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Ich...

Insgesamt 27 Stimmen
  1.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (3) 11%
  2.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (5) 19%
  3.  
    ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem OLG Urteil) (9) 33%
  4.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (OLG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (0) 0%
  5.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (0) 0%
  6.  
    ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem BGH Urteil) (1) 4%
  7.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 1. Inst. (LG) verloren (1) 4%
  8.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 2. Inst. (OLG) verloren (0) 0%
  9.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 3. Inst. (BGH) verloren (0) 0%
  10.  
    ...befinde mich in einer Gemeinschaft zur Sammelfeststellklage (11) 41%
  11.  
    ... habe geklagt und warte immer noch (5) 19%

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  • "zahle xx € mehr / weniger" hat doch null Aussagekraft. Mein Yeti kostet in SF25 233€ Haftpflicht und für die VK in SF35 (bei 300/150 SB und zwei Jahre auf Neuwert) löhne ich 142 €. Abzüglich einer Rückvergütung von 14 €. Nun spielen sicher die Vertragsbedingungen im Detail auch noch eine Rolle. Die Leistungen, die in einem Vertrag stecken lassen sich nur noch schwer vergleichen.

  • jo, wie z.B. bei uns, an der A3/A7.

  • Da gibt es noch einige andere Kriterien (Garage, weitere Versicherungen bei selber Gesellschaft, einer oder mehrere Fahrer samt deren Alter, usw, usw.). Deswegen sind die Beiträge kaum vergleichbar. Selbst ein echter Vergleichstest, der an sich objektiv sein kann, trifft möglicher Weise bei anderen, als den getesteten Daten, schon nicht mehr zu.

  • Auch Erfahrungen haben Hintergründe und sind daher nicht vergleichbar. Bin als ex-Bahner mit allem seit über 50 Jahren bei der DEVK und war dort immer gut beraten und aufgehonen. Trotz vierfacher teurer Wasserschäden im Haus nicht gekündigt worden. Beim Auto sind alle Möglichkeiten, den Preis zu drücken, ausgeschöpft Ein Bekannter erhielt bei seinem Versicherer nach dem ersten Wasserschaden bereits die Kündigung.

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