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Ich...

Insgesamt 27 Stimmen
  1.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (3) 11%
  2.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (5) 19%
  3.  
    ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem OLG Urteil) (9) 33%
  4.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (OLG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (0) 0%
  5.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (0) 0%
  6.  
    ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem BGH Urteil) (1) 4%
  7.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 1. Inst. (LG) verloren (1) 4%
  8.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 2. Inst. (OLG) verloren (0) 0%
  9.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 3. Inst. (BGH) verloren (0) 0%
  10.  
    ...befinde mich in einer Gemeinschaft zur Sammelfeststellklage (11) 41%
  11.  
    ... habe geklagt und warte immer noch (5) 19%

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  • Zitat von MajaB: „Endlich sagt der VW Chef, was er über seine Kunden denkt. “ das es so ist, war ja klar. Dass er es nun ausspricht, stellt für mich eine neue Dimension der Unverschämtheit dar. Aber der "deutsche Michel" wird sich auch das noch gefallen lassen. Mir zeigt das nur, dass sich die "führende Elite" um uns kleine weder was scheißt noch sonstwas kümmert. Unser Geld ist natürlich recht. und dann wundern die sich, dass die Kleinen solche Leute wie Trump wählen. Soviel zur Samstags-Politi…

  • Zitat von Alpinus: „Dass das LG München davon ausgeht, dass die Betriebserlaubnis von Gesetzes wegen bereits erloschen sei, ist hanebüchen. “ Warum ist das hanebuechern? Ich finde, das ist eben genau der Fall... Wenn ich bei meinem Mofa nen anderen Auspuff hinbau (Abgasanlage aendere) ist die Betriebserlaubnis futsch. So sehe ich das auch, wenn die Software in der Abgasanlage rumfummelt und sie veraendert. Hier ist uebrigends noch ein Artikel von Motor-Talk, der sich auch damit (mit dem Urteil) …

  • Zitat von minoschdog: „Zitat von chris_750: „... Wenn ich bei meinem Mofa nen anderen Auspuff hinbau (Abgasanlage aendere) ist die Betriebserlaubnis futsch. So sehe ich das auch, wenn die Software in der Abgasanlage rumfummelt und sie veraendert. “ Es wurde aber nichts an den Yetis nachträglich verändert, das Auto erhielt mit eben dieser Software eine Betriebserlaubnis....und die bleibt gültig, egal wie das irgendein Gericht nun betrachtet oder beurteilt. Ganz anders kann das aussehen, wenn jetz…

  • Das ist deutsche Rechtssprechung. Die Kundin hat ja einen Vertrag mit dem Haendler und nicht mit VW selbst. HAFTEN tut der Haendler, DER kann sich an VW wenden und weiterklagen

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