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Umfrage

Ich...

Insgesamt 27 Stimmen
  1.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (3) 11%
  2.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (5) 19%
  3.  
    ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem OLG Urteil) (9) 33%
  4.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (OLG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (0) 0%
  5.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (0) 0%
  6.  
    ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem BGH Urteil) (1) 4%
  7.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 1. Inst. (LG) verloren (1) 4%
  8.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 2. Inst. (OLG) verloren (0) 0%
  9.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 3. Inst. (BGH) verloren (0) 0%
  10.  
    ...befinde mich in einer Gemeinschaft zur Sammelfeststellklage (11) 41%
  11.  
    ... habe geklagt und warte immer noch (5) 19%

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  • ich kann die Empfehlung ebenfalls bestätigen. Ich fahre generell +0.2 bar, bei Winterreifen +0.4 bar, und habe damit, was den Verschleiß betrifft, gute Erfahrungen gemacht.

  • Zitat: „​ ... meinst du jetzt den Verschleiß an der Bereifung oder an der Wirbelsäule? “ meines Wissens ging es hier um den Verschleiss an Reifen und nicht um einen Bandscheibenvorfall...

  • Zitat von YETI_in_red: „ Das ist richtig - ich wollte auch nur ausdrücken, dass das Auto mit Überdruck-Reifen "härter" wird.“ Da gebe ich Dir grundsätzlich auch Recht. Bei den Querschnittsverhältnissen die hier bei 16" & 17" gefahren werden sind die 0.2/0.4 bar aber m.M.n. kaum bis nicht merkbar. Von dem her kann ich nichts nachteiliges berichten.

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