Mein www sagt, dass eine genaue Platzierung nicht vorgeschrieben ist. Die Parkscheibe muss von außen einwandfrei ablesbar sein, sie muss im Fahrzeug abgelegt und von außen gut sichtbar sein. Sogar die Seitenscheibe ist zulässig, wenn es nicht die Fahrbahnseite ist, obwohl das manchmal zu Irritationen führt, da bei Kontrollen zunächst hinter der Frontscheibe gesucht wird. Sucht der Kontrolleur dann nicht die Seite ab, gibt es ggf. ein Ticket und man ist in der Beweispflicht. Ich lege sie immer na…
Zitat von Shadow: „Die Parkscheibe muss von außen einwandfrei ablesbar sein, sie muss im Fahrzeug abgelegt und von außen gut sichtbar sein. “ Dann einfach meinen Hinweis beachten und alles gut.
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