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Gut dann lassen wir mal weiter reifen. Vielleicht hilft es ja??? Ich lass Frauen auch mal fahren
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Wieso Seat am Schluß, find ich nicht ok. Auch Seat Fahrer haben Rechte und wir sowieso. ( Stichwort Gleichbehandlungsgrundsatz ). Also ich will mein täglich Softwareupate genauso früh haben wie ein VW Fahrer. Wo kommen wir denn da hin? Ohne Skoda würde VW ja überhaupt keine Gewinne mehr machen und dann noch die Aktionäre. Geht ja gar nicht. Sarkasmus aus.
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Zitat von CEHorst: „Zitat von neugieriger mensch: „Sarkasmus aus“ Du hast vergessen einzuschalten ... :rolleyes:“ Du hast Recht, aber die Realität ist so schrecklich real. Sarkasmus an und gleich wieder aus.
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Zitat von Silver Y: „Alte Regel: bei etwas wo man nicht abschätzen kann was kommt, macht es keinen Sinn sich vorzudrängeln, richtig? Das war schon bei der Bundeswehr so. <img src="http://www.yetiforum.de/wbb3/wcf/images/smilies/biggrin.png" alt=":D" />“ Bei der Titanic hat sich aber das vordrängeln gelohnt. Ne Spaß beiseite über das Thema wird ja lange genug geredet. Ich denke auch Skoda kann langsam mal seine Kunden informieren. Das findet dann der eine oder andere schon nicht schlecht.
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Hallo habe heute morgen bei Focus online gelesen, dass für Amarok Fahrer die ersten Androhungen zur Zwangsstillegung vom KBA an die Betroffenen verschickt wurden. Die Fist war der 28.08.17. Wenn ich mich recht entsinne war der Amarok der erste der so ca. 02/2016 der zum Update aufgefordert wurde. Mit der 18 monatigen Frist würde das dann hinkommen. Die Idee von Schrauberass die alte Software zu sichern finde ich ok. In meinen Augen ist das rechtfertigender Notstand ich muss ja mein Eigentum schü…
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Zitat von floflo: „So ist es bei der Manipulation durch VW auch. Mit der zwar rechtswidrigen, aber dennoch wirksamen Typgenehmigung können die Fahrzeuge weiter betrieben werden. Etwas anderes würde nur gelten, wenn die Fahrzeuge erst nachträglich verändert worden wären, was übrigens durch das Update geschieht, so dass im Prinzip erst durch das Update die Gefahr eines Erlöschen der Betriebserlaubnis begründet wird, wenn, was nachzuweisen wäre, sich dadurch das Abgasverhalten verschlechtert (Stich…
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Also zum Thema Zwangsstillegung: Ich bin ab und zu stiller Mitleser im Amarok Forum. Dort sind auch einige Amarokfahrer unterwegs die vom KBA die Aufforderung zum Update bis zum 28.08.2017 als Fristende erhalten haben. Bis jetzt hat noch keiner laut eigener Aussage Post von der Zulassungstelle erhalten. Mal schaun, wie sich das weiter entwickelt? Nur so als Info für Euch. Grüße
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Hallo ich will Euch ja nicht das Wochenende versauen. Im Amarok Forum hat jetzt am Donnerstag einer von seiner zuständigen Zulassungsstelle die Aufforderung bekommen den Mangel am Auto ( Abgas ) mit einer Frist von 10 Tagen abzustellen. Ansonsten wird eine Stillegung angedroht. Rechtsgrundlage ist dabei der § 5 Fahrzeugzulassungsverordnung ( schwere Mängel am Fahrzeug ). Das ganze Theater unter: amarokforum.de Grüße
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Also einfach auf den Link klicken. Dann öffnet sich die Seite. Dann weiter runter scrollen , bis letzte Beiträge. Das Thema ist: KBA legt Amaroks still. Grüße
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Im Beitrag beim Amarokforum steht weiterhin, dass der betroffene User eventuell eine Verlängerung von der Zulassungstelle bekommt . Dies bis zu einer Gerichtsverhandlung im November 17 wegen des Softwareupdates gegen VW. Ist da Euch was spezielles bekannt, geht es da um was grundätzliches. Der Betroffene schreibt, dass er selbst nicht geklagt hat. Grüße
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Die R.... verlassen das s(t)inkende Schiff. Einen riesen Haufen hingesetzt und ohne sauber machen abhauen. So kennt mer se. Da hab ich gedacht machste auch mal einen Haufen und habe heute VW verklagt auf Schadensersatz. Grüße
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Ich habe ja Klage gegen VW auf Schadensersatz eingereicht. Floflo hat dazu ja gesagt , dass es sich um einen zivilrechtlichen Prozess handelt. Was ist aber wenn mich die Zulassungstelle zum Softwareupdate zwingt ? Hat dann dieses zwangsweise aufgebrachte Softwareupdate irgendwelche Nachteile für den Schadensersatzprozess oder ist das völlig unerheblich? Grüße
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Danke für die Antwort. Ich will mal hoffen, dass die Zulassungsstelle das auch so sieht. Wenn nicht habe ich ein Problem, da keine RV vorhanden ist. In einem anderen Beitrag hat Floflo geschrieben, dass man so ca. 4000 Euro rechnen muß bei einer Klage vor dem Verwaltungsgericht. Was mache ich wenn , die Zulassungsstelle sich nicht beeindrucken lässt von der Klage und ich das Update aufspielen soll? Ich denke dass der Zivilprozess länger dauert als das Verwaltungsverfahren oder ? 4000 Euro sind s…
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Zitat von Rheinschiffer: „Diese 4000,— Euro wird es dir doch wohl wert seIn, oder? H.F. “ Zitat von BernhardJ: „Ich würde die dann lieber in den Tausch von Injektoren, AGR und DPF stecken... Grüße - Bernhard “ Zitat von Rheinschiffer: „Ich würde das Update machen und dann mit dem Yeti einen wunderschönen Urlaub machen. H.O. “ Ich verrechne das dann mit der Schadensersatzsumme die mir die Anwälte erstreiten. Wenn dann noch was übrig bleibt investiere ich es in ein paar Fussmatten für meinen updat…
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Ich hatte heute telefonisch ein nettes Gespräch mit einem Rechtsanwalt der Kanzlei Gansel in Berlin. Ich habe ihn auch auf das Problem Softwareupdate im Zusammenhang mit der Klage auf Schadensersatz gegen VW angesprochen. Die Kanzlei hat wie Floflo hier im Forum, ein spezielles Anhörungsschreiben schon fertig für die Zulassungsstelle formuliert. Bei Bedarf , also wenn mir die Zulassungsstelle droht kann ich es anfordern. Auf meine Frage hin, wie denn die Zulassungstellen reagieren wenn eine Klag…
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Ich hätte nochmal eine Verständnisfrage an Floflo. Wenn die Zulassungsstelle stillegen will schickt sie: 1. ein Schreiben in der mitgeteilt wird das, dass Auto stillgelegt werden soll. Dieses Schreiben ist verbunden mit einer Anhörung. Weiterhin ist in dem Schreiben eine letzte Fist genannt , bis wann das Softwareupdate aufgespielt werden soll. Ist das soweit richtig ? 2. Wenn ich dann irgendwann Antwort bekomme und die wollen das Auto trotz meiner Klage weiterhin stilllegen, gibt es dann noch e…
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Danke Andreas für Deine fundierte Antwort. Ich hätte aber noch Fragen. Was passiert , wenn man eine sofortige Stillegung von der Zulassungsstelle bekommt und ich einen Eilantrag mit aufschiebender Wirkung beim Verwaltungsgericht einreiche, dann wird ja die sofortige Stillegung quasi verschoben. Der zeitliche Verzug vom Einreichen des Eilantrages bis zur Entscheidung des Verwaltungsgerichtes dauert sicherlich ein paar Wochen. Was ist wenn ich in dieser Zwischenzeit es mir überlege und das Softwar…
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Zitat von floflo: „Die Gefahr einer Betriebsuntersagung wäre durch Aufspielen des Updates allerdings gebannt. Aber diesen Schritt könntest du immer noch gehen, wenn du das Klageverfahren und/oder das Eilverfahren verlieren solltest. “ Ja klar war erst mal nur eine Idee. Aber wieviel Zeit hat man denn noch dass Softwareupdate aufzuspielen , wenn man die Klage oder das Eilverfahren vorm Verwaltungsgericht verliert. Beim Eilverfahren kann es ja auch sofort passieren das die sofortige Stillegung bes…
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Zitat von Kajo: „Zitat von neugieriger mensch: „Beim Eilverfahren kann es ja auch sofort passieren das die sofortige Stillegung bestätigt wird. Wie kürzlich im Falle vom Verwaltungsgericht Düsseldorf. Hat man dann eigentlich , wenn man das Eilverfahren verliert noch irgendeine Frist um das Update aufzuspielen oder ist dann definitiv Ende? “ Dann wird zunächst das Fahrzeug stillgelegt und nach dem Aufspielen des Software-Updates erneut bei einer Prüforganisation vorgeführt und anschließend neu zu…