Ach, das Reisverschlussverfahren ist wenigstens eindeutig. Daraus kann man schon was ableiten. Bedeutend schwieriger sind so interpretationssachen wir Vorfahrt auf Parkplatz oder Rechtsüberholen. Da kann es zu üblen Sachen kommen. Das ist dann gerne noch kombiniert mit nicht angepasster Geschwindigkeit. Ehrlich: 40 km/h auf einem vollen Parkplatz ist Sau schnell.
Also meine beiden letzten Parkplatzunfälle wurden zu 100% dem Ungallgegner angeheftet (sowohl Polizei als auch die gegnerischen Versicherungen hatten jeweils sofort diese Aussage untermauert) Nummer eins ist mit Schwung rückwärts aus der Parklücke in mein langsam fahrendes Auto. Nummer 2 war lt. Gutachter mit 65 km/h über den Parkplatz gefahren. (Der Gutachter wurde von der gegnerischen Versicherung eingeschaltet um Vollkaskoansprüche wegen grober Fahrlässigkeit auszuschließen - sollte man in se…