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Ich...

Insgesamt 27 Stimmen
  1.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (3) 11%
  2.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (5) 19%
  3.  
    ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem OLG Urteil) (9) 33%
  4.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (OLG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (0) 0%
  5.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (0) 0%
  6.  
    ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem BGH Urteil) (1) 4%
  7.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 1. Inst. (LG) verloren (1) 4%
  8.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 2. Inst. (OLG) verloren (0) 0%
  9.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 3. Inst. (BGH) verloren (0) 0%
  10.  
    ...befinde mich in einer Gemeinschaft zur Sammelfeststellklage (11) 41%
  11.  
    ... habe geklagt und warte immer noch (5) 19%

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  • Auf jeden Fall wechseln! Geiz an dieser Stelle ist eher unvorteilhaft. Wenn dir - wie es mir im am Katschberg (ich weiss das dort Anhänger verboten sind) passiert ist - dass die Bremse des Anhängers im Gefälle zu 100% ausfällt, rauchen dir am Triebwagen binnen Sekunden die Bremsen weg. Wenn ich erneut an dieser Stelle vorbeifahre, treten mir Schweissperlen auf die Stirn. Das wünsche ich keinem. Meine Scheiben und Beläge am Triebwagen (Sprinter) waren neu und konnten nach dieser Aktion, weil ausg…

  • Zitat von schrauberass: „Im Fall von sieWes ist es von einer Belastung zu einer Überlastung gekommen, und das sogar mit Vorsatz. Anhänger verboten und ich fahre trotzdem, und dann fällt die Anhängerbremse aus und das Zugfahrzeug übernimmt.“ Vorsatz - auf die Örtlichkeit bezogen - ist richtig. Aber ob dort nun ein Schild steht oder nicht ändert nichts an der Tatsache das in AT genügend ähnliche Gefällestrecken, wo Anhängerbetrieb nicht eingeschränkt ist, existieren. Wollte, anhand dieses Beispiel…

  • Mein Chef hat immer gesagt: "Du wirst für fahren bezahlt - nicht für bremsen" Viele Grüße

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