Also Parkverbot gibt es nicht in der StVO, auch kein absolutes Halteverbot. Das Wort "Halteverbot" spricht eigentlich für sich selbst (das Schild mit den beiden gekreuzten Strichen), beim eingeschränkten Halteverbot darf man - wenn man den Verkehr nicht behindert - bis zu 3 Minuten zum Aus-/Einsteigen und Aus-/Einladen halten ... und ja nicht zu weit vom Fahrzeug entfernen Ach so, wenn ich sowieso schon den Schlaumeier mache, bei einer durchgezogenen Mittellinie (einfach oder doppelt) gilt ebenf…
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