Dashcams zeichnen Öffentliche Straßen und Private Sachen auf. Das ist doch eigentlich unzulässig und spätestens, wenn eine Straftat aufgezeichent wird, darf die Aufzeichnung nicht verwendet werden ausser, .... der Straftäter hat vorher der Aufzeichnung rechtsverbindlich zugestimmt oder es handelt sich um Privatgrund, der ausreichend mit Videoüberwachungs Warnschildern gekennzeichnet ist.
Zitat von Chief Joseph: „Aufnahmen wurden tatsächlich schon in DE als Beweismaterial zugelassen “ Bisher wurden Videoaufnahmen von daueraufzeichnenden Dashcams abgelehnt, da sie gegen Datenschutz Gesetze verstoßen. Straftäter kamen oft unbehelligt davon. Datenschutz = Tatenschutz
Zitat von Herne: „Und zur Parkraumüberwachung ist sie eh ungeeignet “ Ich hab einige "richtige" 4MP IP - Kameras auf meinem Privatgrundstück, eine davon zeigt meinen Carport und das Garagentor sehr gut. Hab auch schon einen Einbruch in meinen Yeti gefilmt, der Polizei übergeben und der Täter konnte ermittelt werden - kaum zu glauben, aber der hat anscheinend sehr viele Autos (VW,Audi,Skoda,Seat) aufgebrochen. War also auf VW spezialisiert. Der Täter hat innerhalb 45 sek. fast Rückstandslos die T…
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