Suchergebnisse

Suchergebnisse 1-7 von insgesamt 7.

Sponsoren




Umfrage

Ich...

Insgesamt 27 Stimmen
  1.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (3) 11%
  2.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (5) 19%
  3.  
    ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem OLG Urteil) (9) 33%
  4.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (OLG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (0) 0%
  5.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (0) 0%
  6.  
    ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem BGH Urteil) (1) 4%
  7.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 1. Inst. (LG) verloren (1) 4%
  8.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 2. Inst. (OLG) verloren (0) 0%
  9.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 3. Inst. (BGH) verloren (0) 0%
  10.  
    ...befinde mich in einer Gemeinschaft zur Sammelfeststellklage (11) 41%
  11.  
    ... habe geklagt und warte immer noch (5) 19%

Sponsoren



  • Da ich meinen Yeti wohl bald abgeben muss, frage ich mich ob ich einen [lexicon]FL[/lexicon] Yeti (2.0 TDI 4x4 [lexicon]DSG[/lexicon] 125KW) oder einen Oktavia Kombi (1.8 TSI [lexicon]DSG[/lexicon] Green tec 4x4 132KW) nehmen soll. Ich finde einerseits den Platzangebot vom Oktavia grandios, bezweifle aber das ich mit den Offroad Fähigkeiten zufrieden sein werde. Ich denke das ich gerade mit einem Pferdeanhänger auf einem matschigen Stoppelfeld Probleme bekommen werde. Was denkt Ihr?

  • Ach ich sehe gerade das der Oktavia sowieso keinen 2To Hänger ziehen darf. Damit fällt der Wagen leider sowieso schon raus. Schade eigentlich. (Aber das macht es mit ja im Endeffekt leichter )

  • Zitat von Rolf: „Für mich wäre der Octavia Kombi (1,6 TDI 4x4) schon die erste Alternative zum Yeti, muss er denn 2 t ziehen , dürfen doch die wenigsten Yeti's, nur 2,0 TDI mit 4x4 und 140 oder 170 PS.“ Ja er muss auf jeden Fall 2To ziehen dürfen. Unser Doppelpferdeanhänger hat nur eine 2To Zulassung. Und die benötigen wir auch. Mit 2x Großpferden kann man ungefähr für das eine Pferd 500Kg für das andere 600Kg und für den Hänger nochmal 600Kg berechnen. Deswegen ist meine Auswahl an Fahrzeugen j…

  • Es ist völlig egal wieviel Gesamtgewicht der Hänger hat.(höher natürlich nicht) Es zählt einzig und allein für wieviel der Hänger zugelassen ist. Ist der Hänger für 2To zugelassen darfst du den nichtmal leer ziehen wenn dein Fahrzeug nur 1700KG ziehen darf.

  • Zitat von Rolf: „Das stimmt so nicht, wichtig ist was ich tatsächlich am Hacken habe, wieviele haben ungebremste 0,6 t Anhänger und dürfen mit ihren Autos ungebremst nur weniger ziehen, viele haben Klein- und Untere Mittelklassewagen, die ungebremst nur 0,4 t bis 0,55 t ziehen dürfen und haben einen ungebremsten Anhänger vom Baumarkt mit 0,6 t oder 0,75 t hinter um ihre Gartenabfälle weg zu fahren, oder ihren Einkauf von IKEA zu holen. Beruflich habe ich ab und an hinter einem Passat oder T5 ein…

  • Da kann ich nur wiedersprechen. Ich habe den Yeti mit Hänger und einem Pferd schon durch knöcheltiefen Matsch getrieben und das hat geklappt. Nasse Wiesen merkt man dem Yeti kaum an, feuchter Lehmboden bei richtiger Fahrweise ebenso keine Gefahr.

  • Diesem Beitrag widme ich nur noch eine Kommentierung, da das hier der falsche Thread dafür ist. Ja ich habe eine Kamera im Hänger und nein das Pferd ist nicht wild durch die Gegend gehoppelt. Natürlich war es nicht mehr so ruhig wie auf Asphalt, aber alles im Rahmen. Wie man wissen sollte macht es bei schweren Untergrund nicht die Geschwindigkeit die den Erfolg bringt sondern die Langsamheit die die Technik des Yeti zum Vorschein bringt. An dem besagten Tag sind eine Menge Autos steckengeblieben…

Dieses Forum ist ein privat betriebenes Fanprojekt und steht in keiner Verbindung zur Skoda Auto Deutschland GmbH.