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Ich...

Insgesamt 27 Stimmen
  1.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (3) 11%
  2.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (5) 19%
  3.  
    ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem OLG Urteil) (9) 33%
  4.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (OLG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (0) 0%
  5.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (0) 0%
  6.  
    ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem BGH Urteil) (1) 4%
  7.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 1. Inst. (LG) verloren (1) 4%
  8.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 2. Inst. (OLG) verloren (0) 0%
  9.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 3. Inst. (BGH) verloren (0) 0%
  10.  
    ...befinde mich in einer Gemeinschaft zur Sammelfeststellklage (11) 41%
  11.  
    ... habe geklagt und warte immer noch (5) 19%

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  • Zitat von floflo: „Zitat von Rheinschiffer: „Neulich habe ich gehört, dass VW überlege, den Update-Skeptikern (Leistungsverlust) zusätzlich zum Update kostenlos eine Tuning-Software (bis 12% Leistungssteigerung) anbieten zu wollen. “ Ganz schön clever! Wenn es dann zu einem Schaden kommt wird VW sagen: "Der Schaden ist eine Folge des Tunings, das du dir hast freiwillig aufspielen lassen und für das wir auch nicht um dein Vertrauen gebeten haben." Andreas “ Das ist nicht wirklich clever, denn VW …

  • Danke @floflo hab ich so nicht gewusst. Da kann mir also jemand etwas kaputt machen und muss nicht dafür geradestehen, nur weil er mir etwas als freiwillige Leistung aufgeschwatzt hat? Gruß row-dy

  • Zitat von minoschdog: „ Das ist der Punkt, vor allem wenn einem nicht dargelegt wird, was und wie verändert wird und welche Umweltziele damit erreicht werden (sollen). “ Hallo, was nutzt es, wenn man weiß was und wie verändert wird, wenn man den aktuelle Zustand nicht kennt? Es sollen im Grunde keine Umweltziele erreicht werden, es ist lediglich geplant, die verbotene Prüfstanderkennung zu entfernen und die Fahrzeuge in den gesetzlichen Zustand zu versetzen. Es soll also der Zustand erreicht wer…

  • Zitat von minoschdog: „aber ein altes Bauteil was auf zB. 4 Arbeitstakte pro Umdrehung ausgelegt war....wie wird es jetzt reagieren, wenn es plötzlich 7 Takte machen soll? “ Nur weil die Einspritzmenge nicht mehr als eine Portion, sondern als Hauptmahlzeit und Nachspeise serviert wird, verändert sich die Anzahl der Takte nicht. Aus Deinem 4-Takter wird ganz bestimmt kein 7-Takter. Rechnen sechs, setzen. Ihr bekommt für Euren "alten" Motor einen hochmodernen Einspritzablauf und meckert immer noch…

  • Zitat von berme: „ Ich hatte es schonmal geschrieben, gäbe es bedeutend mehr Updateverweigerer, wäre VW vielleicht zu einem sinnvollen Hardwareupdate verdonnert worden. “ Wir leben zum Glück in einem Rechtsstaat. Da können der Staat oder besser die Gerichte, nicht mal eben Jemanden oder eine Firma zu etwas verdonnern, was zum Zeitpunkt der Typenprüfung und Betriebsgenehmigung nicht gefordert war. Die einzige Forderung die an VW gestellt werden kann ist die verbotene Prüfstandserkennung zu entfer…

  • Zitat von YETI_in_red: „ Nun erkläre mir bitte nicht, dass in Deutschland nicht auch Gesetze mit rückwirkenden Folgen beschlossen werden können. Außerdem waren die betroffenen Dieselmotor bereits zum Zeitpunkt der Genehmigungsverfahren NICHT rechtskonform. Warum sonst ist das Update für die Kunden kostenlos ... “ Du hättest den Artikel vorher Lesen und Verstehen sollen und ihn nicht nur verlinken. Ja von VW wird verlangt den Dieselmotor bzw. die Abgasbehandlung rechtskonform herzustellen. Und ge…

  • Zitat von berme: „@JaDz Genau einige scheinen diese wahrheitsgemäßen Infos aber noch nicht verinnerlicht zu haben und bemitleiden und verteidigen Ihr armes Volkswagenwerk als wäre es ihr eigenes. “ Welche "wahrheitsgemäßen Infos" meinst Du denn da

  • Zitat von minoschdog: „ Wer einmal lügt, dem glaubt man nicht, und wenn er auch die Wahrheit spricht! “ Wenn Du da konsequent bist und bei den Firmen nichts mehr kaufst, dann bist Du bald auf Selbstversorgung angebwiesen. Ich hoffe Du hast genug Ackerland. Die sicherste Art eine Volkswirtschaft zu ruinieren ist: Alle zu verpfichten immer und unter allen Umständen die Wahrheit zu sagen! Gruß row-dy

  • @floflo, die Typengenehmigung ist doch aus GB. Warum kann dann das KBA die Zulassungsstelle auffordern (bitten) das KFZ zwangsabzumelden ( darüber informierren, dass das Fahrzeug nicht der Tyypengenehmigng entspricht)? Braucht das KBA dafür Informationen aus GB? Gruß row_dy

  • @CAROMITO, für welchen Schaden willst Du den Anwalt den in Haftung nehmen? Mir würden da nur - Merkantiler Minderwert. - Mehrverbrauch. - Evtl auftretende Schäden an der Hardware die nicht von der vertrauensbildenden Maßnahme erfasst sind einfallen. In allen Punkten wird es erhebliche Beweisprobleme geben und im dritten Punkt stellt sich zusätzlich die Frage "Was kann der Anwalt dafür wenn Du Dich nicht an die Bedingungen der VBM (z.B. ausschließlich Wartung durch anerkannte Werkstatt auch vor d…

  • Zitat von CAROMITO: „Mir ist meine Lebenszeit zu schade für Sachen zu arbeiten um dann kalt enteignet zu werden.F.U. “ Nur das es keine Enteignung gegeben hat auch keine kalte. Oder meinst Du, die evtl. bevorstehenden Fahrverbote für Diesel in mehreren Großstädten. Dann bin ich auch schon zweimal kalt enteignet worden, unsere beiden A4 TDI Baujahr 1997 und 1999 durften mit der Einfuhrung der Feinstaubzonen plötzlich in bestimmten Gebieten auch nicht mehr fahren. Das war zu der Zeit als wir sie g…

  • Zitat von rainer II: „ "Herr Meier, (Staatsekretär) machen sie mal das es passt, sie wissen ja was wir wollen!" “ Hört doch endlich auf einen Wirrkürstaat zu fordern. Vorgeschrieben sind nur die Prüfstandswerte und es gibt ein eingeschränktes Abschaltverbot. Da können wir so lange auf die Straße gehen wir wir wollen, Herrn Meier sind da die Hände gebunden und das ist gut so. In den USA darf eine Behörde nicht mehr "auf Grund wissenschaftlicher Erkenntnisse" schreiben, sondern muss von "gesichert…

  • Ganz so neu ist das Urteil nun auch wieder nicht. Landgericht Berlin vom 15.11.2017 (Az: 9 O 103/17) Da bin ich aber gespannt was die Richter am OLG von dieser steilen These Zitat von Anwalt.de: „Weiterhin könne „dieser dem Fahrzeug anhaftende Makel durch keine Form der Nachbesserung beseitigt werden“. Auch nach der von der Beklagten angebotenen Nacherfüllung in Gestalt einer Nachbesserung durch das Software-Update gelte das Fahrzeug als mangelhaft. “ halten. Gruß row-dy

  • Zitat von CAROMITO: „ Ich glaube wenn einige von Ihnen gleichzeitig Betroffene sind wird der Drang zur Unabhängigkeit zunehmen. F.U. “ Richter die davon betroffen sind, sind befangen und müssten sich eigentlich selber als befangen erklären. Diese Richter dürften kein Verfahren in der Sache führen. Gruß row-dy

  • Zitat von CAROMITO: „Ja - Sie müssten und dürften !Welche Richter sollten dann über einen Asylantrag entscheiden ? Hier sind doch alle betroffen ? F.U. “ Aber Du kennst schon den Unterschied zwischen direkt und indirekt???????

  • @floflo, manchmal verstehe ich die Juristen nicht. Ein Richter der so ein Fahrzeug besitzt und keine Ansprüche an VW oder den Händler stellt, hat sich doch im Vorfeld genau so eine Meinung gebildet wie einer der Ansprüche stellt. Gruß row-dy

  • Zitat von BernhardJ: „Ich bin kein Jurist, habe selbst noch nie geklagt und stand auch noch nie vor Gericht ... “ Dann bist Du im wahren Leben ja völlig anders als Du Dich hier gibst. @minoschdog, umsonst ist außer der Erziehung vieler Mitmenschen nichts im Leben.

  • Ich frage mich ernsthaft, kann man wirklich glaubwürdige Vortragen das jemand im August 2017 nicht gewusst hat, dass das zum Kauf angebotene Auto zu den Fahrzeugen gehört für die das Update verpflichtend ist. Aber wie heißt es so schön Anwälte leben vom Streiten. Das Honorar ist jedenfalls schon mal gesichert. Gruß row-dy

  • Hallo Waldemar, Otto hat völlig recht, der Mangel wird mit dem Update behoben. Der Mangel besteht ausschließlich darin, das das Fahrzeug ohne Update nicht den gesetzlichen Vorschriften entspricht.. Sobad das Update aufgespielt ist entspricht es aber den gesetzlichen Vorschriften. Ob es ein wesentlicher Mangel oder nur ein Mangel ist, ist auch noch nicht endgültig geklärt. Auf die Gerichtsurteile würde ich nichts geben, die sind alle nicht letztinstanzlich. Ich würde fast wetten, das es auch kein…

  • Hallo Waldemar, ja ich bin davon überzeugt, das der Mangel mit dem Update behoben ist. Es handelt sich nämlich nicht um einen technischen Mangel sondern ausschließlich um einen rechtlichenMangel. Das KBA hat zur Behebung dieses rechtlichen Mangels den VW Konzern verpflichtet ein Update das vorher vom KBA abgenommen wurde aufzuspielen. Sobald das Update aufgespielt ist besteht der rechliche Mangel nicht mehr. Gruß row-dy

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