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Umfrage

Ich...

Insgesamt 27 Stimmen
  1.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (3) 11%
  2.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (5) 19%
  3.  
    ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem OLG Urteil) (9) 33%
  4.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (OLG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (0) 0%
  5.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (0) 0%
  6.  
    ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem BGH Urteil) (1) 4%
  7.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 1. Inst. (LG) verloren (1) 4%
  8.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 2. Inst. (OLG) verloren (0) 0%
  9.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 3. Inst. (BGH) verloren (0) 0%
  10.  
    ...befinde mich in einer Gemeinschaft zur Sammelfeststellklage (11) 41%
  11.  
    ... habe geklagt und warte immer noch (5) 19%

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  • Hallo an alle Mitstreiter ! Jetzt hat meine Frau als Eigentümerin für Mitte Mai die Ladung nach Chemnitz erhalten und blöderweise genau an diesem Tag auch einen schon lange determinierten kardiologischen Termin 100 km entfernt vorliegen. Der ist wirklich superwichtig und deshalb müssen wir beide unseren Anwalt allein hinschicken. Wir haben anscheinend eine Kammer erwischt, die schon vorher Bedenken am Erfolg unserer Klage äußert. Ich tippe deren Begründung dann gleich mal ab am Ende meines Beitr…

  • Reifliche Überlegung

    Frank050853 - - Gesetz & Recht

    Beitrag

    Das haben wir uns schon reiflich überlegt, es geht immer noch um das Prinzip. Der gesundheitliche Einbruch war nicht geplant, nachdem schon andere Sachen überwunden wurden, auch in dieser Hinsicht. Das Update haben wir nun nach intensiver Beratung( Anwalt und andere Ingenieure) raufgemacht., zähneknirschend. Wir sind auch willens, die Geschichte bis ganz oben durchzuziehen. Es muß bloß jedes mal die Rechtsschutzversicherung des ADAC mitspielen. Die hatten z.B. eine Klage gegen Skoda abgelehnt...…

  • Ganz emotionslos: ADAC Rechtsschutzversicherung trägt nur wie oben genannt. Unser Anwalt hat mehrfach nachgefragt und auch in unserem Sinne argumentiert. Unabhängig von floflos Ausführungen, wollten wir zumindest beide verklagen. Vom gesunden Menschenverstand her, ist ja Skoda Vertragspartner....naja Schnee von gestern(, wenn auch Magdeburg es wie wir sieht, hat vielleicht doch was mit der Himmelsrichtung zu tun ) Wir haben eigentlich ein gutes Verhältnis zum Anwalt, d. h. wir werden wirklich an…

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