Was wäre denn, wenn man argumentiert, dass man die Kamera gerade erst eingebaut hat und die Funktion testen wollte? Zufällig ist mir gerade dabei einer ins Auto gefahren. Ist zwar recht an den Haaren herbeigezogen, aber den Vorwurf der dauerhaften Aufnahme mit entsprechendem Verstoß des BDSG müsste erst mal bewiesen werden. Nur mal ein Denkanstoß, die Experten hier mögen das widerlegen/richtigstellen.
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