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Ich...

Insgesamt 27 Stimmen
  1.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (3) 11%
  2.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (5) 19%
  3.  
    ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem OLG Urteil) (9) 33%
  4.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (OLG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (0) 0%
  5.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (0) 0%
  6.  
    ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem BGH Urteil) (1) 4%
  7.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 1. Inst. (LG) verloren (1) 4%
  8.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 2. Inst. (OLG) verloren (0) 0%
  9.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 3. Inst. (BGH) verloren (0) 0%
  10.  
    ...befinde mich in einer Gemeinschaft zur Sammelfeststellklage (11) 41%
  11.  
    ... habe geklagt und warte immer noch (5) 19%

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  • Da es in diesem Fred auch um Felgen geht, hänge ich meine Frage mal hier an ohne einen neuen Fred zu erstellen: Habe mir unwissend gebrauchte Winterreifen auf Audi-Felgen für den Yeti besorgt. Von der Größe her sind sie laut CoC zugelassen. (205/55R16, Einbautiefe innerhalb der Toleranzgrenze). Leider lese ich erst heute, dass man grundsätzlich eine passende ABE (allg. Betriebserlaubnis) zu Felgen mitführen muss, ansonsten drohen evtl. Punkt(e)? Stimmt das? Betrifft das Alufelgen insbesondere? D…

  • Danke für die ausführlichen Klarstellungen! Dass die vom Hersteller montierten Räder keine extra ABE brauchen ist klar. Bei den neuen alten war ich völlig verunsichert. ET-Wert kann ich ohne Demontage nicht ablesen, habe aber eine KBA-Nr. gefunden. Zu dieser KBA gibt es im WWW tatsächlich ein Dokument, wobei die Typenbeschreibung der Felge nicht genau zu passen scheint und der Yeti im Gegensatz zum Oktavia und Superb nicht explizit erwähnt ist, da sie von 1988 stammt. Also doch zum TÜV damit? Mi…

  • Zitat von old man: „... Du druckst die KBA 45899 aus, dann druckst Du ( als Referenz ) die in der Anlage befindlichen Nachtrag …“ Vielen Dank dafür. Dann werd' ich mal zum TÜV damit , äh, fahren....hab die Schuhe ja schon aufgezogen. Und hoffe, die legen meinen neuen Liebling nicht sofort vor Ort still ...werde berichten.

  • So, es ist bei mir genauso wie bei Yeti_in_red verlaufen. Beim TÜV für Einzelabnahme (die Downloads zur KBA aus dem Internet passten nicht, weil der Yeti nicht erwähnt ist) und Straßenverkehrsamt insgesamt ca. 80€ berappt und neuen KFZ-Schein mit Eintrag der Winterfelgen bekommen. Die Einpresstiefe 40 mm der Point S (PNT01) sind beim Yeti also kein Problem. Der echte Winter kann also kommen, muss er aber nicht.

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