000 km gelaufen. So wie bei einem Arbeitskollegin eines Freundes ... Der Yeti steht mittlerweile öfters in der Werkstatt, als das er auf der Straße fährt. Das Update kann gutgehen, kann das Fahrzeug aber auch beschädigen. Skoda kann dank der VBM die Kosten übernehmen. Skoda kann die Übernahme der Kosten ablehnen. Viele „kann“ Kein „wird“ oder…

  • Zitat von Harzer4x4: „Hallo auch hier wird in aller Härte durchgegriffen. live.goslarsche.de/post/view/5…Autos-im-Harz-stillgelegt Gruß Harzer4x4 “ Hier geht es um VW Modelle - nicht um Skoda Modelle. Da hat das KBA doch alles richtig gemacht - nur nicht bei Skoda! Und solch ein Schreiben habe ich ja auch bekommen, keine Anhörung!

  • Meiner ist erst 4 Jahre alt! Du hast vergessen, dass es nun auch Fahrverbote gibt. Auch darauf wurde ich nicht hingewiesen. Hat „Mutti“ nicht bei der Wahl gesagt, dass es keine Fahrverbote geben wird?

  • Ich habe mit meinem Straßenverkehrsamt gesprochen. Auf die Frage nach der Nebenbestimmung für Skoda bei der VCA hat mir der wirklich nette Herr prompt geantwortet: das britische VCA hat die Unrechtmäßigkeit der Abschalteinrichtung bestätigt. Von einer Nebenbestimmung ist nichts bekannt.

  • Bitte nicht schon wieder darauf eingehen.

  • Mir wurde heute mitgeteilt, dass eine aussergerichtliche Einigung mit VW nicht möglich ist. Nun wird geprüft, ob ein Prozesskostenfinanzierer das Risiko einer Einzelklage übernimmt. Gleichzeitig wurde ich auf die nahende Musterfeststellungsklage hingewiesen. Denkt also nicht, dass Prozesskostenfinanzierer das Risiko einer Klage auch wirklich eingehen. Also heisst es nun abwarten.

  • Sorry, meine RA haben mir mitgeteilt .. und es wurde verlangt, dass VW das Fahrzeug wegen sittenwidigem Verhaltens zurücknimmt. Naja, dass sie da nicht drauf eingehen war ja klar. Ich bin aber davon ausgegangen, dass der Prozessfinanzierer sofort die Zusage für eine Klage gibt. Das Schreiben hat er ja auch schon gezahlt.

  • Hallo Andreas, meine Anwältin war gestern auch der Meinung, dass die Fahrzeuge stillgelegt werden. Ob fehlende Nebenbestimmung oder nicht. Ob in GB erteilt oder nicht. Ich werde in den nächsten Tagen die Chancen eines Verkaufs bei den Autohäusern abfragen. Sollte es machbar sein, kommt das Update drauf und der Yeti verlässt mich. Die heute abgesegnete Musterfeststellungsklage greift bei Schadensersatz sicherlich auch noch, wenn das Fahrzeug bereits verkauft wurde. Sehe ich das falsch? Allerdings…

  • Gestern habe ich mir ein Angebot für meinen Yeti beim Hyundai Händler geben lassen. 11000€ will er mir geben. Egal für welches Ersatzmodell ich mich entscheide. Bei einem Marktwert von ca. 13500€ ein guter Preis. Nun zum Seat Händler. Dieser gibt mir sensationelle 7000€. Das ist unverschämt vom Seat Händler - halt VW Gruppe! Verkaufen den Mist und nehmen ihn dann nicht einmal zu marktüblichen Preisen zurück. Der von uns als Ersatz auserkorene Kona kann unseren Yeti aber nicht ersetzen. Weder Maz…

Dieses Forum ist ein privat betriebenes Fanprojekt und steht in keiner Verbindung zur Skoda Auto Deutschland GmbH.