Du solltest den Händler auf seine Gewährleistungspflicht hinweisen, die Garantie ist hier unerheblich. Gegebenenfalls auch den Rechtsbeistand hinzuziehen. Ich denke, der Händler will Dich über den Tisch ziehen.
Natürlich gibt er Dir freie Hand, Reparatur oder Austausch gehen ja sonst zu seinen Lasten, daher verweist er auf die Garantie und die freie Werkstatt-Wahl. Dabei wirst Du aber einen finanziellen Beitrag leisten müssen.
Zitat von Rolf: „Es bestärkt mich aber wieder, die Finger vom DSG zu lassen “ Wenn es durch ein Unfall geschädigt wurde, trifft es auch auf jedes Schaltgetriebe zu.
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