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Ich...

Insgesamt 27 Stimmen
  1.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (3) 11%
  2.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (5) 19%
  3.  
    ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem OLG Urteil) (9) 33%
  4.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (OLG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (0) 0%
  5.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (0) 0%
  6.  
    ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem BGH Urteil) (1) 4%
  7.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 1. Inst. (LG) verloren (1) 4%
  8.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 2. Inst. (OLG) verloren (0) 0%
  9.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 3. Inst. (BGH) verloren (0) 0%
  10.  
    ...befinde mich in einer Gemeinschaft zur Sammelfeststellklage (11) 41%
  11.  
    ... habe geklagt und warte immer noch (5) 19%

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  • Ich habe am Freitag auch den Brief von Skoda bekommen, wenn die neue Software drauf ist, werde ich mal berichten ob es Unterschiede gibt. Gruß Rolf

  • Zitat von floflo: „Ich kann nur nochmals betonen, dass niemand zu dem Update gezwungen werden und die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug auch nicht zurückgenommen werden kann, wenn das Update nicht ausgeführt wird und folglich auch keine Stilllegung droht. “ Hallo Andreas, ich werde bei meinem Yeti auch das Update nicht drauf spielen lassen, wie verhält sich denn das auf lange Sicht, könnte es mal beim Tüv Probleme geben Ich wollte eigentlich meinen Yeti noch recht lange fahren, darunter versteh…

  • Zitat von rainer II: „kann ich eigentlich eine Sk.Werkstatt dazu "verdonnern" beim nächsten Kundendienst kein "UpDate" aufzuspielen ? Einmal war ich schon so "stark" und habe schriftlich den "Wunsch" geäußert ! “ Zitat von floflo: „Solltest du bezüglich des Updates allerdings keine Weisung geben, musst du damit rechnen, dass es aufgespielt wird. Dazu ist die Werkstatt tatsächlich berechtigt. “ Zitat von potsie: „am besten den wunsch des nichtaufspielens schriftlich auf den auftrag vermerken und …

  • Zitat von minoschdog: „Willste die Spritzschablone haben? Rundum gesichert: “ Die weiße Schrift fällt ja gut auf, aber meinst Du nicht, das schwarze Schrift zu deinem Yeti besser passen würde Gruß Rolf

  • Zitat von Driver1: „der Yeti einfach nur Fahrfreude bringt und bis heute absolut Problemlose fast 90 Tkm abgespult hat. “ Dann fahr doch deinen Yeti einfach weiter, aufs Update verzichten und fahren, mit 90.000 km ist er doch gerade mal eingefahren. Die anderen "kochen auch nur mit Wasser". Gruß Rolf

  • Zitat von minoschdog: „...aber wenn sich das Angebot deutlich erhöht drückt das die Preise, “ Wenn man den Artikel ließt, ist davon aber noch nicht viel zu merken, gegenüber dem gestiegenen Angebot haben sich die Preise so gut wie nicht bewegt. Wäre noch interessant wie die Nachfrage ist, vielleicht nutzen ja viele die Möglichkeit einen guten Gebrauchten zu kaufen. Gruß Rolf

  • Interessant wäre, ob sich mit oder ohne Update auf die Gebrauchtwagenpreise auswirkt, ich persönlich würde erst mal keinen Diesel mit Update kaufen. Gruß Rolf

  • Hier hört man jetzt aus "Werkstattkreisen" - ohne Update keine Tüv-Plakette. Werden wir dann alle zum Update gezwungen, wenn wir nicht zu Fuß gehen wollen Gruß Rolf

  • Zitat von BernhardJ: „Die Drohungen der Stillegung sind m.M.n. nichts mehr als heiße Luft. “ Was heißt Stillegung, wenn der nette Herr vom TÜV oder Dekra die neue Plakette nicht drauf klebt wird einem wohl kaum etwas anderes überbleiben, wie das Update aufspielen zu lassen, es sei denn, man hat noch mehr Autos zur Verfügung und kann es aussitzen bis die Gerichtsverfahren durch sind und es vielleicht eine gute Lösung gibt. Gruß Rolf

  • Zitat von BernhardJ: „Der nette Typ vom TÜV muss aber die Verweigerung der Plakette schriftlich begründen sowie einen Zeitraum zur Nachbesserung einräumen, deswegen sehe ich dieser Masche sehr entspannt entgegen. “ Und dann fährt man zum netten , weil man ja auf sein Auto angewiesen ist, soll hier schon mit VW Passat gewesen sein. Gruß Rolf

  • Zitat von BernhardJ: „Stillegung (durch das KBA) ist außerdem etwas ganz anderes als eine nicht bestandene HU. “ Es geht nur um die nicht bestandene HU. Gruß Rolf

  • Wozu denn stilllegen, wenn die TÜV Plakette versagt wird, bleibt dem Halter doch nichts weiter über als das Update drauf spielen zu lassen und so hat man in 2 Jahren alle durch. Will man sein Auto dann verkaufen ist man auch zum Updat gezwungen, denn ein Auto ohne Tüv verkauft sich nicht so gut. Gruß Rolf

  • Zitat von BernhardJ: „Wenn die HU-Plakette verweigert wird, hat man erstmal die Möglichkeit zu einer anderen Prüfstelle bzw. einem anderen Prüfverein zu fahren. Sollte es dort auch nicht klappen, wird als Nächstes erstmal fleißig geschrieben. Danach kann immer noch der Anwalt einschreiten... Viele Wege führen nach Rom... “ Und die ganze Zeit läufst du erst mal zu Fuß - das macht doch (fast) keiner. Zitat von rainer II: „....nie mehr VW !! “ Warum, der Yeti ist doch ein gutes Auto, darum wird der…

  • Zitat von BernhardJ: „Mut zur Lücke! “ Deiner müsste doch gerade dran sein, schon beim TÜV gewesen. Gruß Rolf

  • Zitat von BernhardJ: „Siehe Baudatum meines Yetis in der Signatur. “ Darum ja, müsste doch jetzt eigentlich dran sein - 1.2013, 1.2015 und jetzt 1.2017 Man sollte richtig schauen, im Oktober Gruß Rolf

  • Zitat von Ostrich: „Gibts denn keinen Journalisten hier oder jemanden, der einen kennt? EIne Frechheit, dieses Update! “ Wie wäre es denn hiermit autobild.de/kummerkasten/ Gruß Rolf

  • Zitat von Linky: „Yetilein hat eine gültige COC, daher kann die Plakette ohne "Update"nicht verweigert werden! Wenn doch, gibt es wohl was für die Juristen zu tun. “ Aber wer klagt denn, Otto-Normalverbraucher lässt dann das Update drauf spielen, weil er auf sein Auto angewiesen ist. Gruß Rolf

  • Wenn der TÜV die Plakette bei nicht aufgespieltem Update verweigert, macht er sich da nicht zum "Mittäter" bei dieser Schlamperei. Also wird einem wohl nichts anderes übrig bleiben, wie das Auto zu wechseln, wenn man nicht die Folgeschäden aus eigener Tasche bezahlen will. Gruß Rolf

  • Zitat von lfb: „War mehr am Anfang dieses Threads: Die 30€ stehen in der Dokumentation des Rückrufes/ Updates und einige haben sie auch erhalten. “ Also wenn dann doch vielleicht mal das Update drauf muss, nicht gleich zum erst Besten , sondern erstmal Abfragen was alles geboten wird - Treue Coupon, Ersatzwagen usw. und wer das meiste bietet darf dann drauf spielen. Gruß Rolf

  • Hallo, der Rechtsstreit macht für die meisten keinen Sinn und der TÜV soll keine Plaketten vergeben, wenn das Update nicht drauf ist, also werden wir doch alle gezwungen das Update aufspielen zu lassen oder unseren schönen Yeti zu vekaufen. Gruß Rolf

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