Mein Vater besitzt einen 2015 gekauften Yeti und einen 2016 gekauften Sharan. Bei Registrierung für die Musterfeststellungsklage konnte er laut seiner Aussage im Formular kein Skoda-Fahrzeug angeben und hat stattdessen den Sharan angegeben. Dann wurde ja verhandelt dass nur Fahrzeuge die vor 2016 gekauft wurden berücksichtigt werden. Der Sharan ist jedoch auf meine Mutter zugelassen und der Yeti auf meinen Vater. Jetzt wollte mein Vater nachträglich anstatt des Sharans den Yeti berücksichtigen l…
War das so ein Dropdown-Menü oder wie lief das? Naja jetzt ist es wohl eh zu spät und obwohl VW erst noch Kulanz signalisiert hat gabs jetzt wohl Druck dass aufgrund der Corona-Situation alles abgeschmettert wird was noch geht.
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