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Umfrage

Ich...

Insgesamt 27 Stimmen
  1.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (3) 11%
  2.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (5) 19%
  3.  
    ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem OLG Urteil) (9) 33%
  4.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (OLG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (0) 0%
  5.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (0) 0%
  6.  
    ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem BGH Urteil) (1) 4%
  7.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 1. Inst. (LG) verloren (1) 4%
  8.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 2. Inst. (OLG) verloren (0) 0%
  9.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 3. Inst. (BGH) verloren (0) 0%
  10.  
    ...befinde mich in einer Gemeinschaft zur Sammelfeststellklage (11) 41%
  11.  
    ... habe geklagt und warte immer noch (5) 19%

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  • Alles zu Führerschein und -umtausch

    Rolf - - Gesetz & Recht

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    Zitat von SQ5: „Ich muss den eh alle 5 Jahre neu machen, Gott sei dank auf Kosten des Steuerzahler. “ Meiner muss auch im Mai wieder erneuert werden, bei mir bezahlt es der Arbeitgeber. Gruß Rolf

  • Alles zu Führerschein und -umtausch

    Rolf - - Gesetz & Recht

    Beitrag

    Vorteil gegen Nachteil abwägen So lange es den EU Führerschein gibt habe ich meinen alten "Lappen" schon getauscht, seit dieser Zeit habe ich auch den Führerschein T und darf einen Sattelauflieger mit zul. Gesamtgewicht von 12 t fahren - und alles nur für eine kleine Umschreibgebühr, mit dem alten Dreier dürfte ich diese Fahrzeuge nicht fahren.

  • Alles zu Führerschein und -umtausch

    Rolf - - Gesetz & Recht

    Beitrag

    Zitat von CAROMITO: „Irgendwann muss der Staat handeln um die Kosten abzufedern. “ Außer der Umschreibegebühr habe ich bis jetzt noch nichts bezahlt, darf seit der Umschreibung große Schlepper fahren, die ich vorher nicht fahren durfte, darf durch C1E einen Iveco Daily Sattelauflieger mit 12 t zul. Gesamtgewicht fahren - durfte ich vorher auch nicht und habe durch den eingeschränkten CE 79 (Besitzstand alte Klasse 3) auch alle 5 Jahre Gesundheitscheck und Fahrerkarte gehabt - hat mein Arbeitgebe…

  • Alles zu Führerschein und -umtausch

    Rolf - - Gesetz & Recht

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    Zitat von Suedling: „Das maximale zulässige Gesamtgewicht des Fahrzeugs war korrekterweise 7,49to! Dazu kam, dass ein Fahrzeug mit Hänger maximal 3 Achsen haben darf . Tandemachsen unter 1m Achsabstand zählen dabei als eine Achse. Jetzt gab (gibt es noch?) die Regel, dass bei Nutzfahrzeugen der Hänger das 1,4-fache des Zugfahrzeugs haben darf . 7,49 mal 1,4 ergibt (abgerundet): 10to! Mit dem Zugfahrzeug kam man dann auf die besagten 17,5to! Wären eigentlich sogar knapp 18to gewesen, keine Ahnung…

  • Alles zu Führerschein und -umtausch

    Rolf - - Gesetz & Recht

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    Wenn die 3,5 t überschritten werden wird es schwierig mit dem Führerschein, dann reicht B nicht mehr sondern wird D1 erforderlich und wer hat den schon. adac.de/verkehr/rund-um-den-fu…chein/klassen/ueberblick/

  • Alles zu Führerschein und -umtausch

    Rolf - - Gesetz & Recht

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    Zitat von row-dy: „Es würde aber die ständig überladenen Womo‘s von der Straße bringen. Soviel Leichtbaumaterial kann man gar nicht verwenden um ein Womo, das die Bezeichnung Womo zu Recht erhält, unter 3,5 t wiegen kann. “ Aber auch die Womos fahren mit "Stinkediesel" wenn die auf E umgestellt werden, muss der Leichtbau noch extremer werden weil die Batterien so schwer sind, dann ist alles nur noch aus "Pappe". Zitat von row-dy: „gibt es doch, nennt sich „C1“, “ Nee, bei Personenwagen nennt der…

  • Alles zu Führerschein und -umtausch

    Rolf - - Gesetz & Recht

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    Zitat von minoschdog: „Da habe ich es doch leichter, ich bin mit meinem 3er völlig legal mit einem 18 Tonner Sattel im Fernverkehr in Europa unterwegs gewesen. Heute brauche ich das nicht mehr und das zul. Gesamtgewicht ist inzwischen wohl auch begrenzt worden, aber so schwere PKWs gibt es wohl gar nicht, die ich nicht fahren dürfte.... “ Ich hoffe du hast deinen alten "grauen 3er Lappen" auf einen Kartenführerschein umgestellt, für meinen Jahrgang sind die alten 3er schon nicht mehr gültig. Ich…

  • Alles zu Führerschein und -umtausch

    Rolf - - Gesetz & Recht

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    Ich habe den damals gleich umstellen lassen, weil ich da sehr günstig an den T Führerschein gekommen bin und ich brauchte für die LKW eine Fahrerkarte und durch die hier Pflicht gewordene Gesundheitsprüfung alle 5 Jahre war dann eben die Umstellung erforderlich. Die Erneuerung der Fahrerkarte und des Führerscheins alle 5 Jahre hat meine Firma bezahlt.

  • Alles zu Führerschein und -umtausch

    Rolf - - Gesetz & Recht

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    Du vergisst, dass es um PKW über 3,5 t geht und da ist D1 gefragt. Bzw. Kraftfahrzeuge die ausschließlich zur Personenbeförderung gebaut sind. Schau mal in meinem Link genau hin.

  • Alles zu Führerschein und -umtausch

    Rolf - - Gesetz & Recht

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    Eigentlich ist es Paragraphen Reiterei, das Problem hat es bisher nicht gegeben. Da jetzt aber E-SUVs durch ihre schwere Batterie schon recht dicht an die 3,5 t Grenze rücken, wäre es vielleicht möglich, dass die Grenze mal überschritten wird. Nach jetzigem Recht fielen sie dann unter die Führerscheinklasse D1 und auch unter die Geschwindigkeitsbegrenzung von 100 km/h. Aber wer kauft einen sehr teuren Luxus SUV mit dem man nur 100 fahren darf. Sicher, mit C1 darf ich z.B einen 4,5 t Sprinter Dop…

  • Alles zu Führerschein und -umtausch

    Rolf - - Gesetz & Recht

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    * C1¹ * - Kraftfahrzeuge – ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2, A, D1 und D – mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3500 kg, aber nicht mehr als 7500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg). - Ist das Kraftfahrzeug zur Personenbeförderung gebaut und ausgelegt, darf es mit der Klasse C1 – unabhängig von der Zahl der Fahrgastplätze – nicht mehr gefahren werden. * D1 * - Kra…

  • Alles zu Führerschein und -umtausch

    Rolf - - Gesetz & Recht

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    Ob D1 oder C1 ist eigentlich egal, ausschlaggebend ist eigentlich, das ein E-SUV mit einem zul. Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t nicht mit der Führerscheinklasse B gefahren werden darf und nach heutiger Rechtslage einer Geschwindigkeitsbegrenzung unterliegt. Zitat von minoschdog: „wer hat die Absicht, einen über 3,5 to schweren E-PKW zu kaufen? “ Vielleicht gewinne ich ja im Lotto und weiß nicht wo hin mit dem vielen Geld, dann wäre das schon eine Überlegung wert.

  • Alles zu Führerschein und -umtausch

    Rolf - - Gesetz & Recht

    Beitrag

    Das schlimme ist, das durch die vielen Zusätze keiner mehr durchsteigt. Ich bin mal Abends noch nach Wismar gefahren um ein LKW von meiner Firma zu holen. Die Polizei hatte dem Fahrer die Weiterfahrt untersagt wegen fahren ohne Führerschein, für diesen LKW gibt es aber auch eine Sonderregelung, das er bis zu einem bestimmten Datum des Führerscheins mit BE gefahren werden durfte, nur leider wussten das die Polizisten nicht. Nach Eintreffen der Anzeige konnte die Rechtsabteilung unserer Firma dann…

  • Alles zu Führerschein und -umtausch

    Rolf - - Gesetz & Recht

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    Herne, du hast die Zusätze vergessen, dein CE ist auf das was du mit dem alten 3er fahren durftest begrenzt. 40 Tonner ist nicht.

  • Alles zu Führerschein und -umtausch

    Rolf - - Gesetz & Recht

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    Zitat von Herne: „Aus 3 ......... ist bei mir geworden: B, C1, BE, C1E, CE “ oder so: AM, A1, A, B, C1, BE, C1E, CE, L, T Allerdings gibt es für einige Klassen Beschränkungen oder Regeln, die da wären: A1 = 79.05 Krafträder der Klasse A1 mit einem Leistungsgewicht von mehr als 0,1 kW/kg A = 79.03 Nur dreirädrige Fahrzeuge 79.04 Nur Fahrzeugkombinationen aus dreirädrigen Fahrzeugen und einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von höchstens 750 kg C1 = 171 Klasse C1, gültig auch für Kraftfa…

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