Zitat von floflo: „Zitat von Käfer62: „Für einen Einsatz nimmt man dann aber Sonderrechte in Anspruch, gilt auch für Privatwagen! “ Bei Privatwagen auf dem Weg zur Einsatzstelle gilt dies aber nur sehr eingeschränkt. Die Verkehrsüberschreitung muss zur Gefahrenabwehr dringend geboten sein. Das LG Stuttgart hat in diesem Zusammenhang einmal entschieden, dass z.B. nur eine mäßige Geschwindigkeitsüberschreitung zulässig ist. Letztlich kommt es aber immer auf den konkreten Einzelfall und die Art des…
Zitat von mi-go: „Und wie bekomme ich das Schiff hier ins Gebirge? Allenfalls als Luftschiff. LG Mi-go “ es gab ja mal die Idee mit dem Zeppelin. Wurde leider durch die BWL-Gang kaputtgerechnet
§1 Ein Autohersteller will immer nur SEIN Bestes §2 Wenn du den Eindruck erhältst ein wahnsinnig gutes Angebot zu bekommen, berücksichtige §1 Vermutlich versucht VW hier den Kopf aus der Schlinge "Umrüstung" zu ziehen. Ich werde genüsslich meinen YETI weiterfahren, selbst wenn ich ne Million im Lotte gewinnen täte.
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