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Ich...

Insgesamt 27 Stimmen
  1.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (3) 11%
  2.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (5) 19%
  3.  
    ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem OLG Urteil) (9) 33%
  4.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (OLG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (0) 0%
  5.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (0) 0%
  6.  
    ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem BGH Urteil) (1) 4%
  7.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 1. Inst. (LG) verloren (1) 4%
  8.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 2. Inst. (OLG) verloren (0) 0%
  9.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 3. Inst. (BGH) verloren (0) 0%
  10.  
    ...befinde mich in einer Gemeinschaft zur Sammelfeststellklage (11) 41%
  11.  
    ... habe geklagt und warte immer noch (5) 19%

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  • Hallo, nachdem sowohl meine Frau als auch ich beim Räderwechsel in der Werkstatt unterschrieben haben, daß wir nach 50 km die Radschrauben nachziehen sollen, habe ich mich jetzt mit dem Drehmomentschlüssel und eingestellten 120 Nm daran gegeben dies zu tun. Alle Schrauben drehten sich bis zum "Knacken" des Schlüssels nicht. Das heißt sie haben alle mind. 120 Nm Anzugsmoment gehabt. Das "Nachziehen" war also hier nicht notwendig, hat aber auch nicht geschadet. Rein interessehalber müsste man mal …

  • Hallo, Zitat von potsie: „Einfach dem Reifenwechsler auf die Finger schauen , ob er auch alle Radbolzen festzieht, expliziet als Abschluss mit Drehmomentschlüssel und schon ist man auf der sicheren Seite “ Nein eben nicht. Wenn die Schrauben, wie es durchaus vorkommt, schon mit beim Montieren mittels des Druckluftschraubers zu fest angezogen werden, wir auch mit einer nachträglichen Verwendung eines Drehmomentschlüssels das zu hohe Moment nicht korrigiert. Gruß KH

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