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Umfrage

Ich...

Insgesamt 27 Stimmen
  1.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (3) 11%
  2.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (5) 19%
  3.  
    ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem OLG Urteil) (9) 33%
  4.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (OLG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (0) 0%
  5.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (0) 0%
  6.  
    ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem BGH Urteil) (1) 4%
  7.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 1. Inst. (LG) verloren (1) 4%
  8.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 2. Inst. (OLG) verloren (0) 0%
  9.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 3. Inst. (BGH) verloren (0) 0%
  10.  
    ...befinde mich in einer Gemeinschaft zur Sammelfeststellklage (11) 41%
  11.  
    ... habe geklagt und warte immer noch (5) 19%

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  • Hallo Yeti Freunde, hier mal ein Hinweis für Euch damit es nicht so geht wie mir kürzlich. Meine bisher seit Jahren genutzte Textilwaschanlage in unserem Ort hat mir die untere Spitze der Abdeckleiste ( Außen links der Frontscheibe / Motorhaube) abgebrochen. Mehrer Textilstreifen haben sich also unter der Spitze der Abdeckleiste festgeklemmt und die Reinigungswalze wurde auf den Kotflügel und Motorhaube gezogen. Kratzer sind somit auf Motorhaube und Kotflügel entstanden. Etliche kleine abgerisse…

  • Heute wurde die Blende problemlos ausgetauscht und die Kratzer konnten gut wegpoliert werden. Ich habe in Foto anghängt -- siehe abgebrochene Spitze. (Die Rep.hat fast 70.- € gekostet). Die Lücke unter der Blende ist eine kritische Stelle, also Achtung bei der Wäsche / Waschanlage. Gruß Steppenhase

  • Zitat von lego63: „Ich denke auch, dass entweder die Waschstraße nicht korrekt funktioniert hat (Fall für die Haftpflichtversicherung des Betreiber), die Blende nicht ordnungsgemäß befestigt war (Fall für die Skoda-Garantie, da ich davon ausgehe, dass Du da nicht rumgebastelt hast) oder der Yeti eine Fehlkonstruktion ist .“ Der Waschstraßenbetreiber zieht sich auf " für Anbauteile / Blenden würde er nicht haften" zurück, somit würde nur ein Rechtsweg eventuell eine Lösung bringen. Aber die AGBs …

  • Zitat von Lumpi1: „ist neben der Frontscheibe unter Plsteklammern geschoben und im Türausschnitt mehrmals geschraubt ,sollte normalerweise halten... aber wenn sich halt die Textilstreifen im Ritz unten Verfangen ist es schon möglich .. Schaden anzurichten ... ! Für die "Lückenschließung" aber Silicon mögl. Schwarz aus dem KFZ zubehör...“ Ja danke für den Vorschlag. Ich werde es vielleicht demnächst so durchführen um diese Lücke zu schließen. Gruß Steppenhase

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