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Ich...

Insgesamt 27 Stimmen
  1.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (3) 11%
  2.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (5) 19%
  3.  
    ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem OLG Urteil) (9) 33%
  4.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (OLG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (0) 0%
  5.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (0) 0%
  6.  
    ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem BGH Urteil) (1) 4%
  7.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 1. Inst. (LG) verloren (1) 4%
  8.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 2. Inst. (OLG) verloren (0) 0%
  9.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 3. Inst. (BGH) verloren (0) 0%
  10.  
    ...befinde mich in einer Gemeinschaft zur Sammelfeststellklage (11) 41%
  11.  
    ... habe geklagt und warte immer noch (5) 19%

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  • Erst mal Ruhe bewahren und überlegt handeln. Der Yeti muss ja nicht monatlich zum Kundendienst. Das mit dem Öl selber mitbringen hat mir meine Werkstatt angeboten, das tue ich auch bei beiden Yetis. Das Angebot bekam ich erst als ich mich über die Kosten der bevorstehenden Inspektion erkundigte. Darum würde ich empfehlen, immer vorher nach den Kosten zu fragen! Auf Anfrage nach den Inspektionskosten, die mir keineswegs zu teuer erschienen, wurde mir gesagt, dass der Yeti günstiger ist als der VW…

  • Die Werkstatt übernimmt auch Verantwortung, wenn sie mitgebrachtes Öl einfüllt, da es vom Fachmann zu Erwarten ist, dass der geeignetes und ungeeignetes Öl voneinander unterscheiden kann. Somit ist die Diskussion überflüssig. Es ist auch überflüssig über ein "Schmierversagen" von Markenöl zu sprechen, was dann die Ablehnung der Garantie bei einem Motorschaden nach sich ziehen könnte und der Ölhersteller zur Haftung herangezogen werden müsste. Das aufbewahren der Kaufrechnung für das Öl ist ohneh…

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